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Thema : Kulturförderung

Denkmalschutz


Die Landesregierung gewährt über das Landesamt für Denkmalpflege auf Antrag Zuwendungen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Kulturdenkmalen“.

Letzte Aktualisierung: 02.01.2023

Denkmale sind wichtige Zeugen der Geschichte einer Region und eines Landes und häufig prägend für ihre Umgebung. Zweck der Zuwendungen ist die Erhaltung, Restaurierung, Instandsetzung und Pflege von Kulturdenkmalen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Ziel der Maßnahmen sind die langfristige Erhaltung von Denkmalen als Teil des kulturellen Erbes des Landes Schleswig-Holstein, die Stärkung der Identität Schleswig-Holsteins und die langfristige bauliche Sicherung von Denkmalen.

Was ist Gegenstand der Förderung?

Zuwendungsfähig sind Ausgaben aufgrund von Maßnahmen an Kulturdenkmalen im Sinne der §§ 8 bis 10 Denkmalschutzgesetzes /DSchG), die allein aus Gründen des Denkmalschutzes erwachsen (denkmalbedingter Mehraufwand).

Wer kann Zuwendungsempfänger sein?

Zuwendungsempfänger/innen können nur Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer und die sonst Verfügungsberechtigten von eingetragenen Kulturdenkmalen sein.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ausgeschlossen, Kommunen und Kirchen können in Ausnahmefällen, z. B. bei besonders bedeutenden Objekten, Zuwendungen gewährt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme muss unter Einbeziehung der Zuwendung gesichert sein. Die Maßnahme darf vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen sein.
Fördermittel der EU, des Bundes und von Dritten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Weitere Einzelheiten der Förderung finden Sie unter mehr lesen

Ansprechperson

Für alle Fragen zur Denkmalförderung wenden Sie sich bitte an das
Landesamt für Denkmalpflege
Frau Sandra Jessen
Wall 47/51
24103 Kiel
oder per E-Mail: sandra.jessen@ld.landsh.de

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: 0431 69677-64

Gibt es im Zusammenhang mit dem Erhalt von Kulturdenkmalen Möglichkeiten der Steuerabschreibung?

Neben der direkten Denkmalförderung sind Steuererleichterungen in Verbindung mit Aufwendungen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Kulturdenkmalen ein Instrument der indirekten Förderung.
Die „Bescheinigungsrichtlinien zur Steuerabschreibung 2015“ nebst Merkblatt für Steuererleichterungen können im Internetportal des Landesamtes für Denkmalpflege eingesehen werden.

Wer erteilt Auskunft zur Steuerabschreibung?

Bei Fragen zur Steuerabschreibung wenden Sie sich bitte an das
Landesamt für Denkmalpflege
Frau Regina Hamidi
Wall 47/51
24103 Kiel
oder per E-Mail: regina.hamidi@ld.landsh.de
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: 0431 69677-65


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