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Thema : Justizvollzug

Behandlungsmaßnahmen

Letzte Aktualisierung: 15.02.2024

Gefangene werden darin unterstützt, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben, sie sollen dazu angeregt und in die Lage versetzt werden, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln (vgl. §§ 20 ff, LStVollzG SH, 22 ff. JStVollzG, 15a ff. SVVollzG, 15 ff. UVollzG).  In allen Anstalten sind Therapie- und Beratungsangebote, beispielsweite zur Bearbeitung der Delikte, zur Schuldenregulierung oder im Hinblick auf Suchtmittelproblematiken, installiert, welche teilweise an externe Fachkräfte vergeben werden. Gefangene werden im Rahmen der Aufnahmeverfahren und der vollzuglichen Planung dahingehend beraten, welche Hilfebedarfe in Betracht kommen. Durch familienunterstützende Angebote erhalten Gefangene Hilfe bei der Bewältigung ihrer familiären Situation, zur Aufrechterhaltung und Pflege ihrer familiären Beziehungen sowie zur Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung. Die Besuche von Familienangehörigen werden besonders gefördert.

Eine besondere Form des modernen Behandlungsvollzugs für die Gefangenen, die zu ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft besonderer therapeutischer Mittel und sozialer Hilfe bedürfen, stellt die Sozialtherapie dar. Der Vollzug gestaltet sich nach dem Gesichtspunkt einer „therapeutischen Gemeinschaft“ und verknüpft gezielt psychotherapeutische, pädagogische und arbeitstherapeutische Behandlungsmaßnahmen unter Berücksichtigung und Einbeziehung des gesamten Lebensumfeldes der Gefangenen in und außerhalb der Einrichtung. Die Mitarbeitenden in diesen Einrichtungen verfügen über besondere Befähigungen und Erfahrungen.

In der Justizvollzugsanstalt Lübeck wurde im Jahre 2003 eine Sozialtherapeutische Abteilung mit 39 Plätzen geschaffen, die zum größten Teil Sexualstraftätern zur Verfügung stehen. In der Folge wurde angestrebt, Sozialtherapieplätze in größerem Ausmaß auch für Gewaltstraftäter zu schaffen. 2011 wurde in der Jugendanstalt Schleswig eine Sozialtherapeutische Abteilung mit 30 Behandlungsplätzen für männliche Jugendstrafgefangene installiert, die vorwiegend durch Gewaltstraftäter belegt sind. Ab 2024 stehen 20 weitere Plätze in einer neu errichteten Sozialtherapeutischen Abteilung für männliche erwachsene Gewaltstraftäter in der Justizvollzugsanstalt Neumünster zur Verfügung. Angesichts der geringen Zahl in Frage kommender weiblicher Gefangener ist in Schleswig-Holstein keine sozialtherapeutische Einrichtung für Frauen vorgesehen; im Einzelfall kann eine Verlegung in ein anderes Bundesland erfolgen.
Im neuen Landesstrafvollzugsgesetz (LStVollzG SH) wurde in § 18 neu definiert, in welchen Fällen und zu welchem Zeitpunkt Gefangene in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen sind. Im Vordergrund steht die bei den Gefangenen vorliegende erhebliche Gefährlichkeit. Neu ins Gesetz aufgenommen wurde die Förderung der Behandlungsmotivation vor einer Verlegung. Entlassene Gefangene erhalten eine therapeutische Nachsorge und können bei Bedarf auf freiwilliger Grundlage wieder in der Sozialtherapie aufgenommen werden.

Die Gefangenen in Schleswig-Holstein erhalten während der Haftzeit freie Heilfürsorge. Die medizinische Behandlung erfolgt durch den Justizvollzug. Handlungsleitend für die medizinische Versorgung von Gefangenen sind die Standards für die Diagnose und Therapie, die auch für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung gelten (Äquivalenzprinzip). Dabei haben die Gefangenen Anspruch auf eine notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch umfasst auch Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Die Beurteilung der Notwendigkeit orientiert sich ebenfalls an der Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten. Jede Justizvollzugseinrichtung verfügt über einen medizinischen Bereich. Außer in der Jugendarrestanstalt stehen zudem zahnärztliche Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der Anstalt zur Verfügung. Die medizinische Abteilung der Justizvollzugsanstalt Lübeck verfügt zudem über 6 Krankenbetten zur postoperativen Versorgung.

Für den Schleswig-Holsteinischen Justizvollzug ist eigenes medizinisches Personal verschiedener Fachrichtungen tätig. Den Justizvollzugsanstalten Flensburg und Itzehoe, der Jugendanstalt Schleswig und der Jugendarrestanstalt Moltsfelde ist die allgemeinärztliche Versorgung zur Vergabe an externe Honorarärzte übertragen worden. Für allgemeinmedizinische, dermatologische oder psychiatrische Behandlungen sowie zur suchtmedizinischen Betreuung von Substitutionsbehandlungen steht rund um die Uhr ein telemedizinisches Angebot zur Verfügung.

Die zahnärztliche Versorgung ist in allen Anstalten vertraglich verpflichteten externen Ärzten übertragen. Im Bedarfsfalle werden in allen Anstalten weitere Fachärzte hinzugezogen. Sollte eine stationäre Versorgung erforderlich werden, erfolgt diese im Vollzugskrankenhaus in Hamburg sowie in ortsnahen Krankenhäusern.

In der Justizvollzugsanstalt Neumünster ist zudem eine psychiatrische Abteilung für psychisch kranke Gefangene als Tagesklinik eingerichtet. Das medizinische Personal wird durch einen externen Träger gestellt. Diese Abteilung ist für alle Justizvollzugsanstalten des Landes zuständig.

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