Um die Erforschung und Nutzung der Gentechnik zu ermöglichen, aber auch um die Gefahren bei der Erforschung zu minimieren hat die Europäische Gemeinschaft Richtlinien erlassen, die die Anwendung der Gentechnik regeln. (Dies sind insbesondere die Richtlinie 2009/41/EG über die Anwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen und die Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt). In Deutschland wurden auf dieser Grundlage das Gentechnikgesetz und seine Verordnungen erlassen. Vereinfacht lässt sich sagen, wer gentechnisch arbeiten will, braucht eine Erlaubnis.
Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (wie Labore und Industrieanlagen), der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt und dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen oder von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten.
Für Futter- und Lebensmittel sieht die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, unabhängig von der Nachweisbarkeit genetischer Veränderungen, den Hinweis "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem (zum Beispiel Mais) hergestellt" auf dem Etikett für alle aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellten Produkte vor, einschließlich der zuvor nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermittel, vor. Damit fallen somit auch zum Beispiel raffinierte Speiseöle aus genetisch verändertem Raps unter die Kennzeichnungspflicht, die sich von konventionellem Raps analytisch nicht unterscheiden lassen. Nicht kennzeichnungspflichtig sind Produkte mit einem GVO-Anteil unter 0,9 Prozent, vorausgesetzt es handelt sich um nachweislich zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren von GVO.
Auf internationaler Ebene wurde auf Grundlage der UNEP-Konvention für die biologische Vielfalt ein weltweites Protokoll über die biologische Sicherheit erarbeitet, das den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen regelt. Mit der Richtlinie 1946/2003/EG wird dies auf EU-Ebene verbindlich für alle Staaten geregelt.
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Umweltbundesamt
Europäisches Recht
Grundsätzliches
Der Begriff Gentechnik ist ein Sammelbegriff für Verfahren, mit denen Gene isoliert, gelesen, kopiert, verändert, neu kombiniert und von einem Lebewesen auf ein anderes übertragen werden können.
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Rechtliche Grundlagen (allgemeiner Überblick)
Auf Grundlage der Bestimmungen des Gentechnikgesetzes (GenTG) wurden eine Reihe von Verordnungen erlassen, die die Vorgaben für Verfahren und einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen näher bestimmen.
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