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Thema : Justiz in Schleswig-Holstein

Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Aktualisierung: 25.03.2022

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Websites und mobile(n) Anwendung(en) im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://justiztermine.schleswig-holstein.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 14.02.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website/mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend.
Die Auswahl von Terminen ist für Screenreader-Nutzer nicht möglich, da kein Status ausgegeben wird.
Es erfolgt keine Ausgabe, ob ein Termin frei, gewählt, vergeben oder eine Terminvergabe an diesem Tag nicht möglich ist.
Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
Nicht alle Fehlermeldungen werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können.
Statusmeldungen der Inhalte sind programmatisch nicht ermittelbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung


Diese Erklärung wurde am 03.03.2022 erstellt und zuletzt am 03.03.2022 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an:

Ministerium für Justiz und Gesundheit
des Landes Schleswig-Holstein
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de
Telefon: 0431 988-0
Fax: 0431 988-3704
De-Mail: poststelle@jumi.landsh.de-mail.de 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle (https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/ oder https://t1p.de/csre) finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse: Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel 

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de [bzw. bbit(at)landtag.ltsh.de]

 

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