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Thema : Infrastrukturprogramm IMPULS

Finanzierung

IMPULS steht auf zwei Säulen: Der Finanzplanung und Haushaltsüberschüssen.

Letzte Aktualisierung: 07.05.2018

Das Programm IMPULS verfügt mittlerweile über einen Investitionsumfang von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro, um die Infrastruktur in Schleswig-Holstein zu sanieren und zu modernisieren.

Wie wird IMPULS finanziert?

Die Finanzierung von IMPULS speist sich aus drei Quellen: Fest im Landeshaushalt eingeplante Beiträge, Haushaltsüberschüsse und Drittmittel.

Jährliche Beiträge aus dem Haushalt

Seit 2018 sind im Landeshaushalt jährliche Beiträge für die Investitionen im Programm IMPULS eingeplant, die in der Finanzplanung und Finanzplanfortschreibung berücksichtigt wurden. Für die Jahre 2018 bis 2020 waren dies insgesamt rund 0,5 Milliarden Euro.

Mit dem vierten Nachtragshaushalt 2020 wurden u. a. die in der Planung für 2021 bis 2029 vorgesehenen IMPULS-Beiträge in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro und zusätzlich bisher nicht gedeckte bzw. neue Investitionsbedarfe in Höhe von rund 0,7 Milliarden Euro über einen Notkredit finanziert und einer Rücklage zum Landeshaushalt zugeführt. Diese Rücklagenmittel in Höhe von 2,4 Milliarden Euro stehen gesichert für die ausgewiesenen und neuen Investitionsbedarfe zur Verfügung. Insgesamt beträgt dieser im Haushalt vorgesehene Beitrag aktuell rund 2,9 Milliarden Euro.

Haushaltsüberschüsse

Auch Haushaltsüberschüsse werden genutzt, um zusätzliche Mittel für IMPULS bereitzustellen. Aus den Haushaltsüberschüssen der Jahre 2016 bis 2019 flossen insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in das Sondervermögen.

Drittmittel

Die Kommunen beteiligen sich an den Kosten der Investitionsmaßnahmen in Krankenhäusern und kommunalen Sportstätten, der Bund an der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen bei Forschungseinrichtungen und beim Digitalfunk. Insgesamt sind aktuell Finanzierungsbeiträge von Dritten in Höhe von rund 0,4 Milliarden Euro bei IMPULS eingeplant.

Vom Sondervermögen zur Rücklage

2015 wurde für das Programm IMPULS ein gleichnamiges Sondervermögen errichtet. Sondervermögen werden getrennt vom jährlich aufgestellten Landeshaushalt verwaltet und ermöglichen eine flexiblere Projektfinanzierung. So können Gelder immer dann aus dem Sondervermögen bereitgestellt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Das ist insbesondere auch bei großen Baumaßnahmen zweckmäßig, um beispielsweise auf Verzögerungen in der Planung oder Umsetzung bedarfsgerecht reagieren zu können.

Verwaltet wird das Sondervermögen "IMPULS 2030" von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) im Auftrag des Finanzministeriums.

Haushaltstechnisch wird die Finanzierung aller IMPULS-Maßnahmen über den Einzelplan 16 des Landeshaushalts dargestellt. Neben allen geplanten Ausgaben sind hier auch die Entnahmen aus dem Sondervermögen und zukünftig auch aus der Rücklage ablesbar, sowie der direkte Beitrag des Landeshaushaltes zur Finanzierung der vorgesehenen Ausgaben.

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