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Thema : Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Diskothekenlärm

Letzte Aktualisierung: 13.04.2015

DJ-Führerschein - voller Musikgenuss ohne Hörverlust

Ein Diskobesuch kann unerwartete und vor allem unerwünschte Folgen haben: taubes Gefühl beim Hören oder Ohrengeräusche wie Pfeifen, Surren oder Klingeln. Eine immer wieder kehrende Überbelastung der Ohren kann zu einem Hörschaden führen. Traten früher vor allem bei älteren Personen berufsbedingt Hörschäden auf, so sind hiervon heute bereits etwa ein Viertel aller Jugendlichen betroffen. Die Ursache liegt meistens in deren Freizeitverhalten wie zum Beispiel Hören von übermäßig lauter Musik in Diskotheken.

Um Discjockey (DJ) für die gesundheitlichen Folgen durch zu hohe Schallpegel zu sensibilisieren und ihnen Maßnahmen an die Hand zu geben, wie sich auch bei Schallpegeln unter 100 Dezibel (dB(A)) voller Musikgenuss realisieren lässt, wurde in Eckernförde im Mai 2007 eine Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb eines DJ-Führerscheins durchgeführt. Weitere Informationen zu den Fortbildungsveranstaltungen erhalten Sie auf der Seite "DJ-Führerschein".

Der DJ-Führerschein ist Teil einer bundesweiten Kooperation zwischen den Gesundheitsbehörden der Länder und dem Bundesverband Deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT) im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zur freiwilligen Reduzierung der Lautstärke in Diskotheken. Außerdem wird diese Initiative vom Bundesverband Discjockey e.V. (BVD) und der Techniker Krankenkasse unterstützt.

Weitere mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Lautstärke bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden im Bericht "Optionen zum Schutz des Publikums von Veranstaltungen (einschließlich Diskotheken) vor gehörgefährdenden Schalleinwirkungen" vorgestellt. Der Bericht wurde von den Vertretern der Landesbehörden für Gesundheit, Umwelt und Arbeitsschutz in der Länder-Arbeitsgruppe "Diskothekenlärm" erarbeitet.

Interessierte Leser finden Wissenswertes über Lautstärke und Gehör. Die Informationen reichen von Basiswissen, Messwerten, gesetzlichen Regelungen in Deutschland und im Ausland bis hin zu Bestelladressen für Informationsmaterial.

Bericht der Länderarbeitsgruppe "Diskothekenlärm" (2004)  (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anhang zum Bericht "Diskothekenlärm" (2004)  (PDF, 262KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Schallpegel in Diskotheken - Ergebnisse eines Messprogramms

Alarmiert durch die Zunahme von Hörschäden bei Jugendlichen beschloss im Sommer 2005 die Gesundheitsministerkonferenz, dass der mittlere Schallpegel in Diskotheken von teilweise 110 dB(A) und höher auf unter 100 dB(A) reduziert werden soll. Um eine Einschätzung zu erhalten, welchen Schallpegeln Besucher von Diskotheken in Schleswig-Holstein derzeit ausgesetzt sind, wurden Messungen in vier gut besuchten Diskotheken im Großraum Kiel durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in dem Bericht zusammengefasst.

Messprogramm: Schallpegel in Diskotheken (2008)  (PDF, 55KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kontakt

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35, 24103 Kiel

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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