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Thema : Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Riesenbärenklau

Informationen zum Gesundheitsschutz


Letzte Aktualisierung: 16.05.2024

Vorkommen und Biologie

Der Riesenbärenklau (wiss. Heracleum mantegazzianum, engl. Giant Hogweed), auch Herkulesstaude genannt, stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und wurde als Zierpflanze in Mitteleuropa eingeführt, wo er sich aufgrund passender Bedingungen angesiedelt und verbreitet hat. Er gehört zur Familie der Doldenblütler und ist eine mehrjährige, einmalblühende, robuste und krautige Pflanze mit einer Wuchshöhe von über 3 m, die bereits nach wenigen Wochen ausgebildet sein kann. Der Stängel ist behaart und meist weinrot gefleckt (Abb. 1). An der Basis kann der Durchmesser bis zu 10 cm betragen.

Die Laubblätter sind vielfach gefiedert und erreichen Längen von 1 bis 3 m (Abb. 2). Häufig im dritten oder vierten Jahr bildet die Pflanze bei guter Sonneneinstrahlung Blütendolden (Titelbild), aus denen später die grünen, oval-flachen und ca. 1 bis 1,5 cm langen Früchte mit den Samen hervorgehen. Die Dolden bestehen aus vielen weißen Einzelblüten und können einen Durchmesser von bis zu 50 cm erreichen. Zu sehen sind die auffälligen Blütendolden ab Juni. Nach Verblühen der Hauptdolde stirbt die Pflanze ab. Die zuvor zahlreich produzierten Samen werden vorwiegend über Wind und Wasser weitergetragen. Da der Riesenbärenklau anspruchslos in seinen Wachstumsbedingungen ist, keine „natürlichen Feinde“ hat und die zahlreichen Samen noch über Jahre ihre Keimfähigkeit behalten, siedelt er sich fast überall an (z.B. Gärten, Wälder, Brachland, Lichtungen, Gewässer- und Wegesränder) und vermehrt sich stark. Das führt nicht nur zur Verdrängung einheimischer Arten, sondern kann auch gesundheitliche Folgen für Mensch und Tier haben.

Laubblatt vom Riesenbärenklau
Abb. 2 Gefiedertes Laubblatt des Riesenbärenklau.

Gesundheitliche Gefährdung

Der Saft des Riesenbärenklaus enthält als Furocumarine bezeichnete Giftstoffe, die in allen Pflanzenteilen enthalten sind. Bei Kontakt mit der Pflanze bewirken die Giftstoffe in Kombination mit Sonnenlicht verbrennungsähnliche (phototoxische) Veränderungen der Haut. Bis zum Auftreten der ersten Symptome vergehen meist mehrere Stunden. Zunächst können sich diese als juckende und / oder brennende Hautrötungen äußern. Eine Verschlimmerung der Beschwerden ist innerhalb der ersten drei Tage möglich. So können sich zusätzlich auch Quaddeln und Blasen wie bei Verbrennungen entwickeln (Photodermatitis) (Abb. 3).

Infolgedessen können nässende Wunden entstehen, die sich schlimmstenfalls entzünden oder sogar vernarben. Bis zum Abheilen der Wunden vergehen meist einige Wochen (Abb. 4). Oftmals sind die betroffenen Bereiche noch über Monate stärker pigmentiert und auch empfindlicher gegenüber Lichteinwirkung.

Hautveränderungen zwei Wochen nach Kontakt mit Riesenbärenklau
Abb. 4 Hautveränderungen zwei Wochen nach Kontakt mit Riesenbärenklau

Das Gift kann nicht nur bei direktem Hautkontakt mit der Pflanze seine Wirkung entfalten, sondern kann an besonders heißen Tagen durch Verdunstung auch über die Umgebungsluft aufgenommen werden. In der Nähe der Pflanze kann die Giftkonzentration so sehr ansteigen, dass diese in den Atemwegen zu Reizungen bis hin zu Entzündungen führen kann. Auch die Augen können betroffen sein.

Weil der Riesenbärenklau aufgrund seiner besonderen Erscheinung eine große Anziehungskraft auf Kinder ausübt, sind sie besonders gefährdet, denn die großen Pflanzen laden geradezu zum Versteckspielen ein und Pflanzenteile werden gerne zu Spielzeugen umfunktioniert.

Maßnahmen nach Kontakt

Nach Kontakt mit dem Riesenbärenklau sollten Sie die betroffenen Hautbereiche umgehend vor Sonnenlicht schützen, indem Sie sie z.B. bedecken oder sich aus der Sonne entfernen und sie schnellstmöglich gründlich mit Wasser und Seife abwaschen. Auch an den darauffolgenden Tagen ist noch eine konsequente Vermeidung der Sonne zu empfehlen. Bei leichten Beschwerden kann das Kühlen der betroffenen Haut Linderung verschaffen. Sollten massivere Beschwerden auftreten, können Schmerzmittel und äußerlich aufgetragene glukokortikoidhaltige und desinfizierende Cremes bzw. (bei nässenden Wunden) feuchte Umschläge hilfreich sein. Holen Sie sich dazu unbedingt vorab ärztlichen Rat.

Vorsichtsmaßnahmen

Wenn Sie Riesenbärenklau entdecken, vermeiden Sie seine Nähe. Handelt es sich um einzelne Exemplare in Ihrem Garten, sollten Sie diese entfernen (lassen). Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Bekämpfung des Riesenbärenklaus, jedoch sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. die Nutzerinnen und Nutzer dafür verantwortlich, eine Gefährdung von anderen Personen auszuschließen.

Für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung wird der Riesenbärenklau vor der Blüte durch das Ausgraben und Abstechen der ersten 15 bis 20 cm der Wurzelrübe entfernt. Tragen Sie beim Entfernen des Riesenbärenklaus unbedingt geschlossene Kleidung, Handschuhe, Stiefel, Gesichts- und Augenschutz. Die beste Zeit für diese Arbeit ist entweder während der Abenddämmerung oder bei wolkigem Wetter. Arbeitskleidung, die mit dem Pflanzensaft in Kontakt gekommen ist, sollten Sie nach der Arbeit umgehend ausziehen und waschen.

Je kleiner die Pflanze noch ist, desto einfacher ist die Beseitigung. Die ausgegrabene kleine Pflanze ohne Blüten kann einfach liegen gelassen werden, da sie vertrocknet. Bei bereits Blüten tragenden Pflanzen kann durch Abschneiden der Blüten zumindest die Ausbreitung der Samen vermieden werden. Diese müssen sorgfältig eingesammelt und verbrannt oder in der Restmülltonne entsorgt werden – nicht auf den Kompost! Ein Ausgraben des Riesenbärenklaus ist nach Entfernung der Blüte bzw. dem Ausblühen nicht notwendig, da sie ohnehin abstirbt. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass bei einem frühzeitigen Wegschnitt der Blütendolde neue Blüten gebildet werden können. Überprüfen Sie daher alle zwei bis drei Wochen, ob die Pflanze neue Blüten ausgetrieben hat und entfernen Sie sie erneut.

Sollten Sie einen Bewuchs mit Riesenbärenklau im öffentlichen Bereich, insbesondere dort, wo eine unmittelbare Gefährdung für Menschen besteht (z.B. Parks, Kinderspielplätze, Friedhöfe, Wanderwege) (Abb. 5), entdecken, melden Sie diesen bitte dem Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde.

Da die Gesundheitsgefährdung durch den Riesenbärenklau noch wenig bekannt ist, geben Sie Ihr Wissen bitte weiter, insbesondere an Ihre Kinder.

Bei weiteren Fragen

1. Zuständige Gesundheitsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

2. Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAsD)
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Tel.: 04321 913-4000
E-Mail: ugs@lasd.landsh.de


Bei Fragen zur Bekämpfung

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Umwelt
Thiensen 22
25373 Ellerhoop
Tel.: 04120 7068-223
E-Mail: afrers@lksh.de

Diese Seite enthält den Inhalt des Faltblattes "Riesenbärenklau". Dieses steht Ihnen unter nachfolgendem Link auch zum Ausdruck zur Verfügung.

Faltblatt Riesenbärenklau

Im Zuge der Maßnahmen gegen invasive Arten wird durch das Landesamt ein Management- und Maßnahmenblatt Riesenbärenklau (PDF, 144KB, Datei ist barrierefrei) herausgegeben.

Landesamt für soziale Dienste
Dezernat Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Gartenstraße 24, 24534 Neumünster

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