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Thema : Lehrerinnen und Lehrer

Bessere Besoldung für Lehrkräfte

Lehrkräfte an den Grundschulen sollen besser besoldet werden: Es gibt einen Stufenplan bis 2026.

Letzte Aktualisierung: 23.04.2018

Von A 12 nach A 13 an den Grundschulen

Die 7.013 Lehrkräfte an den 473 Grundschulen in Schleswig-Holstein sollen besser besoldet werden. Auf einen entsprechenden Stufenplan hat sich die Jamaika-Koalition verständigt. Ziel sei die deutliche Stärkung dieser Schulart, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am 17. April 2018 in Kiel.  

Folgendes wurde vereinbart:

  • Bis zum Jahr 2026 sollen nach der Verständigung in der Koalition alle Lehrkräfte von Besoldungsstufe A 12 nach A 13 aufsteigen. Die Differenz werde ab dem Schuljahr 2020 in sechs Schritten ausgeglichen. Der Unterschied zwischen beiden Besoldungsstufen liegt in der so genannten Erfahrungsstufe 4 derzeit bei 405,24 Euro. Die zusätzlichen Personalkosten beziffert die Koalition für das erste Jahr mit knapp zwei Millionen Euro. Die Mehrausgaben je Schuljahr belaufen sich auf voraussichtlich knapp 27,5 Millionen Euro.
  • Bereits zum 1. August 2019 sollen in einem ersten Schritt die Gehälter von Schulleitern und deren Stellvertretern um zunächst eine halbe, im Jahr drauf (1. August 2020) um eine volle Besoldungsstufe steigen. Die Kosten für diesen Teil des Stufenplans zur Stärkung der Grundschulen schlagen nach den Berechnungen mit zunächst knapp 1,2 Millionen Euro, ab 2021 dann mit 5,3 Millionen Euro zu Buche.
  • Ebenfalls ab 2019 soll die Besoldung für Kräfte am Institut für Qualitätsentwicklung Schleswig-Holstein (IQSH) sowie für Lehrerinnen und Lehrer auf Funktionsstellen etwa an Grundschulen mit Förderzentren in zwei Etappen angehoben werden. Die Mehrkosten hierfür werden im Jahr 2021 knapp 700.000 Euro betragen. Mit dem Beschluss über die Eckwerte zum Haushaltsentwurf 2019 und zur Finanzplanung für die kommenden Jahre will das Kabinett die Pläne für die Verbesserungen im Grundschulbereich in der kommenden Woche absichern.

Ich freue mich, unseren Lehrkräften damit auch zeigen zu können, wie sehr die Landesregierung ihre Arbeit wertschätzt

Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Karin Prien

Besoldung für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen neu geregelt

Kernpunkte des Gesetzes

  • Alle neuen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen in Schleswig-Holstein werden in Zukunft als Einstiegsgehalt A 13 bekommen:
    Sekundarschullehrkräfte mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I - und damit mit beiden Fächern auf dem Niveau der Sekundarstufe I oder mit einem Fach auf dem Niveau der Sekundarstufe I und einem Fach auf dem Niveau Sekundarstufe II - erhalten A 13. Dies entspricht der derzeitigen Besoldung von Realschul- und Förderzentrumslehrkräften.
    Sekundarschullehrkräfte mit einer Lehrbefähigung auf dem Niveau der Sekundarstufe I und II in beiden Unterrichtsfächern erhalten A 13 mit einer zusätzlichen Stellenzulage. Dies entspricht der derzeitigen Besoldung von Studienräten an Gymnasien und berufsbildenden Schulen.
  • Die bisherigen Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen sollen von A 12 zu A 13 wechseln können. Das betrifft rund 2.400 Lehrerinnen und Lehrer. Für diesen Wechsel gelten folgende Bedingungen: Eine mindestens fünfjährige Unterrichtstätigkeit überwiegend in der Sekundarstufe I an einer Gemeinschafts- oder Regionalschule beziehungsweise an Schulen mit mehreren Bildungsgängen sowie Fortbildung im Umfang von 60 Stunden. Davon werden Fortbildungen im Umfang von 30 Stunden in den fünf Jahren pauschal anerkannt, die weiteren 30 Stunden müssen im Laufe von drei Jahren nach dem Wechsel erbracht werden. Diese  Fortbildungen können sich beziehen auf Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität. Insgesamt erhalten über 2.300 mit A 12 besoldete Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen die Chance, eine höhere Besoldung zu bekommen.

Ergänzende Informationen

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