Schnelleinstieg - Kontaktpersonen in den Beratungsgebieten
Das Land Schleswig-Holstein bietet eine mit ELER-Mitteln kofinanzierte, freiwillige Beratungsmaßnahme "Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft" an. Landesweit wird den Landwirtinnen und Landwirten innerhalb von 12 Beratungsgebieten eine kostenfreie Beratung für die gewässerschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme an der Gewässerschutzberatung ist freiwillig und kostenfrei und kann in unterschiedlichem Umfang, je nach betrieblicher Ausrichtung und Erforderlichkeit in Anspruch genommen werden. Die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen in den 12 Beratungsgebieten zur Verfügung.
Beratungsgebiet (BG) und zuständiges Büro
Kontaktperson/en
Telefon
BG 01 : IGLU - Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt
Dr. Christiane von Holtzendorff
0170 - 45 31 875
BG 02: LKSH - Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
BG 08: IGLU - Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt
Dr. Inger Julia Biernat
0175 - 66 73 167
BG 09: LKSH - Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Dr. Karen Volkers
04331-9453 325
BG 10: IGLU - Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt
Julian Tonn
0151-23 59 41 76
BG 11: GWS-Nord - Gewässerschutzberatung Nord
Dr. Heidi Schröder
Dr. Jürgen Buchholtz
0431-2099921
BG 12: GERIES-Ingenieure
Romy Krützmann
04120 - 84891-17
Hintergrund
Die Nährstoffbelastung von Grundwasser, Oberflächengewässern und Küstengewässern in Schleswig-Holstein ist gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) beziehungsweise Meeresstrategierichtlinie (MSRL) nach wie vor zu hoch. Die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind wesentliche Ursache für die bestehenden Gewässerbelastungen und ein wesentlicher Grund dafür, dass die Ziele und Anforderungen der EG-WRRL (Schaffung eines guten ökologischen Zustands/Potenzials und des guten chemischen Zustands in den Gewässern, beziehungsweise des guten chemischen Zustands im Grundwasser) nicht eingehalten werden.
Derzeit sind von den 25 als gefährdet eingestuften Grundwasserkörpern im Hauptgrundwasserleiter 23 im schlechten chemischen Zustand bewertet, insbesondere durch die Belastung mit Nitrat. Weiterhin werden an mehr als zwei Drittel der Fließgewässerwasserkörper die Orientierungswerte für Gesamt-Phosphor und an mehr als einem Drittel die Orientierungswerte für ortho-Phosphat nach Oberflächengewässerverordnung (OGewV) nicht eingehalten. An 90 % der Fließgewässerwasserkörper ist der landwirtschaftlich bedingte Phosphoreintrag größer als 20 %, womit nach AVV Gebietsausweisung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten) 2021 eine signifikante Belastung vorliegt.
Um die Nährstoffeinträge in das Grundwasser zu reduzieren, ist im August 2008 die "Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft" für die landwirtschaftlich genutzten Flächen der Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand angelaufen. Die Beratung wurde damals als Pilotmaßnahme bei jeweils 20 Betrieben in sechs Beratungsgebieten (BG 01 - BG 06) durchgeführt. Schwerpunkte der Beratung waren die Optimierung des Düngemanagements vor allem für Stickstoff (N), Maßnahmen zur Verbesserung der Fruchtfolgegestaltung und zur Reduzierung der Bodenbearbeitung sowie die Bewirtschaftung und Vermeidung von Umbrüchen bei Grünland. Die zwischen 2008 und 2015 durchgeführte Gewässerschutzberatung zielte darauf ab, ausgewählte Betriebe in den jeweiligen Beratungsgebieten wiederkehrend und intensiv (einzelbetrieblich) zu beraten. Dies diente dazu, eine spezifisch auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichtete Beratung in der Landwirtschaft fest zu etablieren und eine entsprechende Akzeptanz für erforderliche grundwasserschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen in den Betrieben zu schaffen.
Aufgrund der positiven Resonanz aus der Landwirtschaft und den erfolgreichen Ergebnissen, wurde die Beratungsmaßnahme ab 2015 umgestellt und durch die Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) intensiviert, ausgeweitet und auf ein neues Beratungssystem – das Modulsystem – umgestellt. In 2020 wurde die Beratungskulisse von den Grundwasserkörpern in einem schlechten chemischen Zustand auf die gefährdeten Grundwasserkörper ausgeweitet.
Einführung der P-Gebietskulissen
Mit der Einführung der Landesdüngeverordnung (LDüV) in 2018 wurde eine Phosphat(P)-Kulisse gemäß den damaligen Vorgaben nach § 13 der Düngeverordnung 2017 ermittelt. In diesem Zusammenhang sowie zur Umsetzung der EG-WRRL wird seit 2019 in Schleswig-Holstein den Landwirtinnen und Landwirten in der P-Kulisse in drei Beratungsgebieten (BG 07, BG 08 und BG 09) eine landwirtschaftliche Beratung, analog der bisher bestehenden ELER-Maßnahme "Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft" angeboten. Die Schwerpunkte der Beratungsinhalte wurden dabei inhaltlich stärker auf die Reduzierung von P-Einträgen in die Umwelt fokussiert.
Mit der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) und LDüV 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13a Absatz 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist.
Um die Beratung auf P-belastete Bereiche auszuweiten und um eine Überschneidung mit den bestehenden Beratungsgebieten (BG 01 bis BG 09) zu vermeiden, wurden in 2021 fünf weitere Beratungsgebiete ausgewiesen. Die fünf neuen Beratungsgebiete BG 10 bis BG 14 liegen in mit P belasteten Gebieten, vor allem in den Einzugsgebieten entsprechender Fließgewässer.
Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft ab 2023
Um die Erfolge der Beratungsmaßnahme fortzuführen und zu intensivieren, wurde die Maßnahme zur Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe hin zu einer gewässerschonenden Bewirtschaftungsweise ab 2023 fortgeführt und wird im gesamten Land durch ELER-Mittel kofinanziert.
Um die Gebietsgrößen unter Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten anzugleichen, wurde das BG 13 auf die BG 07 und BG 08 aufgeteilt und das ehemalige BG 14 in das BG 09 integriert. Somit umfasst die aktuelle Gebietskulisse 12 Beratungsgebiete und die gesamte Landesfläche Schleswig-Holsteins.
Ziel und Zweck der Gewässerschutzberatung und Konzept zur Umsetzung
Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der DüV sowie der LDüV ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung der Grund- und Oberflächengewässer durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der N- und P-Einträge ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus.
Auch für den Meeresschutz ist die Beratung von großer Bedeutung, da sie eine wichtige Maßnahme ist, um die deutlich zu hohen Nährstoffeinträge aus Punktquellen und diffusen Quellen, wobei letztere insbesondere landwirtschaftlich bedingt sind, soweit wie möglich zu reduzieren.
Neben der Reduzierung der Nährstoffbelastungen der Gewässer sind weitere wichtige Ziele der Gewässerschutzberatung, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu verringern sowie gesunde und fruchtbare Böden auch im Sinne der Filterfunktionen zum Schutz der Gewässer zu erhalten.
Um eine möglichst großräumige Verbesserung des Gewässerzustands in Schleswig-Holstein zu erzielen, gilt es mit der Gewässerschutzberatung möglichst viele Landwirtinnen und Landwirte und eine hohe Flächenabdeckung innerhalb der Gebiete zu erreichen.
Die Beratungsinhalte
Die Beraterinnen und Berater können aus einem Pool von einzelnen Beratungsmodulen aus drei Modulgruppen wählen. Neben den einzelbetrieblichen Beratungsmodulen gibt es Module der themenspezifischen Beratung sowie Module für Kleingruppenberatungen. Besonders die Beratungen in Form von beispielsweise Feldbegehungen sollen es ermöglichen, einen ersten unverbindlichen Kontakt mit den Beraterinnen und Beratern der Fachbüros aufzunehmen und sich über aktuelle Fragen und Themen aus den Bereichen Landwirtschaft und Gewässerschutz zu informieren. Die Module der einzelbetrieblichen und themenspezifischen Beratung bieten viele Möglichkeiten und Ansatzpunkte, eine kompetente, auf die Anforderungen des Gewässerschutzes individuell ausgerichtete Fachberatung anzubieten. Die Intensität der Beratung ist ebenfalls frei wählbar; von einem ersten Einführungsgespräch über die Ziele der Gewässerschutzberatung bis hin zur vertiefenden, intensiven Fachberatung inklusive Durchführung von zahlreichen Analysen und Erstellung der Nährstoffbilanzen.
Durch die Einführung von neuen Modulen wie zum Beispiel "Beratung zum Bodenschutz", "Beratung zum Pflanzenschutz", "Beratung auf Moorstandorten" und "Beratung zu Gewässerrandstreifen" kann zukünftig auch einzelbetrieblich intensiver auf diese aktuellen und aus Sicht des Grundwasser- und Bodenschutzes sehr wichtigen Themenkomplexe eingegangen werden.
Die Erfolge der Beratung
Die von 2008 bis 2015 durchgeführte Gewässerschutzberatung zielte insbesondere darauf ab, 20 ausgewählte Betriebe in den jeweiligen Beratungsgebieten wiederkehrend und intensiv (einzelbetrieblich) zu beraten. Dabei sind eine spezifisch auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichtete Beratung und grundwasserschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Basis von Pilotversuchen entwickelt worden. Die Auswertung der anonymisierten Daten lässt den Erfolg der Gewässerschutzberatung erkennen. Ein wichtiges Ergebnis liegt darin, dass die N-Effizienz in den beratenden Betrieben um nahezu 10 % gestiegen ist und die N-Bilanzen in der Tendenz gesunken sind.
Die Daten der Gewässerschutzberatung belegen auch, dass das organische Düngeraufkommen über die Beratungsjahre signifikant zugenommen hat. Erfreulich ist, dass im Gegenzug das mineralische Düngeraufkommen abgenommen hat. Unter Berücksichtigung der aktuellsten vorliegenden Daten konnten zwischen 2014 und 2019 die mittleren Brutto-Stoffstrombilanzsalden der beratenen Betriebe um 33 % von 130 kg N/ha auf 87 kg N/ha reduziert werden. Insbesondere Futterbaubetriebe konnten ihre Bilanzüberschüsse reduzieren: wies der mittlere Brutto-Hoftorbilanzsaldo für Futterbaubetriebe 2014 noch 158 kg N/ha auf, so lag dieser 2019 um 37 % niedriger bei 100 kg N/ha. Zudem konnte das Aufkommen an mineralischem Stickstoff im Mittel aller beratenen Betriebe zwischen 2014 und 2019 um 27 % von 132 kg N/ha auf 97 kg N/ha reduziert werden, was vor allem zeigt, dass der Wirtschaftsdünger auf den Betrieben zunehmend effizienter eingesetzt wird und Mineraldünger eingespart werden kann.
Die ersten für 2019 gelieferten Erfolgsparameter der P‑Gewässerschutzberatung zeigen, dass der nach Allgemeiner Bodenabtragsgleichung (ABAG) berechnete, potentielle mittlere Bodenabtrag bei vollständiger Umsetzung der beratenen Szenarien verringert werden kann.
Die Finanzierung
Während die Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in den BG 01 bis BG 06 seit 2015 durch ELER-Mittel kofinanziert wird, wurde die P-Gewässerschutzberatung in den Beratungsgebieten BG 07 bis BG 14 bis einschließlich 2022 nur aus Landesmitteln finanziert.
Seit 2023 wird die Beratung innerhalb aller Beratungsgebiete durch das Land Schleswig-Holstein beauftragt, koordiniert und verwaltet und durch ELER-Mitteln zu 43 % kofinanziert. Für die Förderperiode 2023-2027 stehen für die landwirtschaftliche Beratung Mittel in Höhe von rund 23 Millionen Euro zur Verfügung.
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