Jugendhilfe und Schule in gemeinsamer Verantwortung
Aufgabe der Jugendhilfe ist es, junge Menschen bei der Entwicklung von persönlichen und sozialen Kompetenzen unterstützen. Dabei soll sie mit den anderen Institutionen, z. B. der Schule und der Schulverwaltung, zusammenarbeiten.
Bildung ist mehr als Schule und Schule ist mehr als Bildung. Orte der Jugendarbeit sind Orte für informelle und non-formale Bildungsprozesse und individuell erworbener Kompetenzen. Im Jugendzentrum, in der außerschulischen Jugendbildung und im Jugendverband machen Kinder und Jugendliche Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und Selbstorganisation. Diese Kompetenzen und Zugänge bringt die Jugendarbeit in die Kooperation mit Schule ein.
Abgestimmte Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Der gemeinsame Umgang mit den Kindern und Jugendlichen erfordert eine abgestimmte Kooperation. Um die Zusammenarbeit nachhaltig zu fördern und auszubauen, stellt das Jugendministerium jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt seit 2001 Mittel zur Verfügung, die gemäß der "Gemeinsame(n) Empfehlung für die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule" einzusetzen sind und der Entwicklung von Kooperationsstrukturen vor Ort dienen.
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit bezeichnet eine Form der Sozialarbeit im schulischen Kontext oder mit schulischem Bezug. Sie handelt an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe, also im Kontext unterschiedlicher Rechts-, Organisations- und Leistungsbereiche. In dieser Kooperation werden die Bildungsbegriffe von Schule und Jugendhilfe zusammengeführt.
Seit 2010 fördert das Bildungsministerium die Schulsozialarbeit durch ein Landesprogramm . Seit 2015 wird Schulsozialarbeit auch in Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes gefördert (Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur). Im Rahmen seiner Aktivitäten im Kooperationsfeld von Jugendhilfe und Schule hat das Sozialministerium folgende Aufgaben:
- Förderung von Fortbildungen für Schulsozialarbeiter/innen (z. B. die sog. Jahrestagungen Schulsozialarbeit) , Mitwirkung an landesweiten Veranstaltungen zum Thema
- Unterstützung des selbstorganisierten Landesarbeitskreises Schulsozialarbeit Schleswig-Holstein durch die Zurverfügungstellung von Räumen, Fachberatung usw.
Gemeinsame Ausgestaltung der Offenen Ganztagsschule
Kerngedanke ist ein verlässlicher Rahmen für Unterricht und ergänzende Angebote und somit die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Schule, außerschulischen Kooperationspartnern und der örtlichen Jugendhilfe. Alle Angebote werden unter dem Dach der Schule organisatorisch zusammengefasst. Das Sozialministerium nimmt eine vermittelnde Rolle zwischen der Jugendarbeit und der Offenen Ganztagsschule ein, um im Sinne des Kindes- und Jugendwohls eine gute Lebenswelt zu schaffen.
Möglich wird dies durch die Kooperation von Lehrkräften und anderen gesellschaftlichen Gruppen sowie Partnern, die sich in der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit engagieren. Damit erhält die Schule eine andere pädagogische Qualität - sie wird zu einem ganztägig geöffneten Haus des Lebens und Lernens.
Gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung engagieren sich seit Juli 2005 das Sozial- und das Bildungsministerium in der "Serviceagentur Ganztägig lernen Schleswig-Holstein". Deren Aufgabe ist es, die Schulen und ihre Partner bei der Umsetzung von Ganztagskonzepten zu beraten und zu unterstützen, fachliche Impulse zu setzen sowie den Austausch und Vernetzung aller Beteiligten zu fördern. Dazu gehört ein Referenzschulnetz, Fortbildungsprogramme für Ganztagsschulen und ihre Kooperationspartner sowie die Entwicklung von Materialien.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Ganztagsschulen
Serviceagentur "Ganztägig Lernen" Schleswig-Holstein
Ansprechpartnerin im Sozialministerium
Ansprechpartnerin für den Arbeitsbereich Kooperation Jugendhilfe und Schule: