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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe.

Letzte Aktualisierung: 19.09.2019

Was ist Jugendhilfeplanung?

Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel besteht darin, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere der demographische Wandel und die damit verbundene künftige Entwicklung jugendhilferelevanter Altersgruppen im Kontext der Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe erfordert eine qualifizierte Jugendhilfeplanung.

Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfeplanung

Mit dem 1991 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII) wurde für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe in § 80 SGB VIII erstmals die örtliche und die überörtliche Jugendhilfeplanung als verbindliche Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe eingeführt.

Es wurde zwar bereits vorher vereinzelt Planung betrieben, aber nun erfolgte eine detaillierte gesetzliche Regelung mit Vorschriften zum Inhalt und zum Verfahren der Jugendhilfeplanung sowie zur Beteiligung der freien Träger an der Durchführung dieser Planung.
Spezifische Hinweise zur Jugendhilfeplanung sind in folgenden Vorgaben enthalten:

  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 80 SGB VIII)
  • Landesausführungsgesetz zum SGB VIII: Jugendförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (JuFöG - §§ 55, 56).

Inhalt von Jugendhilfeplanung

Nach dem SGB VIII ist die Jugendhilfeplanung eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Trägers. Daher obliegt dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Diensten, Einrichtungen, Veranstaltungen und den dazu erforderlichen Fachkräften auf der Grundlage einer qualitativ angemessenen Jugendhilfeplanung.

Eine besondere Herausforderung ist die Beteiligung junger Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten bei der Planung beziehungsweise der Bedarfsermittlung. Jugendhilfeplanung muss die frühzeitige und umfassende Beteiligung der anerkannten und freien Träger der Jugendhilfe sicherstellen und zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen Arbeitsgemeinschaften mit den Trägern geförderter Maßnahmen anstreben.

Die Eckwerte der Jugendhilfeplanung sind die Grundlage für die Schaffung von Einrichtungen, Diensten und Maßnahmen durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes.

Jugendhilfeplanung in Schleswig-Holstein

Mit Unterstützung des Landesjugendamtes ist 2008 die Ausgestaltung eines Fachaustausches der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner in Schleswig-Holstein neu eingerichtet worden. Neben einem kontinuierlichen Fachaustausch findet jährlich eine Fachveranstaltung zu Fragen der Jugendhilfeplanung statt.

Eine Übersicht der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner finden Sie hier:

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