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Thema : Justizvollzug

Bildungsmaßnahmen für Gefangene


Bildungsmangel und Lerndefizite behindern häufig die soziale Integration straffällig gewordener Menschen. Angebote zur schulischen und beruflichen Qualifizierung stellen daher einen entscheidenden Faktor für die Resozialisierung dar.

Letzte Aktualisierung: 15.02.2024

Vorzeitige Schulabgänger, Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter sind unter den Inhaftierten deutlich überrepräsentiert.
Im schleswig-holsteinischen Justizvollzug werden daher umfangreiche schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen angeboten. Das Angebot orientiert sich an den Arbeitsmarktbedarfen sowie den Interessen und der Vorbildung der Gefangenen.

Strafhaft:

Arbeitstherapeutische Maßnahmen und Arbeitstraining, schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, vorberufliche Qualifizierung im Vollzug (schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen) und Arbeit haben insbesondere das Ziel, die Fähigkeiten der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Haftentlassung zu vermitteln, zu verbessern und zu erhalten. Geeigneten Gefangenen sollen schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen sind darauf auszurichten, Gefangenen für den Arbeitsmarkt relevante Qualifikationen zu vermitteln. Hierfür geeigneten Gefangenen ist daher die Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Ausbildung zu ermöglichen, die zu einem anerkannten Abschluss führt.

Bildungsmaßnahmen im Strafvollzug sollen mit dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt abgestimmt werden. Im Einzelfall können Ausbildungen nach der Entlassung auch außerhalb des Vollzugs fortgesetzt werden. Bei entsprechender Eignung ist auch ein Einstieg in laufende Ausbildungen oder Lehrgänge möglich

Jugendstrafhaft:

Im Jugendvollzug sind die Gefangenen vorrangig zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder speziellen Maßnahmen zur Förderung ihrer schulischen, beruflichen oder persönlichen Entwicklung verpflichtet. Wie auch in der Strafhaft soll der Abschluss von Bildungsmaßnahmen mit den voraussichtlichen Entlassungszeitpunkten abgestimmt werden.

Untersuchungshaft:

Geeigneten Untersuchungsgefangenen soll Gelegenheit zum Erwerb oder zur Verbesserung schulischer und beruflicher Kenntnisse gegeben werden, soweit es die besonderen Bedingungen der Untersuchungshaft zulassen.

Sicherungsverwahrung:

Den Untergebrachten sollen Arbeit, Arbeitstraining, arbeitstherapeutische Maßnahmen sowie schulische und berufliche Bildung (Beschäftigung) angeboten werden, die ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen berücksichtigen. Die Beschäftigung soll insbesondere dazu dienen, die Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regelmäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Entlassung und eine geordnete Tagesstruktur zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten.

Bildungsangebote:

Im Schleswig-Hosteinischen Justizvollzug werden folgende schulische Maßnahmen angeboten: Schulabschlusskurse (Erster und Mittlerer Schulabschluss Allgemein), Elementarbildung und Alphabetisierung, Deutsch als Zweitsprache.

Das Spektrum der beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen ist breit gefächert. Es umfasst arbeitstherapeutische Angebote und Maßnahmen der beruflichen Grundbildung (Arbeitstraining mit ergänzender lebensweltorientierter Unterrichtung), vorberufliche berufsorientierende Maßnahmen sowie modulare Teilqualifizierungen in diversen Berufsfeldern (z.B. Holz, Metall, Farbe, Kraftfahrzeugmechatronik, Fahrzeugpflege, Gebäudereinigung, Küche,) und die Möglichkeit der Berufsausbildung in diversen Berufen wie zum Beispiel Feinwerkmechaniker (Fachrichtung Maschinenbau), Metallbauer (Fachrichtung Konstruktionstechnik), Tischler, Elektroniker (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik), Elektrohelfer, Trockenbauer, Maurer, Koch, Bäcker, Maler- und Lackierer.

Im Jugendvollzug werden in den Berufsfeldern Bau, Holz, Farbe, Metall, Kochen und Bedienen, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen durchgeführt. Zudem ist die Vorbereitung auf den Abschluss zur Fachkraft in der Gastronomie möglich.

Die Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Qualifizierung werden durch den Pädagogischen Dienst des Justizvollzugs, durch das Vollzugliche Arbeitswesen und externe Bildungsträger durchgeführt.

Arbeitsmarktorientierte Entlassungsvorbereitung:

Die konkrete Vorbereitung zur Arbeitsmarktintegration nach der Haftentlassung erfolgt in den letzten Monaten vor der Haftentlassung. Im Rahmen von Bewerberkursen werden digitale Medienkompetenzen und Grundkenntnisse im EDV-Bereich vermittelt, die vorrangig dem weiteren Bewerbungsverfahren dienen. Diese wird durch Fachkräfte externer Bildungsträger unterstützt wird. Es werden u.a.  Bewerbungen angefertigt und Vorstellungsgespräche vorbereitet. Im Rahmen der arbeitsmarktorientierten Entlassungsvorbereitung besteht zudem die Möglichkeit des individuellen Einzelcoachings.

Für den Fall eines nicht nahtlos möglichen Übergangs in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis werden die Antragstellungen zur Integration in die sozialen Sicherungs- und Hilfesysteme des SGB II bzw. III unterstützt. Der engen Kooperation der vollzuglichen Akteure mit den Arbeitsagenturen und den Jobcentern kommt dabei eine hohe Bedeutung zu.

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