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Thema : Infektionsschutz

Seuchenalarmplanung


Informationen zur Seuchenalarmplanung im Falle von Infektionsereignissen in Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 13.04.2015

Der Seuchenalarm des Landes gibt eine Übersicht über die Arbeitsstrukturen, Aufgaben und Maßnahmen des Infektionsschutzes im Fall von Infektionsereignissen. Zusätzlich werden besondere Bestimmungen

  • beim Auftreten hochinfektiöser Erkrankungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (Lungenpest und von Mensch zu Mensch übertragbares hämorrhagisches Fieber (VHF) wie z.B. Ebola) und

  • bei Infektionsfällen mit internationalem Bezug

dargestellt.

Seuchenalarm

Seuchenalarmplan

Der Seuchenalarmplan des Landes stellt eine fachliche Handlungsgrundlage für die Gesundheitsämter dar.

Informationen zum Vorgehen bei Pulverfunden

Es sind Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen biologischen Agenzien in Poststellen und beim Umgang mit Poststücken in Abhängigkeit von der Gefährdungslage zu treffen.

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