Navigation und Service

Thema : Meeresschutz

HELCOM

Letzte Aktualisierung: 18.10.2021

Die Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseeraums (HELCOM) ist eine zwischenstaatliche Kommission, die für den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee arbeitet. Bereits 1974 wurde das erste Helsinki-Abkommen unterzeichnet, das 1980 in Kraft trat. Damals waren beide deutschen Staaten Vertragsparteien. Grundlage der aktuellen Arbeit von HELCOM ist die 1992 verabschiedete novellierte Fassung des "Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki-Übereinkommen)". Mitglieder von HELCOM sind alle Ostseeanrainerstaaten inkl. Russland sowie die EU.

Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei von HELCOM, die Federführung für die Umsetzung liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Küstenländer nehmen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeiten bis zur 12-Seemeilen-Zone wahr. Das Umweltministerium Schleswig- Holstein ist in verschiedenen Fachgremien dieses Übereinkommens, die sich mit der Überwachung und Bewertung des Zustands der Ostsee und dem nachhaltigen Arten- und Habitatschutz sowie themenspezifischen Projekten befassen, vertreten.

Der Vorsitz der Helsinki-Kommission wird von allen Vertragsstaaten in turnusmäßigem Wechsel für jeweils 2 Jahre wahrgenommen. Am 1. Juli 2020 hat Deutschland den Vorsitz von Finnland übernommen. Für Schleswig-Holstein ist diese Präsidentschaft der Ostsee-Anrainerstaaten von besonderer Bedeutung: Denn erstmals hatte das nördlichste Bundesland für ein Jahr den Vizevorsitz übernommen, ehe es Mitte 2021 an Mecklenburg-Vorpommern übergab. Den Vorsitz selbst hat das Umweltbundesamt inne.

Ein Ergebnis der regionalen Zusammenarbeit ist der aktuelle HELCOM Zustandsbericht der Ostsee ("State of the Baltic Sea - HELCOM Holistic Assessment") vom 2018, der in Deutschland als Hintergrunddokument für die nationale Zustandsbewertung nach EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verwendet wird. Die wesentliche Handlungsgrundlage bei HELCOM ist der Ostsee-Aktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP), der erstmals 2007 durch alle Vertragsparteien verabschiedet wurde. Der Baltic Sea Action Plan beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Vertragsparteien, konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresumwelt in der Ostsee zu ergreifen. Bis 2021 sollte ein guter ökologischer Zustand der Ostsee wiederhergestellt werden. Der BSAP stellte seinerzeit einen ersten Ansatz zur regionalen Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) im Ostseeraum dar. Im Vordergrund standen Maßnahmen zur Minimierung der Nährstoffeinträge und des Eintrags gefährlicher Stoffe, zur umweltfreundlichen Seeschifffahrt und zum Schutz der Biodiversität. Diese Themen sind auch Gegenstand des revidierten Ostseeaktionsplans, der die Dekade bis 2030 umfasst. Er wurde im Oktober 2021 auf dem Ministertreffen in Lübeck als "BSAP 2021 update" angenommen.

Auf dieser Grundlage vereinbarte Maßnahmen sollen von den Unterzeichnerstaaten umgesetzt werden. Für Deutschland als EU-Mitgliedstaat ist dabei eine enge Verlinkung mit der Umsetzung der Anforderungen des Gemeinschaftsrechts ausschlaggebend. Die gleichberechtigte Beteiligung der Russischen Föderation als einziger nicht-EU-Mitgliedsstaat gibt dem Aktionsplan eine besondere politische Bedeutung im Ostseeraum.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon