Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin. Durch Impfungen treten übertragbare Infektionskrankheiten weniger häufig auf. So werden schwere Krankheitsverläufe mit körperlichen Folgeschäden oder sogar der Tod verhindert. Mit konsequentem Impfen kann die Ausrottung von bestimmten Krankheitserregern erreicht und das erneute Auftreten vermieden werden. Hierzu müssen jedoch viele Menschen geschützt sein. Je nach Erreger sind Impfraten von über 80–95% der Bevölkerung erforderlich. In der Vergangenheit konnten z.B. die Pocken weltweit ausgerottet werden und seit 2002 ist Europa frei von Kinderlähmung (Poliomyelitis). Es bleibt ein Ziel der Gesundheitspolitik, weltweit auch die Masern, die mit schweren Folgeschäden einhergehen können, zu eliminieren.
Offizielle & öffentliche Impfempfehlungen
Impfempfehlungen werden in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ausgesprochen. Ergänzend werden Impfungen nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen. Durch die Empfehlung der Länder wird die Bedeutung der Impfung als Gesundheitsvorsorgeleistung von Seiten des Staates herausgestrichen und die Durchführung von Impfungen unterstützt. Für Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium Schutzimpfungen gegen einzelne Krankheiten öffentlich empfohlen (z.B. Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein).
Impfberatung in Arztpraxen & Gesundheitsämtern
Impfungen und Impfberatungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen. Zur Ergänzung führen Gesundheitsämter Impfungen durch und bieten auch Impfberatung an. Die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen bzw. bei Impfungen aus betrieblichen Gründen von den Arbeitgebern übernommen. Bestimmte Impfungen werden auch von den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte kostenlos angeboten.
Weitere Informationen