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Thema : Mediation (Justiz)

Warum Mediation am
Oberlandesgericht sinnvoll ist!

Letzte Aktualisierung: 29.03.2022

> Interessen der Beteiligten im Blick

Gerade wenn bereits eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, kann eine Mediation im Rechtsmittelverfahren besonders hilfreich sein. Denn das gesprochene Recht ist regelmäßig nur auf ein bestimmtes Ziel gerichtet wie zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Verbot oder Gebot einer Handlung oder die Feststellung eines Rechtsverhältnisses. Hierdurch geraten besondere Anliegen und die Interessen der Beteiligten, die im Zusammenhang mit dem Streit stehen, oft aus dem Blickfeld. Da sich die Beteiligten bei der Mediation im Güterichterverfahren stärker und unmittelbarer mit ihren Interessen und Lösungsvorschlägen als im Streitverfahren einbringen, können hier auch andere und umfassendere Lösungen gefunden werden, mit denen selbst die Seite besser leben kann, die die Entscheidung aus der ersten Instanz nicht angegriffen hat.

> Nach vorne schauen

Manchmal haben die Beteiligten noch eine gemeinsame Zukunft - zum Beispiel als Gesellschafter, getrennt lebende Eltern mit Kindern, Nachbarn oder aufgrund einer langjährigen Geschäftsbeziehung, die durch eine abschließende gerichtliche Entscheidung nicht unbedingt weiter belastet werden sollte.

> Das Leben geht weiter

Bisweilen haben sich für die Beteiligten die Dinge seit Beginn der Auseinandersetzungen gründlich verändert, und damit auch die Bedeutung der Prozessthemen. Was als heftiger Krach begann, hat nach Jahren nicht mehr unbedingt dieselbe Bedeutung wie zu Beginn. Manchmal eskalieren und vertiefen sich Konflikte, manchmal existiert der Konflikt jedoch hauptsächlich noch wegen des lange währenden Prozesses. In dieser Lage kann es sinnvoll sein, den Grund der Auseinandersetzung neu zu bewerten und nicht abzuwarten, bis die Justiz abschließend über den Fall entscheidet und hierzu möglicherweise noch ein Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof durchgeführt werden muss.

> Rechtslage

Weil bereits eine gerichtliche Entscheidung aus der ersten Instanz und damit eine richterliche Bewertung vorliegt, können Rechtsfragen auf Wunsch der Beteiligten bzw. nach Ermessen des Güterichters bzw. der Güterichterin im Einzelfall in die Mediationsverhandlung einbezogen werden.

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