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Thema : Kulturelle Bildung

Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule


Das Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ wurde 2015 ins Leben gerufen. Ziel ist es, kulturelle Bildung als gleichberechtigten Teil von allgemeiner Bildung im Bewusstsein von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern zu verankern.


Letzte Aktualisierung: 31.01.2024

Kulturelle Bildung ist nicht als zusätzliches Unterrichtsfach zu betrachten, sondern als ein für alle Fächer gültiges Prinzip, das übergreifend und fächerverbindend aber auch durch unterrichtsbegleitende und unterrichtsergänzende Projekte wirksam werden kann und soll.

Das Programm „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ will Schulen und Lehrkräfte dabei in allen Phasen zu unterstützen und zu entlasten.

In den vergangenen Jahren wurden vor allem Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler qualifiziert, Projekte gefördert und im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung Grundlagen für eine nachhaltige Nutzung dieser Erfahrungen gelegt.

Für die Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler – derzeit 110 Kunstschaffenden und Lehrkräfte in allen Regionen des Landes – lautet der Hauptauftrag, Schulen und Institutionen bei der Planung von Aktivitäten der kulturellen Bildung kostenlos zu beraten. Projektideen sollen gemeinsam entwickelt und angeregt werden. Kontakte zu möglichen Projektpartnern sollen geknüpft und zu Netzwerken ausgebaut werden.

Zertifizierungsfeier der Kulturschulen im Kulturministerium
Zertifizierungsfeier der Kulturschulen im Kulturministerium
Zertifizierungsfeier der Kulturschulen im Kulturministerium
Zertifizierungsfeier der Kulturschulen im Kulturministerium
Zertifizierungsfeier der Kulturschulen im Kulturministerium
Zertifizierungsfeier der Kulturschulen im Kulturministerium
Zertifizierungsfeier der Kulturschulen im Kulturministerium

Projekte

  • allgegenWERTig“ - Hanseschule Lübeck, Foto/Lyrik-Projekt; angeregt durch eine Ausstellung erarbeiten die Schüler*innen eigene Kombinationen aus Fotografie und Text zu persönlich relevanten Themen aus dem politisch/sozialen Alltagsgeschehen.
  • „Tiere des Wattenmeeres“ - Gemeinschaftsschule Meldorf; „Junior Ranger des Wattenmeeres“ setzen ihre Kenntnisse in Relieftafeln um, die als Anschauungsmaterial der Schule und der Region dauerhaft zur Verfügung stehen.
  • „Alice im Wunderland“ - Schule am Burgfeld, Bad Segeberg; Theater/Kunst-Projekt; frei sein, seinen eigenen Weg finden, sich nicht in das Korsett von Erwartungen pressen lassen, die eigene Fantasie ausleben - das alles muss oft verteidigt und erkämpft werden, im persönlichen oder auch gesellschaftlichen Umfeld; umfangreiche Zusammenarbeit mit verschiedenen Künstler*innen.
  • „Demenz?! Durch die Truedoor Ressourcen öffnen“ - Städtisches Gymnasium Bad Segeberg; Kunstprojekt; in Zusammenarbeit mit der Alzheimergesellschaft erwerben die Schüler/innen Handlungskompetenz in Bezug auf Kommunikation und Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen im frühen Stadium. Sie erleben sich als wichtiger und wirkungsvoller Teil der Gesellschaft bei der Durchführung von Unterstützungsprojekten.

Mehr Wissen über Kulturvermittler

Den Zugang zum Projekt „Schule trifft Kultur – Kultur trifft Schule“ bietet die Web-Site www.kulturvermittler-sh.de.

Dort finden sich vielfältige Informationen zu bereits erfolgreich durchgeführten Projekten, die einen guten Überblick über Inhalte, Rahmenbedingungen und Ansprechpartner geben und mit entsprechenden Suchkriterien sortiert werden können.

Die Kulturvermittler/innen des Landes sind mit persönlichen Informationen und Kontaktdaten verzeichnet. Alle Schulen, die in den letzten Jahren in besonderer Weise Aktivitäten im Bereich kulturelle Bildung durchgeführt haben, sind aufgeführt und können zu den jeweiligen Programmen Auskunft geben. Eine Übersichtskarte hilft in allen Kategorien bei der Suche. Alle vorhandenen Kategorien werden fortwährend ergänzt. 

Die Förderung von Projekten und Unterrichtsmodulen Kultureller Bildung an Schulen ist 2023 nicht mehr möglich. Dafür gibt es wieder eine allgemeine Projektförderung.

Förderung von Projekten Kultureller Bildung an Schulen

Ausschreibung für 2024

Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) bietet den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen des Landes auch im Jahr 2024 wieder finanzielle Unterstützung:

I. bei kulturellen Projekten in freier Thematik mit überörtlicher und nachhaltiger Wirkung
II. insbesondere bei kulturellen Projekten im Bereich der Förderung von Lesekompetenz

Allgemeine Projektförderung

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  1. Die Projekte müssen mit mindestens einer aktiven Partnerin / einem aktiven Partner aus dem Bereich professioneller Kulturschaffender geplant und durchgeführt werden. Als weitere Partnerin / weiterer Partner sind außerdem Kunst-, Kulturanbieter, Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Büchereien etc.), Institutionen der offenen Jugendarbeit (Orts- und Kreisjugendringe, Institutionen im soziokulturellen Arbeitsfeld etc.) sowie Einrichtungen und Vereine, die integrative und auch generationsübergreifende Arbeit leisten, möglich und zu beteiligen. Diese Partner/-innen müssen aktiv in das Projekt eingebunden sein – eine reine Förderpartnerschaft ist nicht ausreichend. Über sonstige Partner/-innen ist im Einzelfall zu entscheiden.
  2. Die Planung muss in Zusammenarbeit mit zertifizierten Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittlern des Landes Schleswig-Holstein oder mit Kreisfachberaterinnen bzw. Kreisfachberatern für Kulturelle Bildung stattfinden. Kontaktdaten dieser Personengruppen erhalten Sie über die Projektkoordination oder unter www.kulturvermittler-sh.de.
  3. Antragstellerin ist die Schule.

Die Projekte dienen vorrangig der Ausweitung des kulturellen Angebotes der Schule. Sie stellen keine Konkurrenz zu regulärem Unterricht dar und dürfen diesen nicht ersetzen. Ergänzung bzw. Erweiterung unterrichtlicher Themen durch außerschulische Fachleute in der Schule und an außerschulischen Lernorten ist aber gewünscht.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

Aus den eingereichten Anträgen wählt ein Gremium aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des MBWFK und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Kulturvermittlerinnen bzw. Kulturvermittler die zu fördernden Projekte aus.

Die Anträge senden Sie bitte an:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Referat III 3210
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

oder per E-Mail an: anke.sommer@bimi.landsh.de

Letzter Antragstermin allgemeine Projektförderung und Sonderförderung: 15.02.2024

Kontakt

Für Fragen zum laufenden Programm wenden Sie sich bitte an:

Anke Sommer, E-Mail: anke.sommer@bimi.landsh.de

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