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Thema : Marktüberwachung

Produktsicherheit

Technischer Verbraucherschutz - Sicherheit von Verbraucherprodukten und Investitionsgütern


Letzte Aktualisierung: 26.01.2023

Was ist unter Produktsicherheit zu verstehen?

Das europäische Produktsicherheitsrecht ist das umfangreichste und bedeutendste gesetzliche Regelwerk im Produktbereich der sogenannten „non-food-Produkte“. Insgesamt beinhaltet es 11 große Produktgruppen, die in einzelnen Richtlinien und Verordnungen geregelt sind.

Häufig wird Produktsicherheit als „Technischer Verbraucherschutz“ bezeichnet. Dies wird der Bedeutung des umfassenden Schutzgedankens allerdings nicht ausreichend gerecht, denn Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht bzw. bereitgestellt werden, dürfen sowohl die Sicherheit und Gesundheit von Personen als auch sonstiger Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung nicht gefährden.

 „Produkt“ ist der Oberbegriff für Verbraucherprodukte und Investitionsgüter.

  • Produkt – eine Ware, ein Stoff oder ein Gemisch, das durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden ist.
  • Verbraucherprodukt – ein neues, gebrauchtes oder wiederaufgearbeitetes Produkt, das für VerbraucherInnen bestimmt ist oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von VerbraucherInnen verwendet werden kann, selbst wenn es nicht für diese bestimmt ist; als Verbraucherprodukt gilt auch ein Produkt, das der Verbraucherin oder dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird.
  • Investitionsgüter – Güter, die nicht zum unmittelbaren Endverbrauch bestimmt sind, sondern zur Güterherstellung eingesetzt werden wie z.B. Maschinen oder technische Anlagen.

Die Grundlagen der Produktsicherheit sind in mehreren europäischen Richtlinien und Verordnungen, in den nationalen Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz sowie einzelnen Durchführungsgesetzen geregelt. Für die Umsetzung werden harmonisierte europäische und nationale Normen sowie technische Spezifikationen benötigt, die grundlegende Anforderungen festlegen, die sich vor allem auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer beziehen. Werden Produkte nach diesen Normen und Spezifikationen entworfen und hergestellt, wird davon ausgegangen, dass sie den für sie geltenden grundlegenden Anforderungen der jeweiligen europäischen Richtlinien bzw. Verordnungen entsprechen. Sie lösen damit die sogenannte „Konformitätsvermutung“ aus.

Für WirtschaftsakteurInnen (HerstellerInnen, Bevollmächtigte, ImporteurInnen, HändlerInnen und Fulfilment-DienstleisterInnen) ergeben sich aus dem europäischen und dem nationalen Recht verschiedene Verpflichtungen.

Wer führt die Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsrecht durch?

Die Zuständigkeit der Durchführung des Produktsicherheitsgesetzes und der sich darauf stützenden Rechtsverordnungen obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), Abteilung IX 5, Referat IX 54.

Bestimmte Produktgruppen unterliegen spezialrechtlichen Regelungen, die in eigenen Rechtsvorschriften geregelt sind und durch andere Behörden überwacht werden, beispielsweise Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Medizinprodukte, harmonisierte Bauprodukte, Arzneimittel, Waffen, Ortsveränderliche Druckgeräte, Futtermittel, Funkgeräte, Biozide, Chemikalien, Kraftfahrzeuge.

Welche Ziele werden insbesondere verfolgt?

  • Schutz von Personen vor unsicheren Produkten
  • Schutz weiterer Rechtsgüter vor unsicheren Produkten
  • Gewährleistung und Stärkung eines fairen Wettbewerbs

Produkt melden

Wenn Sie ein möglicherweise unsicheres Produkt melden wollen, beachten Sie bitte, dass folgende Angaben für die Bearbeitung notwendig sind. Die Anzeige kann auch anonym erfolgen. Bei einem Online-Kauf ist die Angabe Ihres Wohnorts erforderlich, um Ihre Anzeige an die für Ihren Wohnort zuständige Marktüberwachungsbehörde abgeben zu können, wenn Ihr Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein liegt:

  • Person (Name, Anschrift, Telefonnummer)
  • Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde (Firmenname, Adresse)
  • Produkt (Typbezeichnung, Serien-Nummer, evtl. Fotos, wann gekauft)
  • Hintergrund der Meldung (z.B. Unfall, Verletzung, Mängel, Schaden, evtl. Fotos)
  • Maßnahmen von Ihrer Seite (Was haben Sie bereits unternommen? zum Beispiel Umtausch und so weiter, gibt es Aussagen vom Händler oder Hersteller).

Kontaktseite des MLLEV

Nachfolgend die zum Produktsicherheitsrecht gehörenden deutschen und europäischen Rechtsnormen:

  • ProdSV – Elektrische Betriebsmittel – Richtlinie Nr. 2014/35/EU
  • ProdSV – Spielzeug – Richtlinie Nr. 2009/48/EG
  • ProdSV– Einfache Druckbehälter – Richtlinie Nr. 2014/29/EU
  • (7. ProdSV) ersetzt durch das Gasgerätedurchführungsgesetz i.V.m. der Verordnung (EU) Nr. 2016/426
  • (8. ProdSV) ersetzt durch das PSA-Durchführungsgesetz i.V.m. der Verordnung (EU) Nr. 2016/425
  • ProdSV – Maschinen – Richtlinie Nr. 2006/42/EG
  • ProdSV – Sportboote – Richtlinie Nr. 2013/53/EU
  • ProdSV – Explosionsschutz – Richtlinie Nr. 2014/34/EU
  • ProdSV – Aufzüge – Richtlinie Nr. 2014/33/EU
  • ProdSV – Aerosolpackungen – Richtlinie Nr. 75/324/EWG
  • ProdSV – Druckgeräte – Richtlinie Nr. 2014/68/EU
  • BImSchV – Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Rötlicher Laserstrahl trifft auf einen Eiswürfel, eine Rauchfahne steigt auf. Vor schwarzem Hintergrund.
... oder z.B. von Laserpointern.

Links zu Veröffentlichungen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Datenbank gefährlicher Produkte

Broschüre - Die Corona-Pandemie gemeinsam bekämpfen


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