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Thema : Klimaschutz Förderprogramm

Klimaschutz in der Landwirtschaft

In der Landwirtschaft liegen große Potentiale für den Schutz des Klimas.

Letzte Aktualisierung: 27.01.2022

Auf der einen Seite trägt Landwirtschaft durch den landwirtschaftlichen Produktionsprozess zum Klimaschutz bei, da hierbei das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid in Böden und Pflanzen gebunden wird. Ebenso erzeugt die Landwirtschaft nachwachsende Rohstoffe, die einen Ersatz für knappe Ressourcen wie beispielsweise erdölbasierte Produkte bieten.

Andererseits trägt die Landwirtschaft durch die Produktion großer Mengen an klimarelevanten Treibhausgasen wie Methan, Lachgas und Kohlenstoffdioxid zum Klimawandel bei. Die Treibhausgase entstehen bei der Tierhaltung, der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und der Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln, aber auch bei der Landnutzung und deren Änderungen, wie zum Beispiel der Bewirtschaftung von organischen Böden oder dem Umbruch von Grünland in Acker.

Gesetzlicher Klimaschutz betrifft auch Landwirtschaft

Mit der Neufassung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) Schleswig-Holstein 2021 hat wurden neue Klimaschutzziele formuliert. Sie setzen auf den Klimaschutzzielen auf, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2021 im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschrieben wurden: Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 bundesweit um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen bundesweit zudem negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Die mit den Sektorzielen für 2030 im Bundes-Klimaschutzgesetz verbundenen prozentualen Minderungsraten in den Sektoren gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sollen auch in Schleswig-Holstein erreicht und möglichst übertroffen werden.

Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein wird das Ziel einer schrittweisen Reduzierung der Treibhausgasemissionen formuliert. Zugleich wird die Landesregierung verpflichtet, diese Emissionen in das jährliche Monitoring einzubeziehen, ein Programm für den Schutz der Moore aufzulegen und mindestens einmal je Legislaturperiode über die von ihr umgesetzten und geplanten Maßnahmen zum biologischen Klimaschutz zu berichten. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von biologischen Senken wie Mooren und Wäldern.

Weitere Informationen zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein finden Sie hier.

Große Potentiale für Klimaschutz

Zur Identifizierung von Klimaschutzpotentialen der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft wurde im Bericht zur „Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein auch im Vergleich zum Bundesdurchschnitt“ die Entwicklung der THG-Emissionen der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein analysiert und mit bundesweiten Daten verglichen. Des Weiteren wurden die spezifischen THG-Emissionen einiger wichtiger landwirtschaftlicher Produkte gegenübergestellt.

Aufbauend auf dem vorliegenden Bericht sollen in einem folgenden Prozess Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft in Schleswig-Holstein entwickelt werden.

An der Aufbereitung der statistischen Daten zu den THG-Emissionen waren im Auftrag des MELUND die Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, das Thünen-Institut und das Statistikamt Nord beteiligt. Zur Schätzung des Einsatzes von stickstoffhaltigen Mineraldüngern in Schleswig-Holstein, sowie zum Vergleich produktspezifischer THG-Emissionen für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte hat das MELUND zwei Kurzstudien bei der CAU beauftragt.

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