Navigation und Service

Thema : Impfen schützt

Impfungen - eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen der Medizin

Gesundheitsministerium Schleswig-Hostein informiert zum Impfschutz


Letzte Aktualisierung: 13.03.2024

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen der Medizin. Durch Impfungen treten übertragbare Infektionskrankheiten weniger häufig auf. So werden schwere Krankheitsverläufe mit körperlichen Folgeschäden oder sogar der Tod verhindert. Mit konsequentem Impfen kann die Ausrottung von bestimmten Krankheitserregern erreicht und das erneute Auftreten vermieden werden. Hierzu müssen jedoch viele Menschen geschützt sein. Je nach Erreger sind Impfraten von über 80–95% der Bevölkerung erforderlich. In der Vergangenheit konnten z.B. die Pocken weltweit ausgerottet werden und seit 2002 ist Europa frei von Kinderlähmung (Poliomyelitis). Es bleibt ein Ziel der Gesundheitspolitik, weltweit auch die Masern, die mit schweren Folgeschäden einhergehen können, zu eliminieren.

Offizielle & öffentliche Impfempfehlungen

Impfempfehlungen werden in Deutschland von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ausgesprochen. Ergänzend werden Impfungen nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder öffentlich empfohlen. Durch die Empfehlung der Länder wird die Bedeutung der Impfung als Gesundheitsvorsorgeleistung von Seiten des Staates herausgestrichen und die Durchführung von Impfungen unterstützt. Für Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium Schutzimpfungen gegen einzelne Krankheiten öffentlich empfohlen (z.B. Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein).

Impfberatung in Arztpraxen & Gesundheitsämtern

Impfungen und Impfberatungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen. Zur Ergänzung führen Gesundheitsämter Impfungen durch und bieten auch Impfberatung an. Die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen bzw. bei Impfungen aus betrieblichen Gründen von den Arbeitgebern übernommen. Bestimmte Impfungen werden auch von den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte kostenlos angeboten.

Weitere Informationen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon