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Thema : Meeresschutz

Kampfmittel und Kampfstoffe im Meer

Letzte Aktualisierung: 22.04.2015

Kampfmittel, konventionelle Munition und Waffen, wurden unter anderem in Form von Granaten, Bomben, Minen, Panzerfäusten und Patronen in großer Menge nach dem Zweiten Weltkrieg im Meer versenkt. Auszugehen ist von insgesamt 18 Munitionsversenkungsgebieten (MVG) in den Küstengewässern von Nord- und Ostsee. Die Gesamtmenge der Munition ist unbekannt. Ein Teil solcher Munition wurde bereits geborgen, besonders in den fünfziger und sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.

Munitionsversenkungsgebiete für Kampfstoffe, also zum Beispiel chemische "Giftgas"-Munition, sind in schleswig-holsteinischen Küstengewässern der Ostsee nicht vorhanden. Allerdings befand sich in den angrenzenden dänischen Hoheitsgewässern im südlichen Ausgang des Kleinen Belt ein größeres MVG, dessen Tabungranaten 1959/60 geborgen und anschließend im Golf von Biscaya erneut versenkt wurden.

In der schleswig-holsteinischen Nordsee wurden südwärts Helgoland rund 6.000 Granaten aus dem Zweiten Weltkrieg versenkt, die ursprünglich mit dem Kampfstoff Tabun befüllt waren. Eine Bergung dieser Munition ist nach eingehender Prüfung durch Experten verworfen worden, da diese mit einem erheblichen Risiko für die Gesundheit der Bergungskräfte verbunden wäre und eine unmittelbare Gefahr für unbeteiligte Personen oder die Umwelt aufgrund der schnellen chemischen Umsetzungs- sowie Verdünnungsprozesse im Meerwasser nicht zu erwarten ist.

Möglicherweise wurde ein Teil der Munition auch schon auf Fahrten zu MVGs über Bord gegeben.

Auswirkungen von versenkter Munition auf die Meeresumwelt

Zur Beurteilung der Auswirkungen von Kampfmitteln auf die Meeresumwelt liegen bisher nur wenige Untersuchungen vor. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) hat deshalb Analysen in schleswig-holsteinischen Küstengewässern veranlasst und außerdem im September 2008 gemeinsam mit dem Innenministerium die "Arbeitsgruppe Munition" eingerichtet, die die Erstellung eines umfassenden Lagebilds zu der in der deutschen Nord- und Ostsee lagernden Munition unter Beteiligung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden zum Ziel hat.

In einem ersten Schritt hat das damalige Landesamt für Natur und Umwelt (heute Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume/LLUR) im März 2006 eine Bewertung der in schleswig-holsteinischen Küstengewässern versenkten Muni-tion durchgeführt und zog die Schlussfolgerung, dass generell bei frei am Meeresboden liegender Munition das Problem der Korrosion und der allmählichen Schadstofffreisetzung besteht, dass jedoch eine signifikante Belastung der betroffenen Küstengewässer-Wasserkörper bzw. der Küstenmeere im Sinne der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. der schleswig-holsteinischen Wasserrahmenrichtlinien-Verordnung durch die Munition nicht gesehen wird.

Durch fortschreitende Korrosion können demnach Munitionsinhaltstoffe freigesetzt werden, dies geht aber mit einer voraussichtlich lokal begrenzten und nur in einem kleinen bzw. sehr kleinen Teil eines Wasserkörpers stattfindenden langsamen Schadstofffreisetzung einher. Letzteres hängt unter anderem mit dem sehr unterschiedlichen Korrosionszustand der einzelnen Munitionskörper zusammen. Der Zustand der versenkten Kampfmittel differiert und hängt von den physikochemischen Bedingungen am Versenkungsort, dem Material und der ursprünglichen Wandstärke der Munition ab.

Zur Überprüfung dieser Ersteinschätzung hat das MLUR zunächst die Untersuchung von Sediment- und Wasserproben sowie die Entwicklung einer Untersuchungsmethode zum Nachweis von sprengstofftypischen Verbindungen (STV) in Biota veranlasst.
Im Jahr 2007 wurden im Bereich des Munitionsversenkungsgebietes Kolberger Heide am Ausgang der Kieler Förde sechzehn Wasser- und achtzehn Sedimentproben in einem Gebiet von ca. 7,1 Quadratkilometern genommen. Die Sedimentproben stammten aus unmittelbarerer Nähe und zunehmender Entfernung von am Meeresboden liegenden Munitionskörpern. Die Wasserproben wurden jeweils aus einem Meter Wassertiefe unter der Oberfläche und einem Meter über dem Grund gezogen. Zur weiteren Ergebnisabsicherung wurden von jeder Probe bis zu fünf Unterproben analysiert, wobei sich der chemische Untersuchungsumfang auf zwischen 24 und 27 munitionsrelevante Einzelstoffe belief. Mit der chemischen Analyse wurden zwei unabhängige Untersuchungslabore beauftragt.

Bei den Wasserproben lagen ausnahmslos alle ermittelten Werte für die untersuchten 27 sprengstofftypischen Verbindungen unterhalb der Bestimmungsgrenze von stoffabhängig 0,02 bis 1 µg/l. Ebenso lagen die Messwerte bei nahezu allen Analysen des Sedimentes unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,02 bis 0,6 mg/kg. Lediglich bei einer Sedimentprobe aus dem direkten Umfeld von Munitionskörpern konnten sprengstofftypische Schadstoffe nachgewiesen werden.

Auch wenn diese Ergebnisse, insbesondere die der Wasseranalytik, Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Probennahme und am Entnahmeort sind, bestätigen sie insgesamt die Einschätzung, dass in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern zwar lokal und in unmittelbarer Nähe zu versenkter Munition STV im Sediment nachgewiesen werden können, daraus aber keine signifikante Belastung der Meeresumwelt insgesamt durch Kampfmittel abgeleitet werden kann.

Die Ergebnisse decken sich mit früheren Untersuchungen anderer Fundstellen konventioneller Munition. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf den Umstand, dass die vorliegenden Sprengstoffe schlecht wasserlöslich sind oder aber im Meerwasser relativ schnell zersetzt und verdünnt werden. So haben z. B. Untersuchungen in einem MVG in der Nordsee im niedersächsischen Küstengewässer und in der Ostsee (südlicher Ausgang des Kleinen Belt, MVG Nr. 9, durch das BSH) Anfang der 90er Jahre keine Schadstofffreisetzungen (Sprengstoffe und deren Abbauprodukte) erkennen lassen.

Trotzdem ist es erforderlich, die Problematik der versenkten Munition auch künftig weiter zu beobachten, da die Datenlage noch immer lückig ist. Dies ist auch erklärtes Ziel der eingangs genannten Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (AG). Eines der Ergebnisse dieser AG werden daher Empfehlungen für den weiteren Handlungsbedarf sein.

Da die hier genannten Untersuchungen keine wissenschaftlich gesicherten Belege für eine Anreicherung von Sprengstoffen oder ihrer Abbauprodukte im Sediment oder in der Wassersäule ergaben und somit keine Nachweise erbracht werden konnten, dass von den Kampfmitteln, die im Bereich der schleswig-holsteinischen Küstengewässer versenkt wurden, eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung ausgeht, hat das MLUR im Jahr 2009 zusätzlich die Entwicklung einer reproduzierbaren und standardisierbaren Methode zur Untersuchung von STV in Biota initiiert. Der diesbezügliche Abschlussbericht wurde im Oktober 2010 vorgelegt und enthält im Wesentlichen folgende Schlussfolgerungen:

  1. Die entwickelte Methode ist reproduzierbar und für ein spurenanalytisches Labor routinemäßig durchführbar.
  2. Die ermittelte Nachweisgrenze liegt bei 0,2 mg/kg Frischgewicht und ist damit ausreichend, um schädliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erkennen.
  3. Es wurden Miesmuscheln untersucht, die auf Munitionskörpern, in einer Entfernung von 4,5 m und in Referenzgebieten gesammelt wurden. STV konnten lediglich bei ersteren ermittelt werden, wobei die Konzentration mit 0,25 mg/kg nur geringfügig über der analytischen Nachweisgrenze lag.
  4. Wegen der notwendigen Verwendung von Probenmaterial für die Methoden-entwicklung standen nur wenige Einzeltiere für die eigentlichen Untersuchungen zur Verfügung. Die Ergebnisse sind daher nicht statistisch gesichert und nicht repräsentativ. Eine Ergebnisabsicherung ist geplant.

Internationale und europäische Grundlagen

Auf der Grundlage internationaler und europäischer Regelungen wird bereits seit Jahren der chemische Zustand der deutschen Küstengewässer regelmäßig und umfassend überwacht. Sedimente und andere Umweltmedien werden im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms auf Grundlage der Monitoringprogramme der regionalen Meeresübereinkommen OSPAR (zum Schutz des Nordost-Atlantiks, einschließ-lich der Nordsee) und HELCOM (zum Schutz der Ostsee) durchgeführt. Sie beziehen sich auf die von diesen Übereinkommen vereinbarten Parameterlisten. Untersuchungen der Wasserphase finden im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) statt, die auf den guten ökologischen und chemischen Zustand der Küstengewässer abzielt. Die Küstenmeere sind dabei hinsichtlich des chemischen Zustands ganzheitlich, d.h. als ein Wasserkörper zu bewerten und stofflich nur hinsichtlich der Einhaltung von Qualitätsnormen (QN, bzw. Konzentrationen) für die Prioritären Stoffe (PS). Sprengstofftypische Verbindungen sind allerdings keine nach WRRL oder WRRLVO-SH zu untersuchenden so genannten prioritären oder prioritär gefährlichen oder synthetischen Stoffe. Sie sind daher auch nicht Bestandteil des WRRL-Monitorings. Die ebenfalls in Munitionskörpern vorhandenen Schwermetalle werden jedoch durch diese Messprogramme erfasst. Von den PS sind die Schwermetalle Blei und Quecksilber "munitionsrelevant". Für Blei ist bisher keine Qualitätsnorm festgelegt. Für Quecksilber ist in der WRRLVO-SH eine QN von 300 ng/l angegeben. Diese Konzentration wurde i. R. des Monitorings in den untersuchten Wasserproben bisher noch nie auch nur annähernd erreicht.

Der Hauptuntersuchungsansatz des Meeresumweltmonitorings nach WRRL zielt auf den guten Zustand der Gewässer insgesamt ab. Hierzu werden neben den genannten chemischen auch eine Reihe von biologischen Komponenten wie Phytoplankton (Mikroalgen), Makrophyten (Großalgen, Seegras) und Makrozoobenthos (wirbellose Bodentiere) sowie in Flussmündungen Fische betrachtet und bewertet. Dies schließt u. a. Parameter wie Artenzusammensetzung/-vielfalt, Abundanz und Ausdehnung ein (http://www.blmp-online.de/Seiten/Berichte.html).

Diese integrierende Bewertung ergab keine entsprechend vorhandener Munitionsablagerungsgebiete räumlich differenzierten Hinweise auf negative Veränderungen.
Ob und inwieweit versenkte Munition Gegenstand der Umsetzung der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008 ist, kann noch nicht abgeschätzt werden, da die Richtlinie selbst dieses Thema nicht explizit benennt und der Umsetzungsprozess der Richtlinie erst in der Anfangsphase ist.

Die in diesen Umsetzungsprozess einbezogenen regionalen Meeresübereinkommen haben sich jedoch bereits vor geraumer Zeit der Munitionsproblematik angenommen. So hat HELCOM erstmals Mitte der 1990er Jahre einen Bericht zum Sachstand und zur Bewertung der in der Ostsee versenkten chemischen Munition vorgelegt (HELCOM CHEMU Report 1994). Im Mai 2010 hat HELCOM die Einrichtung einer neuen Expertengruppe beschlossen (Ad hoc Expert Group to update and review the existing information on dumped chemical munitions in the Baltic Sea - MUNI), um den in CHEMU dargestellten Sachstand zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. In der AG ist für Schleswig Holstein das Amt für Katastrophenschutz vertreten. MUNI schlug zwar die Einbeziehung der konventionellen Munition vor, das zuständige HELCOM Entscheidungsgremium hat jedoch bisher keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Ob und ggf. wann dies der Fall sein wird, ist offen.

In der in 2010 vorgelegten aktuellen und integrativen HELCOM Zustandsbewertung der Ostsee ("Ecosystem Health of the Baltic Sea - HELCOM Initial Holistic Assessment") wird versenkte Munition nicht erwähnt. In der ebenfalls 2010 veröffentlichten Zustandsbewertung zu gefährlichen Substanzen verweist HELCOM ausschließlich auf chemische Munition und deren mögliche Umweltgefahr. Munitionsversenkungsgebiete mit chemischer Munition sind in den deutschen Meeresgewässern der Ostsee nicht vorhanden, sondern östlich von Bornholm, nahe Gotland und im Skagerrak.

Beide HELCOM Berichte behandeln konventionelle Munition nicht und machen auch keine Aussage dazu.

Analog zu HELCOM hat OSPAR Zustandsbewertungen des Nordost-Atlantiks erarbeitet. Die holistische Gesamtbewertung wurde in dem so genannten "Quality Status Report" im September 2010 veröffentlicht. Darin nimmt OPSAR Stellung zu versenkter konventioneller und chemischer Munition und verweist auf dessen grundsätzliches Risiko für menschliche Nutzungen, insbesondere Fischer, und Meeresorganismen. Allerdings lägen derzeit keine Nachweise von einem Risiko für marine Nahrungsketten vor. Die bisher verfügbaren Daten wiesen auf nur geringe oder keine Kontaminationen von Fischen, Muscheln oder Sedimenten in der Nähe von Versenkungsstellen hin.

Außerdem verweist OSPAR auf die Gefahr der Umweltauswirkungen durch Munitionssprengungen und die Sicherheitsrisiken sowie Risiken von Schadstofffreisetzungen bei Munitionsbergungen. Eine weit verbreitete Managementpraxis sei es daher, die Munition am Versenkungsort zu belassen. Allerdings müsse die Datenlage, insbesondere bzgl. Menge, Zustand und Lage der versenkten Munitionskörper weiter verbessert werden. OSPAR hat daher im Jahr 2010 eine aktualisierte Empfehlung zur regelmäßigen Berichterstattung über Munitionsfunde beschlossen und rät zur Prüfung von Forschungs- und Monitoringmaßnahmen, mit dem Ziel der weiteren Untersuchung möglicher Umweltauswirkungen. Die Arbeitsgruppe Munition erarbeitet derzeit Vorschläge zur Umsetzung dieser Empfehlung durch die Bundesrepublik Deutschland.

Darüber hinaus hat OSPAR 2009 eine thematische Bewertung zu versenkter Munition vorgelegt, auf der die o. g. zusammenfassenden Aussagen des QSR basieren ("Assessment of the impact of dumped conventional and chemical munitions").

Auswirkungen durch Munitionssprengungen

Eine weitere potenzielle Eintragsquelle von STV in die Meeresumwelt sind Sprengungen von Munitionskörpern aus Gründen der ordnungsrechtlichen Gefahrenabwehr. Durch diese Detonationen besteht zudem die Gefahr von lebensbedrohlichen Verletzungen bei Meeressäugetieren, Meeresvögeln oder Fischen. Auch hier hat die Landesregierung Maßnahmen und Untersuchungen zur Vermeidung und Erfassung dieser Effekte veranlasst. Zur Minimierung der Auswirkungen durch Schockwellen wurden bei Sprengungen in der Ostsee so genannte Blasenschleier und andere Vorsorgemaßnahmen erfolgreich weiterentwickelt und eingesetzt. Hierzu wird auf die entsprechende Internetseite des schleswig-holsteinischen Amtes für Katastrophenschutzes (AfK) verwiesen (www.afk.schleswig-holstein.de).

Zur Erfassung von STV-Freisetzungen durch Sprengungen haben MLUR und LLUR mit technischer Unterstützung des AfK in den Jahren 2009 und 2010 Studien durchführen lassen. Zum Einsatz kam eine spezielle Sammlertechnik, so genannte Passivsammler, die selbst Spuren von STV erfassen können. Aus den Untersuchungen konnten u. a. folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:

  • Eine toxikologisch relevante Schadstoffbelastung des Meeresgebietes im Bereich der Umgebung der Sprengstelle mit einem statischen Wasservolumen von ca. 500.000 m³, in dem die Sprengungen durchgeführt wurden, besteht durch gelöste STV bei vollständiger so genannter "High Order Detonation" nicht.
  • Allerdings können unvollständige Detonationen - d. h. in Abhängigkeit von dem Zustand der Munitionskörper und der verwendeten Sprengladungen – den Nahbereich der Sprengstelle mit STV kontaminieren.

Damit sind zwar auch durch Munitionssprengungen Freisetzungen von STV möglich, ein toxikologisch relevantes Gefahrenpotenzial für die Meeresumwelt sowie für Badegäste, Wassersportler und Konsumenten von Ostseefisch lässt sich aus diesen Untersuchungen jedoch nicht ableiten.

Die vielfach geforderte Bergung der Kampfmittel wird bereits in allen Fällen durchgeführt, in denen dies aus Sicherheitsgründen machbar ist. Nach Angaben des zuständigen Kampfmittelräumdienstes bedarf es jedoch einer sorgfältigen Einzelfallprüfung und der Entscheidung des verantwortlichen Entschärfers. Neben der Explosionsgefahr bei der Manipulation muss auch die Gefahr des Auseinanderbrechens teilweise stark korrodierter Munitionsteile bedacht werden. Zerfallende Sprengkörper setzen die i.d.R. humantoxische Schadstoffe schlagartig frei, mit womöglich noch negativeren Folgen als beim Belassen vor Ort. Bei der Bergung von Munition sind zudem die Leben der Beteiligten stets in Gefahr. Derzeit werden daher innovative Methoden zur schonenden und sicheren Bergung von Munitionskörpern erforscht und erprobt. Auch hier folgt die Landesregierung den aktuellen Empfehlungen der Gremien der regionalen Meeresübereinkommen, insbesondere OSPAR. Die Eignung solcher innovativen Methoden ist von den jeweiligen Rahmenbedingungen am Bergungsort sowie der Art und dem Zustand der Munitionskörper abhängig und bedarf daher ebenfalls stets Einzelfallprüfungen und -entscheidungen.

Fazit

Durch Korrosion entstehen Leckagen in der Metallhülle der in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern versenkten Munition. Diese führen jedoch nicht zu einer schlagartigen Freisetzung umweltrelevanter Stoffmengen sondern zu einer allmählichen Freisetzung, zumal der Unterschied zwischen der Geschwindigkeit der Schadstofffreisetzung und des vergleichsweise sehr intensiven Austauschs von bodennahem Wasser mehrere Größenordnungen umfasst. Eine als signifikant für den betroffenen Wasserkörper zu bewertende Belastung sowie eine großräumige Gefährdung der marinen Umwelt durch diese Munition ist daher nach bisherigem Kenntnisstand unwahrscheinlich.
Ein latentes Gefahrenpotential besteht jedoch insbesondere für Personengruppen, die im marinen Bereich der Nord- und Ostsee tätig sind und mit Munitionskörpern in Kontakt kommen können.

Die Landesregierung wird daher ihre Aktivitäten zur Überwachung und Bewertung der in den deutschen Meeresgewässern versenkten Munition im Einklang mit den Empfehlungen der internationalen Übereinkommen HELCOM und OSPAR fortsetzen und den notwendigen Handlungsbedarf in enger Kooperation mit allen zuständigen Landes- und Bundesbehörden, sowie auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, abstimmen. Das schließt auch die weitere Überprüfung potenzieller Umweltauswirkungen ein.

Ökotoxikologisches Gefahrenpotential versenkter Munition in der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostsee

Externe Fachleute haben das ökologische Gefahrenpotential versenkter Munition für Schleswig-Holstein auf der Basis neuer wissenschaftlicher Veröffentlichungen gutachterlich bewertet.
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Sonderuntersuchung in Sediment und Wasserproben aus einem Munitionsversenkungsgebiet

Im Jahr 2007 wurden im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume im Bereich des Munitionsversenkungsgebietes Kolberger Heide sechzehn Wasser- und achtzehn Sedimentproben in einem Gebiet von ca. 7,1 km² genommen.
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