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Thema : Medienpolitik

Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)

Seit dem 1. März 2007 haben Schleswig-Holstein und Hamburg eine gemeinsame Landesmedienanstalt, die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH).

Letzte Aktualisierung: 07.06.2022

Die MA HSH ist hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien Schleswig-Holstein (ULR). Beide waren bis zum 28. Februar 2007 eigenständige Landesmedienanstalten. Grundlage der Fusion ist ein Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH – MStV HSH), den Hamburg und Schleswig-Holstein mit dem Ziel geschlossen haben, den Medienstandort Norddeutschland zu stärken

Interessen der Allgemeinheit

Die MA HSH ist das Kompetenzzentrum für privaten Rundfunk und Telemedien in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie gestaltet die Rahmenbedingungen der elektronischen Medien mit, fördert medienwirtschaftliche Aktivitäten und vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber Programmanbietern und Plattformbetreibern.

Die Aufgaben

Im Zentrum der Aufgaben und der Arbeit der MA HSH stehen die Zulassung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter und deren Beaufsichtigung nach Maßgabe der geltenden Medienstaatsverträge, die Mitwirkung beim Umstieg von der analogen auf die digitale Übertragungstechnik, die Förderung des Medienstandorts Hamburg / Schleswig-Holstein, die Beratung der Akteure im Bereich audiovisuelle Medien und die Information von Zuschauern und Nutzern. Die MA HSH ist, wie die weiteren Landesmedienanstalten der Länder, nach Maßgabe des Medienstaatsvertrages der 16 Länder auch Aufsicht über Medienplattformen und Video-Sharing-Dienste sowie über solche Medienintermediäre, deren Zustellungsbevollmächtigte/r ihren/seinen Sitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein hat.

Die MA HSH ist entsprechend der verfassungsmäßigen Anforderungen aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), welcher die Rundfunkfreiheit garantiert, unabhängig und staatsfern ausgestaltet. Sie unterliegt lediglich einer beschränkten staatlichen Aufsicht dahingehend, ob sie die Bestimmungen des MStV HSH sowie die allgemeinen Rechtsbestimmungen einhält (Rechtsaufsicht). Die Rechtsaufsicht wechselt zwischen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein alle 15 Monate.

Die Verträge

Den Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH – MStV HSH) für die gemeinsame Landesmedienanstalt unterzeichneten Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust am 13. Juni 2006. Er wurde inzwischen durch neun Änderungsstaatsverträge fortentwickelt. Der Neunte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein  ist am 19. Mai 2022 in Kraft getreten und enthält unter anderem Regelungen zur Stärkung des digitalen Hörfunks in Schleswig-Holstein, zur strukturellen Reform der MA HSH sowie weitergehende Anpassungen des MStV HSH an die neuen Regelungen des bundesweit geltenden Medienstaatsvertrages der 16 Länder vor.

Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaatsvertrag HSH - MStV HSH)

Kontakt

MA HSH· Anstalt des öffentlichen Rechts
Rathausallee 72 - 76, 22846 Norderstedt
Telefon: +49 40 369005-0
Fax: +49 40 369005-55

E-Mail: info@ma-hsh.de

Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein

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