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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Landwirtschaft und Umwelt

Letzte Aktualisierung: 27.03.2020

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Landesdüngeverordnung, zu den Nährstoffberichten, zum Erlass Nährstoffmanagement, zum Klimaschutz in der Landwirtschaft und zu langfristigen Entwicklungen in der schleswig-holsteinischen Agrarwirtschaft. Zudem finden Sie hier den aktuellen Aufruf für den Feldblockfinder Schleswig-Holstein.  

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Landesdüngeverordnung 2022

Die geänderte Düngeverordnung des Landes Schleswig-Holstein tritt am 18. November 2022 in Kraft. Das Land leistet somit seinen Beitrag zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes (AVV GeA).

Um rückwirkende EU-Strafzahlungen wegen des Verstoßes Deutschlands gegen die EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden, hatte die Bundesregierung das Verfahren zur Ausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder – der sogenannten „roten Gebiete“ – vereinheitlicht und auf kurzfristige Anpassung bis Ende November auf Landesebene gedrängt.

Die EU-Kommission hatte die Methodik zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete in Deutschland bemängelt und Nachbesserungen gefordert. In den roten Gebieten liegt eine besondere Belastung des Grundwassers mit Stickstoff vor. Zur Reduzierung des Eintrages und zur langfristigen Herstellung eines guten chemischen Zustandes der Grundwasserkörper gelten in diesen Gebieten besondere düngerechtliche Einschränkungen für die Landwirtschaft.

Ein Traktor fährt über ein grünes Feld.
Die Landesdüngeverordnung setzt zusätzliche düngerechtliche Auflagen für einen besseren Grundwassersschutz in Schleswig-Holstein um.

Nitratbelastete Gebiete

Insgesamt vergrößern sich die roten Gebiete in Schleswig-Holstein seit der letztmaligen Ausweisung im Dezember 2020 aufgrund der überarbeiteten AVV Gebietsausweisung (PDF, 610KB, Datei ist nicht barrierefrei) von 5,4 auf 9,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Gründe für die Vergrößerung liegen in den methodischen Änderungen, auf welche sich die EU-Kommission und Deutschland verständigt haben. Dazu gehört die Berücksichtigung der Nitratbelastung des Grundwassers vor dem Nitratabbau (Denitrifikation), die stärkere Berücksichtigung von Wasserschutzgebieten sowie aller nitratbelasteten Grundwassermessstellen und der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (nicht nur Flächen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS)) innerhalb der nach hydraulisch hydrogeologischen Kriterien abgegrenzten roten Gebiete.

Unberücksichtigt bleibt die bisherige Emissionsmodellierung, mit dessen Hilfe rechnerisch der Eintragspfad von Stickstoff aus der Landwirtschaft ermittelt und bei der letztmalig durchgeführten Gebietsausweisung berücksichtigt wurde. Die EU-Kommission hatte in den Gesprächen deutliche Bedenken bei diesem Verfahren angemeldet und gefordert, die emissionsbasierte Abgrenzung zu streichen.

Bei der erneuten Gebietsausweisung wurden im Vergleich zur letzten Ausweisung der roten Gebiete im Dezember 2020 weitere 327 Messstellen berücksichtigt. Die gesamte Messstellenanzahl liegt aktuell bei 552 und soll nach der neuen AVV Gebietsausweisung (PDF, 610KB, Datei ist nicht barrierefrei) auch in Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2024 weiter ausgebaut werden. Ziel ist es, durch ein dichteres Messnetz auf den eintragsgefährdeten Grundwasserkörpern zukünftig eine genauere Gebietsdifferenzierung zum Schutz der Gewässer zu ermöglichen. Landwirtschaftliche Betriebe könnten somit von Auflagen entlastet werden, insofern keine nachweisliche Nitratbelastung vorliegt.

Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung auf dem Grünland
Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung auf dem Grünland.

Neue Gebietskulisse

Die neue Kulisse der nitratbelasteten Gebiete ist unter folgendem Link veröffentlicht: Feldblockfinder Schleswig-Holstein

ShapeFile (zip, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Im Gesetz- und Verodnungsblatt für Schleswig-Holstein finden Sie die Landesdüngeverordnung GVOBl Schl.-H. Ausgabe Nr. 15 vom 17. November 2022, Seiten 907 - 938

sowie hier die AVV Gebietsausweisung (PDF, 610KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Häufige Fragen und Antworten zur Landesdüngeverordnung

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Wieso gibt es schon wieder eine neue Landesdüngeverordnung?

Mit der Änderung der Landesdüngeverordnung werden die Vorgaben der im August 2022 neu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA ) AVV Gebietsausweisung (PDF, 610KB, Datei ist nicht barrierefrei) in Schleswig-Holstein umgesetzt. Hintergrund ist, dass in der AVV GeA 2022 die Vorgaben zur Gebietsausweisung geändert und die Länder verpflichtet wurden, nach diesen neuen Vorgaben eine Überarbeitung der Gebiete bis spätestens zum 30. November 2022 vorzunehmen.

Wozu dient die AVV GeA?

Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA ( AVV Gebietsausweisung (PDF, 610KB, Datei ist nicht barrierefrei))) kommt die Bundesregierung den Vorgaben des § 13a Absatz 1 Satz 2 der Düngeverordnung und den Forderungen der EU-Kommission nach, die Vorgehensweise bei der Ausweisung der Gebiete …

Nährstoffberichte des Landes Schleswig-Holstein

1. Nährstoffbericht 2015 

Aufgrund der Defizite in den seinerzeitigen Düngevorschriften gab es bis dato auf Bundes- und Landesebene keine flächendeckende belastbare Datenbasis zur Nährstoffsituation und den Nährstoffüberschüssen in der Landwirtschaft. Deshalb wurden die Autoren und Professoren Friedhelm Taube und Christian Henning von der Agrarwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Herbst 2014 erstmals vom damaligen Umweltministerium beauftragt, die dafür nutzbaren und zur Verfügung stehenden Datengrundlagen für die Jahre 2007 bis 2012 für Schleswig-Holstein heranzuziehen, auszuwerten und in Form eines Nährstoffberichtes für Schleswig-Holstein zusammenzustellen. Dabei sollten die bestehenden und zum Teil stark variierenden, unterschiedlich hohen regionalen Nährstoffüberschüsse in Schleswig-Holstein und die daraus resultierenden Probleme und Folgen für den Gewässer- und Grundwasserschutz dargestellt, entsprechende Lösungsansätze entwickelt und notwendige Handlungsempfehlungen gegeben und eingehend erörtert werden.

Hintergrundinformation:

Flächen-oder Bodenbilanz: Sie beschreibt die Differenz bzw. den Saldo aus der Nährstoffzufuhr (z. B. an Stickstoff) und der Nährstoffabfuhr. Die Zufuhr erfolgt über die Düngung (Mineraldünger und Wirtschaftsdünger, wie Gülle / Gärreste) und aus dem Nährstoffvorrat und der Nachlieferung des Bodens. Die Nährstoffabfuhr erfolgt über die Ernteprodukte (z. B. Getreide; Mais; Gras). In Bezug auf die Bewirtschaftungseinheit wird dabei auch von der sogenannten Schlagbilanz gesprochen.

Hoftorbilanz / Stoffstrombilanz (brutto/netto): Zur genauen Erfassung und Beurteilung der gesamten (Nähr-) Stoffströme eines landwirtschaftlichen Betriebes ist die sogenannte Hoftor- oder auch Stoffstrombilanz besser geeignet als die Flächen-/ Bodenbilanz. Die Bezugsebene ist hier nicht die Flächesondern der gesamte Betrieb über das "Hoftor". Das bedeutet, dass damit alle Nährstoffzufuhren in den Betrieb hinein und alle Nährstoffabfuhren, auch in Form von Milch und Fleisch aus der Tierproduktion, die den Betrieb über das Hoftor verlassen, erfasst werden.

Brutto- / Netto-Bilanz: Im Falle der „Brutto-Bilanz“ bedeutet das, dass alle Nährstoffe einschließlich der „unvermeidbaren Verluste (z. B. Ammoniak, Nitrat), die im Produktionsprozess in die Luft (z. B. Ammoniak, Lachgas) oder durch Auswaschung ins Grundwasser (Nitrat) emittiert werden, von der Bilanz erfasst werden. Bei der Netto-Bilanz werden diese Verluste bereits berücksichtigt und vorher abgezogen. Daher erlaubt insbesondere die Brutto-Stoffstrombilanz einen genauen Rückschluss auf die gesamtbetriebliche Nährstoff-Situation bei landwirtschaftlichen Betrieben.

Nährstoffüberschuss: Übersteigen die Nährstoffzufuhren die Nährstoffabfuhren in erheblicher Größe und Menge, werden also zu viele Nährstoffe zugeführt, spricht man von hohen Nährstoffüberschüssen.

Ergebnisse und Kernaussagen des 1. Nährstoffberichts 2015

Stickstoffüberschuss 2015 schon deutlich höher als erlaubt

Der Ende 2015 erstmals vorgelegte Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein weist bereits daraufhin auf, dass der Handlungsbedarf groß und dringend ist. Die Nährstoffüberschüsse in Schleswig-Holstein sind nach wie vor zu hoch und belasten Grundwasser und Oberflächengewässer. Besonders betroffen sind Gebiete mit intensiver Tierhaltung und einer großen Anzahl an Biogasanlagen. Nach dem 1. Bericht sind insbesondere die Geestbereiche auf dem Mittelrücken Schleswig-Holsteins mit den dort vorherrschenden sandigen, zur Nährstoffauswaschung neigenden Böden von hohen Nährstoffüberschüssen betroffen.

Die Studie der beiden Autoren von der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel belegt deutlich, dass der Nährstoffanfall für Schleswig-Holstein unterschätzt wurde, insbesondere deshalb, weil die Wirkung der organischen Wirtschaftsdünger viel zu niedrig angesetzt und dadurch noch zu viel Mineraldünger eingesetzt wurde. Nach der damals geltenden Düngeverordnung durfte der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen. Dem Nährstoffbericht von 2015 zufolge lag der Durchschnitt aber damals schon bei 80 kg N /ha p.a., bei Hinzurechnung der Ammoniakemissionen, die die Umwelt ebenfalls belasten, lag der Durchschnitt 2015 schon bei 118 kg N / ha pro Jahr. Eine zusätzliche Speicherung von Stickstoff im Boden findet daher kaum noch statt. Damit sind diese Überschüsse weitgehend mit Umweltbelastungen, die sich sowohl auf die Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässer als auch auf die Luftqualität und den Klimaschutz auswirken, gleich zu setzen.

Weiterhin haben die Autoren berechnet, dass mindestens rd. 1,0 Mio. Tonnen an Wirtschaftsdünger die Landkreise mit intensiver Tierhaltung und zusätzlicher Biogaserzeugung verlassen muss, um zu gewährleisten, dass die maximale …

Nährstoffberichte des Landes Schleswig-Holstein

Erlass zum Nährstoffmanagement

Um die überregionale Verwertung von organischen Düngemitteln, vor allem Gülle und Gärrückständen zu unterstützen, sind sowohl entsprechende Lagerkapazitäten zu schaffen als auch die Transportwürdigkeit der flüssigen organischen Düngemittel zu erhöhen und die Logistik der Verteilung zu verbessern. Dazu wurde der 2013 erstmals eingeführte und 2017 überarbeitete gemeinsame Erlass des MELUND und MILI zum landesweiten Nährstoffmanagement in der Landwirtschaft im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz unter Beteiligung des Bauernverbands, der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes sowie der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände neu konzipiert. Dabei geht es vor allem um Vorgaben zum Bau von Lagerbehältern für flüssige Wirtschaftsdünger und zur Funktionsweise einer Nährstoffbörse.

Nährstoffmanagement in der Landwirtschaft im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz - Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI) zum landesweiten Nährstoffmanagement in der Landwirtschaft  (PDF, 7MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Klimaschutz in der Landwirtschaft

In der Landwirtschaft liegen große Potentiale für den Schutz des Klimas.

Auf der einen Seite trägt Landwirtschaft durch den landwirtschaftlichen Produktionsprozess zum Klimaschutz bei, da hierbei das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid in Böden und Pflanzen gebunden wird. Ebenso erzeugt die Landwirtschaft nachwachsende Rohstoffe, die einen Ersatz für knappe Ressourcen wie beispielsweise erdölbasierte Produkte bieten.

Andererseits trägt die Landwirtschaft durch die Produktion großer Mengen an klimarelevanten Treibhausgasen wie Methan, Lachgas und Kohlenstoffdioxid zum Klimawandel bei. Die Treibhausgase entstehen bei der Tierhaltung, der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und der Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, aber auch bei der Landnutzung und deren Änderungen, wie zum Beispiel der Bewirtschaftung von organischen Böden oder dem Umbruch von Grünland in Acker.

Gesetzlicher Klimaschutz betrifft auch Landwirtschaft

Mit der Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) Schleswig-Holstein 2021 hat wurden neue Klimaschutzziele formuliert. Sie setzen auf den Klimaschutzzielen auf, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2021 im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschrieben wurden: Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 bundesweit um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundes-Klimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sollen auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden.

Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein wird das Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Treibhausgasemissionen formuliert. Zugleich wird die Landesregierung verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen, ein Programm für den Schutz der Moore aufzulegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz zu berichten. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.

Weitere Informationen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Große Potentiale für Klimaschutz

Zur Identifizierung von Klimaschutzpotentialen der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft wurde im Bericht zur „Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein auch im Vergleich zum Bundesdurchschnitt“ die Entwicklung der THG-Emissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein analysiert und mit bundesweiten Daten verglichen. Des Weiteren wurden die spezifischen THG-Emissionen einiger wichtiger landwirtschaftlicher Produkte gegenübergestellt.

Aufbauend auf dem vorliegenden Bericht sollen in einem folgenden Prozess Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein entwickelt werden.

An der Aufbereitung der statistischen Daten zu den THG-Emissionen waren im Auftrag des MELUND die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, das Thünen-Institut und das Statistikamt Nord beteiligt. Zur Schätzung des Einsatzes von stickstoffhaltigen Mineraldüngern in Schleswig-Holstein, sowie zum Vergleich produktspezifischer THG-Emissionen für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte hat das MELUND zwei Kurzstudien bei der CAU beauftragt.

Langfristige Trends

Hier sind grundlegende Informationen über langfristige Entwicklungen in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft zusammengestellt.

Daten zur Landwirtschaft sowie lange Zeitreihen

Aktuelle Daten finden Sie in der Agrarstatistik.

Lange Zeitreihen der Agardaten für Schleswig-Holstein

In den langen Zeitreihen der Agrardaten für Schleswig-Holstein und seine Naturräume „Von gestern bis heute (1994)“ wurden Daten über den Agrarbereich des Landes Schleswig-Holstein im sachlichen Zusammenhang als Zeitreihe aufbereitet. Auf Landesebene beginnen die dargestellten Zeitreihen meist um 1950, die Aufbereitung der Zahlen nach Naturräumen wurde erst 1960 eingerichtet. Diese Übersicht über einen Zeitraum von fast 45 Jahren lässt die in fast allen Bereichen erheblichen Veränderungen erkennen.

Informationen über langfristige Entwicklungen in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft (PDF, 14MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Agrarzahlen Schleswig-Holsteins 1935 bis 1955

Die Veröffentlichung des damaligen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein beinhaltet Daten zur Landwirtschaft der Jahre 1935/38 (Reichsnährstand) bis 1955 zu den folgenden Themen:
Grundlagen der landwirtschaftlichen Erzeugung, landwirtschaftliche Produktionsleistung, Leistung zur Nahrungsmittelversorgung, Verbrauchserlöse der Landwirtschaft, Anteil der Landwirtschaft am Sozialprodukt, Nahrungsmittelindustrie, Agrarpolitik, Schleswig-Holstein im "grünen Bericht".

Agrarzahlen Schleswig-Holstein 1935 bis 1955  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei) (erstellt bzw. bearbeitet im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein)

Beiträge zur historischen Statistik Schleswig-Holsteins

Es handelt sich um eine Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes in Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1966. Die vorliegende Schrift weicht von den üblichen Veröffentlichungen des Statistischen Landesamtes ab, in dem sie einen Zeitraum von über 100 Jahren in den Blick nimmt. Als statistische Zentralstelle des Landes erhielt das Amt auch viele andere Fragen nach historischen Zahlen über Schleswig-Holstein. Diese historischen Daten liegen verstreut, kaum bekannt und schlecht übersehbar in unzähligen statistischen, volkswirtschaftlichen und landeskundlichen Veröffentlichungen anderer Stellen als beim Statistikamt Nord, der Nachfolgeinstitution des oben erwähnten Landesamtes. Diese Schrift erhebt nicht Anspruch, ein erschöpfendes Bild der Vergangenheit Schleswig-Holsteins in Zahlen zu geben. Es sollten – wie der Titel sagt – nur Beiträge zur historischen Statistik Schleswig-Holsteins geliefert werden.

Beiträge zur historischen Statistik Schleswig-Holsteins (PDF, 34MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Studien / Veröffentlichungen

Die folgenden Studien/Veröffentlichungen behandeln langfristige Trends in der Agrarwirtschaft bzw. im ländlichen Raum. Es handelt sich entweder um durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) in Auftrag gegebene Gutachten oder Studien, um Veröffentlichungen, die auf langjährige Geschäftsstatistiken des MELUND zurückgegriffen haben oder zu besonderen Anlässen erschienen sind (Erscheinungsdatum in Klammer). Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den älteren Veröffentlichungen um eine automatische Texterfassung handelt, bei der eventuell Schreibfehler auftreten können.

Informationen für anerkannte Erzeugergemeinschaften nach Marktstrukturgesetz (2013)

Mit dem neuen Agrarmarktstrukturgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917) wurde das Marktstrukturgesetz (MStrG) aus dem Jahre 1969 abgelöst. Damit hat Deutschland die Voraussetzung geschaffen, um das EU-Milchpaket und weitere künftige EU-Regelungen auch in anderen Sektoren umzusetzen. Bestehende Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbände der wesentlichen Erzeugnisbereiche nach Artikel 1 der Einheitlichen gemeinsamen Marktordnung (EGMO) können damit weiterhin gesetzlich anerkannt und in das neue Recht überführt werden.

Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung – AgrarMSV)  (PDF, 99KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Studie Milcherzeugung in Schleswig-Holstein 2020: Potentiale und Einflussfaktoren (2013)

Die EU hat beschlossen, die Mengensteuerung auf dem Milchmarkt nach rd. 30 Jahren ab April 2015 abzuschaffen. Ohne staatliche Mengensteuerung gibt es neue Regeln, die zur Erhöhung und Begrenzung der Milchmengen beitragen: Dazu zählen neben den Anreizen durch die Milchpreise, die Grundfutterkosten bzw. die Flächenverfügbarkeit und andere Einflussfaktoren. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, wie sich die Milchmengen in Schleswig-Holstein in der Zukunft unter besonderer Berücksichtigung der Bioenergieerzeugung und den damit verbundenen Flächenverbrauch im ländlichen Raum entwickeln könnten. Die Fachhochschule Kiel hat vor diesem Hintergrund im Auftrag des Ministeriums die Milchpotentialanalyse aus dem Jahr 2008 aktualisiert.

Vortragsfolien zur Studie Milcherzeugung in Schleswig-Holstein 2020: Potentiale …

Langfristige Trends

Feldblockfinder Schleswig-Holstein

Der Feldblockfinder ermöglicht die Suche nach Gemarkungen, Flurstücken, Feldblöcken (FLIK) und Landschaftselementen (FLEK) in Schleswig-Holstein.

Neben diesen Informationen können weitere Themen (diverse Schutzgebiete) dazugeschaltet werden. Auch die durch Boden- und/oder Winderosion gefährdeten Ackerflächen können dargestellt werden.

Feldblockfinder SH

ENDO-SH

Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation / Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Schleswig-Holstein

Direkte Weiterleitung

Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation

Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat, verbunden mit der Dokumentation der Düngung, sowie die Bewertung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) bilden den Kern des novellierten Düngerechts.

Die genannten Düngeaufzeichnungen des jeweiligen Kalenderjahres müssen seit Inkrafttreten der geänderten Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht bis zum Ablauf des 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres von allen Betrieben, die zur Erstellung dieser Dokumente nach Düngeverordnung verpflichtet sind, in ENDO-SH elektronisch gemeldet werden. Die erste verpflichtende Meldung musste bis zum Ablauf des 31. März 2023 für das Kalenderjahr 2022 erfolgen.

Hintergrund der Einführung des digitalen Meldesystems ist das von der EU-Kommission geforderte Wirkungsmonitoring im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten zur Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG). Das System dient somit der Erfassung einer landesweiten Datengrundlage hinsichtlich Nährstoffbedarf und -einsatz.

Das Programm ENDO-SH steht mit den Modulen Düngebedarfsermittlung (DBE),  Dokumentation der Düngung (DdD) und Betriebliche N-Obergrenze (170 N) online zur Verfügung: Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation.

Der Zugang zum Programm erfolgt analog zum Sammelantrag (INET) über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Neben der Erfüllung der Meldeverpflichtung wird dem Anwender in ENDO-SH die Möglichkeit gegeben, die geforderten Düngeaufzeichnungen (DBE, DdD, 170 N) rechtskonform zu erstellen. Die Struktur der Eingabemasken und eine anschließende Überprüfung der Daten reduzieren die Wahrscheinlichkeit unvollständiger und unrichtiger Meldungen. Durch die Datenbereitstellung bzw. den Datenimport aus dem Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger sowie der InVeKoS-Datenbank ist zudem eine erleichterte Plausibilisierung der betrieblichen Daten durchführbar. Darüber hinaus ist ein Gesamt- und Teilimport von Daten aus Drittprogrammen über eine Schnittstellenfunktion möglich. Für Fragen bezüglich der Kompatibilität der Schnittstellenfunktion kontaktieren Sie bitte den Anbieter Ihrer Drittanbietersoftware. Dieser kann Ihnen Auskünfte geben, ob die Düngeaufzeichnungen gemäß der Schnittstellenanforderung von ENDO-SH aufbereitet und exportiert werden können.

Bei technischen Fragen zum Programm stehen Ihnen die ENDO-SH-Hotline unter 04347 704 777 und das elektronische Postfach endo-sh@llnl.landsh.de zur Verfügung.

Zur Elektronischen Nährstoffmeldung und Dokumentation

Meldeprogramm Wirtschaftsdünger

Im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger werden Nährstofftransfers zwischen Betrieben mit unterschiedlichen Verfügungsberechtigten in Schleswig-Holstein dokumentiert. Neben landwirtschaftlichen Betrieben, die einen Sammelantrag stellen, werden insbesondere auch gewerbliche oder flächenlose Betriebe (z.B. Tierhalter, Biogasanlagen) im Rahmen der Meldeverpflichtung erfasst.

Das LLnL (ehemals LLUR) hat am 01.07.2021 die Zuständigkeit für das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger übernommen. Die Zuständigkeit des Meldeprogramms war bis dahin im Geschäftsbereich der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein angesiedelt. Der Zugang zum Programm erfolgt analog zu ENDO-SH ausschließlich über die Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) und die dazugehörige PIN. Sofern Sie gegenwärtig nicht über eine BNR-ZD verfügen, können Sie diese bei Ihrer zuständigen Außenstelle des LLnL (ehemals LLUR) beantragen. Auch Betriebe, die keinen Sammelantrag stellen (z.B. gewerbliche oder flächenlose Tierhalter sowie Biogasanlagen), müssen für den Zugang zum Programm eine BNR-ZD beantragen. Den Antrag auf Zuteilung einer BNR-ZD finden Sie hier.

Im Zuge der Übernahme des Meldeprogramms für Wirtschaftsdünger durch das LLnL (ehemals LLUR) haben sich folgende rechtliche Änderungen ergeben:

  1. Die Meldungen über die Abgabe und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern ab 200 Tonnen Frischmasse pro Jahr sind nunmehr für den Abgeber und den Aufnehmer verpflichtend.
  2. Die Meldungen über die Abgaben von Wirtschaftsdüngern sind binnen eines Monats im Meldeprogramm zu erfassen.
  3. Die Meldungen über die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern sind binnen zwei Monaten im Meldeprogramm zu erfassen.
  4. Die Meldungen sind nur mit der Betriebsinhabernummer (BNR-ZD) möglich.

Bei Fragen zum Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger stehen Ihnen die ENDO-SH Hotline unter 04347 704 777 und das elektronische Postfach endo-sh@llnl.landsh.de zur Verfügung.

Zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger

Die aktuelle Ausführung der Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht finden Sie hier:

Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht

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