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Thema : Landwirtschaft in Schleswig-Holstein

Förderung im Bereich des Nährstoffmanagements und der Nährstoffeffizienz

Das Land Schleswig-Holstein fördert Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen im Bereich des Nährstoffmanagements und der Nährstoffeffizienz zum Zweck des Klima- und Gewässerschutzes. Dazu werden bestimmte Ausbringungstechniken und die Erweiterung von Lagerkapazitäten für Gülle, Gärrückstände bzw. Festmist gefördert, um die anfallenden Wirtschaftsdünger möglichst effizient, gewässerschonend und umweltgerecht zu verwenden bzw. zu verteilen.

Letzte Aktualisierung: 26.03.2020

Interessierte Landwirte können ab dem 1. April Förderanträge aufgrund des Richtlinienentwurfs stellen.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.

Die aktuellen Gegebenheiten durch die Corona-Pandemie bedingen langwierigere Abstimmungsprozesse zwischen allen Beteiligten, um einen vollständigen Antrag im Rahmen der Förderrichtlinie Nährstoffmanagement und Nährstoffeffizienz zu stellen. Wir bitten um Einreichung des formalen Antrages wie gehabt bis zum 30.06.2020, jedoch dürfen weitere antragsrelevanten Unterlagen bis zum 30.07.2020 nachgereicht werden.

Danach erfolgt eine Auswahl aufgrund von Auswahlkriterien. Bevorzugt werden Kooperationen bzw. Landwirte mit hohem Grünlandanteil bzw. Landwirte in der Nitrat- und Phosphat Kulisse.

Für das Antragsverfahren stehen 4,8 Mio €. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Verfügung, die bis Ende 2022 ausgezahlt werden sollen.

Der Fördersatz beträgt 20 % für die Anschaffung von Gülleausbringungstechnik, den Bau von Festmistlagerstätten sowie die Errichtung von Lagunen/Erdbecken zur Sammlung verunreinigter Oberflächenwasser wie z.B. Sickerwasserausträge oder Regenwasser von Hofflächen.

Ein Zuschuss in Höhe von 40 % wird für neue Lagerbehälter gewährt, die im Interesse des Klimaschutzes über feste Abdeckungen zum Schutz vor Emissionen verfügen müssen. Der Zuschuss von 40 % gilt ebenfalls für feste Abdeckungen, mit denen bestehende Behälter ausgestattet werden. Lediglich 20 % beträgt der Zuschuss für andere Auflagen wie Schwimmkörper und schwimmende Folien auf bestehenden Behältern. 

Bei dem Neubau von Lagerkapazitäten sind die Anforderungen an die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) zu beachten.

Sämtliche Informationen zur Förderung einschließlich Richtlinie gehen aus den anliegenden Dateien und Formularen hervor.

Darüber hinaus stehen Ihnen unter den folgenden Telefonnummern Ansprechpartner an den 4 LLUR-Standorten zur Verfügung:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Standort Mitte
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: 04347/704-0

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Standort Südost
Meesenring 9
23566 Lübeck
Tel.: 0451/885-1

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Standort Südwest
Breitenburger Str. 25
25524 Itzehoe
Tel.: 04821/66-0

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Standort Nord
Bahnhofstr. 38
24937 Flensburg
Tel.: 0461/804-1

Hinweis:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden geringeren Personaldichte in den Dienststellen des LLUR, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn die Erreichbarkeit in Ausnahmefällen nicht wie im gewohnten Umfang gewährleistet sein sollte. Die Kolleginnen und Kollegen sind bemüht, sämtlichen Anfragen gerecht zu werden.

Das Antragsformular wird sowohl als ein ausfüllbares Word-Dokument als auch als ein ausdruckbares PDF-Dokument angeboten.

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