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Thema : EU-Förderprogramm INTERREG

Fördermöglichkeiten des Landes für INTERREG-Projektpartner



Letzte Aktualisierung: 21.02.2023

Die Beteiligung von deutschen Partnern an INTERREG-Projekten wird von der Bundesregierung für bestimmte Themen im Rahmen des Bundesprogramms "Transnationale Zusammenarbeit" durch eigene Mittel zusätzlich unterstützt. Informationen hierzu finden Sie im Internet beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung unter Interreg .

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Entwicklung von Projektanträgen zur Einreichung in den Ausschreibungsrunden für die INTERREG B Programme (Ostsee und Nordsee) und INTERREG Europe sowie die Durchführung genehmigter Projekte in diesen Programmen in begrenztem Rahmen ebenfalls mit eigenen Mitteln durch eine Förderrichtlinie.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz:

Maike Friedenberg (INTERREG B Ostseeprogramm & INTERREG Europe), Telefon: 0431 988 2120, maike.friedenberg@mllev.landsh.de

Susanne Grahl (INTERREG B Ostseeprogramm & INTERREG Europe), Telefon: 0431 988 2131, susanne.grahl@mllev.landsh.de

Johanna Kamin (Nationale Kontaktstelle INTERREG B Ostseeprogramm), Telefon: 0431 988 9931, johanna.kamin@mllev.landsh.de

Jacqueline Edwards (INTERREG B Nordseeprogramm), Telefon: 0431 988 21, jacqueline.edwards@mllev.landsh.de

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