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Thema : Immissionsschutz

Überwachungskonzept zum Umgang mit Alt-Windkraftanlagen bei der Beurteilung der Schallimmission durch das Interimsverfahren



Letzte Aktualisierung: 02.07.2018

Auch bestehende  Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein werden darauf überprüft, ob sie unter Anwendung der neuen Hinweise zum Schallimmissionsschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI-Hinweise) die zulässigen Lärmimmissionen einhalten. Ein entsprechendes Überwachungskonzept für Bestandsanlagen, das vom Landesamt für Umwelt (LfU, vormals für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - LLUR) umgesetzt wird, hat das damalige Umwelt- und Energiewendeministerium (MELUND), heute MEKUN, am 28. Juni 2018 per Erlass auf den Weg gebracht.

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