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Thema : Grundwasser

Nährstoffberichte des Landes Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 20.04.2020

1. Nährstoffbericht 2015 

Aufgrund der Defizite in den seinerzeitigen Düngevorschriften gab es bis dato auf Bundes- und Landesebene keine flächendeckende belastbare Datenbasis zur Nährstoffsituation und den Nährstoffüberschüssen in der Landwirtschaft. Deshalb wurden die Autoren und Professoren Friedhelm Taube und Christian Henning von der Agrarwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Herbst 2014 erstmals vom damaligen Umweltministerium beauftragt, die dafür nutzbaren und zur Verfügung stehenden Datengrundlagen für die Jahre 2007 bis 2012 für Schleswig-Holstein heranzuziehen, auszuwerten und in Form eines Nährstoffberichtes für Schleswig-Holstein zusammenzustellen. Dabei sollten die bestehenden und zum Teil stark variierenden, unterschiedlich hohen regionalen Nährstoffüberschüsse in Schleswig-Holstein und die daraus resultierenden Probleme und Folgen für den Gewässer- und Grundwasserschutz dargestellt, entsprechende Lösungsansätze entwickelt und notwendige Handlungsempfehlungen gegeben und eingehend erörtert werden.

Hintergrundinformation:

Flächen-oder Bodenbilanz: Sie beschreibt die Differenz bzw. den Saldo aus der Nährstoffzufuhr (z. B. an Stickstoff) und der Nährstoffabfuhr. Die Zufuhr erfolgt über die Düngung (Mineraldünger und Wirtschaftsdünger, wie Gülle / Gärreste) und aus dem Nährstoffvorrat und der Nachlieferung des Bodens. Die Nährstoffabfuhr erfolgt über die Ernteprodukte (z. B. Getreide; Mais; Gras). In Bezug auf die Bewirtschaftungseinheit wird dabei auch von der sogenannten Schlagbilanz gesprochen.

Hoftorbilanz / Stoffstrombilanz (brutto/netto): Zur genauen Erfassung und Beurteilung der gesamten (Nähr-) Stoffströme eines landwirtschaftlichen Betriebes ist die sogenannte Hoftor- oder auch Stoffstrombilanz besser geeignet als die Flächen-/ Bodenbilanz. Die Bezugsebene ist hier nicht die Flächesondern der gesamte Betrieb über das "Hoftor". Das bedeutet, dass damit alle Nährstoffzufuhren in den Betrieb hinein und alle Nährstoffabfuhren, auch in Form von Milch und Fleisch aus der Tierproduktion, die den Betrieb über das Hoftor verlassen, erfasst werden.

Brutto- / Netto-Bilanz: Im Falle der „Brutto-Bilanz“ bedeutet das, dass alle Nährstoffe einschließlich der „unvermeidbaren Verluste (z. B. Ammoniak, Nitrat), die im Produktionsprozess in die Luft (z. B. Ammoniak, Lachgas) oder durch Auswaschung ins Grundwasser (Nitrat) emittiert werden, von der Bilanz erfasst werden. Bei der Netto-Bilanz werden diese Verluste bereits berücksichtigt und vorher abgezogen. Daher erlaubt insbesondere die Brutto-Stoffstrombilanz einen genauen Rückschluss auf die gesamtbetriebliche Nährstoff-Situation bei landwirtschaftlichen Betrieben.

Nährstoffüberschuss: Übersteigen die Nährstoffzufuhren die Nährstoffabfuhren in erheblicher Größe und Menge, werden also zu viele Nährstoffe zugeführt, spricht man von hohen Nährstoffüberschüssen.

Ergebnisse und Kernaussagen des 1. Nährstoffberichts 2015

Stickstoffüberschuss 2015 schon deutlich höher als erlaubt

Der Ende 2015 erstmals vorgelegte Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein weist bereits daraufhin auf, dass der Handlungsbedarf groß und dringend ist. Die Nährstoffüberschüsse in Schleswig-Holstein sind nach wie vor zu hoch und belasten Grundwasser und Oberflächengewässer. Besonders betroffen sind Gebiete mit intensiver Tierhaltung und einer großen Anzahl an Biogasanlagen. Nach dem 1. Bericht sind insbesondere die Geestbereiche auf dem Mittelrücken Schleswig-Holsteins mit den dort vorherrschenden sandigen, zur Nährstoffauswaschung neigenden Böden von hohen Nährstoffüberschüssen betroffen.

Die Studie der beiden Autoren von der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel belegt deutlich, dass der Nährstoffanfall für Schleswig-Holstein unterschätzt wurde, insbesondere deshalb, weil die Wirkung der organischen Wirtschaftsdünger viel zu niedrig angesetzt und dadurch noch zu viel Mineraldünger eingesetzt wurde. Nach der damals geltenden Düngeverordnung durfte der Stickstoffsaldo auf den Flächen 60 Kilogramm N pro Hektar und Jahr (berechnet im 3-jährigen Mittel) nicht übersteigen. Dem Nährstoffbericht von 2015 zufolge lag der Durchschnitt aber damals schon bei 80 kg N /ha p.a., bei Hinzurechnung der Ammoniakemissionen, die die Umwelt ebenfalls belasten, lag der Durchschnitt 2015 schon bei 118 kg N / ha pro Jahr. Eine zusätzliche Speicherung von Stickstoff im Boden findet daher kaum noch statt. Damit sind diese Überschüsse weitgehend mit Umweltbelastungen, die sich sowohl auf die Qualität von Grundwasser und Oberflächengewässer als auch auf die Luftqualität und den Klimaschutz auswirken, gleich zu setzen.

Weiterhin haben die Autoren berechnet, dass mindestens rd. 1,0 Mio. Tonnen an Wirtschaftsdünger die Landkreise mit intensiver Tierhaltung und zusätzlicher Biogaserzeugung verlassen muss, um zu gewährleisten, dass die maximale Begrenzung der organischen N-Düngung von 170 kg N/ha/Jahr gemäß Düngeverordnung (DüV) flächendeckend eingehalten wird.

Das Fazit des Nährstoffberichts 2015:

Die Ergebnisse des Nährstoffberichts 2015 belegen, dass ein erheblicher Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe die Regeln der guten fachlichen Praxis nicht einhält und somit akuter Handlungsbedarf in weiten Teilen der landwirtschaftlichen Praxis besteht, um die Vorgaben der 2015 geltenden Düngegesetzgebung und Umweltschutzziele überzeugend zu erfüllen. Aus dieser ersten Studie wird nach Darstellung der Autoren zudem sehr deutlich, dass es an einer validen Datenbasis repräsentativer Betriebe im Lande fehlt. Die dargestellte Bandbreite der N-Salden von durchschnittlich + 51 kg N/ha für Schleswig-Holstein nach bundesweiten Untersuchungen von Bach (2014) auf Basis von kalkulierten Nettoflächensalden, die eine scheinbare „gute fachliche Praxis der Düngung“ im Lande suggerieren und + 118 kg N/ha nach Berechnung der Autoren Henning/Taube auf Basis der sogenannten Hoftorbilanz und damit von Bruttosalden, die die potentiell negativen Umwelt-Effekte in Form der unvermeidbaren Verluste (z. B. Austräge von Ammoniak) abbilden, machen dies überdeutlich. Nur die sogenannte Hoftorbilanz, oder auch Stoffstrombilanz genannt, kann die Nährstoffsituation und Nährstoffeffizienz des Gesamtbetriebes nach Darstellung der Autoren valide abbilden.

2. Nährstoffbericht 2020

Nach 2015 haben die Autoren um die Professoren Henning und Taube der CAU Kiel im Auftrag des MELUND 2020 einen zweiten aktualisierten Nährstoffbericht für Schleswig-Holstein vorgelegt. Hierbei sind die neueren und aktuellen Datensätze im Zeitraum 2013 bis 2017 herangezogen und ausgewertet worden und mit den Ergebnissen des 1. Nährstoffberichtes für die Jahre 2007 bis 2012 verglichen worden. Daten für 2018 standen zwar zur Verfügung, sind jedoch aufgrund der außergewöhnlichen Trockenperiode mit der Konsequenz regional deutlich reduzierter Erträge nicht berücksichtigt worden, so dass potentielle Effekte der Düngeverordnung von 2017 noch nicht berücksichtigt sind.

Ergebnisse und Kernaussagen des 2. Berichts 2020:

Die Nährstoffüberschüsse haben sich in Schleswig-Holstein zwischen 2007 und 2017 nicht verbessert, im Gegenteil ist in den Landkreisen mit intensiver Tierhaltung und Biogaserzeugung eine leichte Verschlechterung erkennbar. Da die statistischen Analysen eine nach wie vor eher niedrige Bewertung der Düngewirkung der Gülle seitens der landwirtschaftlichen Betriebe aufzeigen, ist bei den errechneten Flächenbilanzsalden von durchschnittlich +85 kg N/ha (2015: 80 kg N/ha) auszugehen, die zu Stoffstromsalden von +124 kg N/ha führen (+7 kg N/ha im Vergleich zum Bericht 2015).

Nach den Analysen der Autoren Taube und Henning werden im Durchschnitt des Landes auf den landwirtschaftlichen Betrieben etwa 148 kg N/ha aus Mineraldüngern eingesetzt. Der Mineraldüngereinsatz dürfte jedoch bei Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der DüV (2007) und auf Basis realistischer Ertragserwartungen der Kulturarten auf den Feldern und vom Grünland ein Niveau von 100 kg N/ha nicht überschreiten. Die tatsächliche Überdüngung (bis 2017) beträgt somit eine Größenordnung von etwa 50 Prozent (148 zu 100 kg N/ha). Dies verdeutlicht, dass bei dem derzeitigen Umfang der Tierhaltung und entsprechendem Anfall an Gülle-Nährstoffen die zu geringe Berücksichtigung der Nährstoffe aus der Gülle bei der Düngeplanung auf den Betrieben das zentrale Problem darstellt. In der Konsequenz ist insbesondere auf den Tierhaltungsbetrieben der zusätzliche Einsatz an Mineraldünger viel zu hoch. Aber auch spezialisierte Ackerbaubetriebe, die Landkreise wie Ostholstein dominieren, tragen zu durchschnittlich zu hohen N-Salden im Lande bei, weil der mineralische N-Düngereinsatz auf den Betrieben auch dort tendenziell zu hoch ist.

Auch beim Gülleanfall gehen die Autoren im neuen Bericht davon aus, dass das tatsächliche Aufkommen an organischen Wirtschaftsdüngern in Schleswig-Holstein um mindestens 25% unterschätzt wird. Laut Statistikamt Nord beträgt der Anfall an Gülle und Gärresten rd. 18 Mio. Tonnen. Nach den Berechnungen im neuen Bericht auf der Grundlage der realistisch kalkulierten N-Ausscheidungen der Tiere einerseits und den dokumentierten TS-Gehalten der Gülle auf den Betrieben andererseits ist demgegenüber von einer Menge von etwa 25 Mio. Tonnen auszugehen.

Wie im Bericht von 2015 wird davon ausgegangen, dass mindestens etwa 1,0 Mio. Tonnen Wirtschaftsdünger die Kreise mit intensiver Tierhaltung und Biogaserzeugung verlassen muss, um zu gewährleisten, dass die maximale Begrenzung der organischen N-Düngung von 170 kg N/ha/Jahr nach Düngeverordnung flächendeckend eingehalten wird. Die bisher vorliegenden Daten der Meldedatenbank für Wirtschaftsdünger-Abgaben in Schleswig-Holstein bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zeigen diese Transporte bei weitem nicht. Dies legt den Schluss nahe, dass die 170 kg-Regelung der DüV vielfach nicht eingehalten wird.

Über die Ermittlung der aktuellen Nährstoffsituation hinausgehend, haben die Autoren anhand von agrarökonomischen Modellen Anpassungsstrategien an zeitlich gestaffelte Restriktionen der Stoffstrombilanzsalden simuliert und die entstehenden Anpassungskosten errechnet. Es wird dargelegt, dass eine Reduktion der Stoffstrombilanzen mit vertretbaren Anpassungskosten zu erreichen ist.

Fazit des Nährstoffberichtes 2020:

Aus den dargelegten Ergebnissen ist nach Auffassung der Autoren zumindest bis zum Jahr 2017 davon auszugehen, dass ein sehr hoher Anpassungsbedarf besteht, um die Ziele der EG-Nitratrichtlinie überzeugend zu erfüllen. Darüber hinaus ist nicht nur eine nachhaltige Düngegesetzgebung im Sinne einer Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, die dem Ziel des Grundwasser-, Fließgewässer- und Oberflächengewässerschutzes dient, umzusetzen, sondern es ist auch die Zielerreichung für die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Meeresstrategierichtlinie und die NEC/NERC-Richtlinie zu gewährleisten. Und schließlich beeinflusst die Düngegesetzgebung direkt Klimaschutz- und Biodiversitätsaspekte.

Anhand von agrarökonomischen Modellen werden in dem Bericht Vorschläge gemacht, wie Anpassungen an strengere Düngungsregelungen mit vertretbaren Kosten möglich sind. 

Hinweis

Die beiden Nährstoffberichte in voller Länge und weitere Infos dazu finden Sie hier:

Nährstoffbericht des Landes Schleswig-Holstein  (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zweiter Nährstoffbericht des Landes Schleswig-Holstein (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Pressemitteilung vom 25.01.2016

Pressemitteilung vom 24.03.2020

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