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Thema : Hochwasserrichtlinie

Strategische Umweltprüfung der Hochwasserrisikomanagementpläne (2014)


Letzte Aktualisierung: 29.04.2015

Bei der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist eine strategische Umweltprüfung (SUP) mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Aufgabe einer SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einzubringen.

Dabei sind die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG genannten Schutzgüter:

  • Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • einschließlich etwaiger Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern zu betrachten.

Vorschlag für einen Untersuchungsrahmen zur Strategischen Umweltprüfung vom 28.03.2014

Der erste für die an der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne beteiligten Behörden und Verbände relevante Verfahrensschritt ist die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die zu erstellenden Umweltberichte (sog. "Scoping").

Nach endgültiger Festlegung des Untersuchungsrahmens wird im Laufe des Jahres 2014 von der Flussgebietsbehörde, dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) zu jedem Hochwasserrisikomanagementplan ein Umweltbericht erstellt.

Im Gegensatz zu den bekannten Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren zu konkreten Einzelmaßnahmen geht es bei der SUP um die Gesamtwirkung eines Plans, hier der Hochwasserrisikomanagementpläne, also um die Summe sämtlicher negativer und positiver Auswirkungen bei der Planumsetzung.

Anhörung zur strategischen Umweltprüfung

Die Ergebnisse der Umweltprüfung müssen laut UVP-Gesetz gemeinsam mit dem Entwurf der Hochwasserrisikomanagementpläne zur Anhörung der Öffentlichkeit veröffentlicht werden. Die Auslegung der SUP-Umweltberichte und Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt genauso wie für die WRRL-Maßnahmenprogramme durch die Flussgebietsbehörde, das MELUR.

Die Anhörung wurde vom 22.12.2014 bis 22.06.2015 durchgeführt.

Bekanntmachung (Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Ausgabe 22.12.2014)  (PDF, 237KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichtentwurfs unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde bei der Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans berücksichtigt (§ 14k UVPG). Schließlich wurde gemäß den Vorgaben der HWRL bis Ende 2015 der Hochwasserrisikomanagementplan aufgestellt und veröffentlicht. Gemäß § 14l UVPG ist die Annahme des Plans öffentlich bekannt zu machen. Neben dem angenommenen Hochwasserrisikomanagementplan ist u. a. auch eine zusammenfassende Erklärung auszulegen, wie Umwelterwägungen in den Plan einbezogen oder Stellungnahmen und Äußerungen berücksichtigt wurden.

Ablauf Anhörungsverfahren  (PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Annahme der Hochwasserrisikomanagementpläne

Bekanntmachung (Amtsblatt Schleswig-Holstein, Ausgabe 21.12.2015)  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die endgültigen Hochwasserrisikomanagementpläne sowie die Umweltberichte und Umwelterklärungen finden Sie hier

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