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Thema : Futtermittel

Rechtsgrundlagen

Nationale sowie europäische Rechtsgrundlagen für den Bereich Futtermittel

Letzte Aktualisierung: 31.03.2015

Nationale Rechtsvorschriften

Wesentliche Europäische Rechtsvorschriften (EG-Verordnungen)

Mit der Basisverordnung 178/2002 werden allgemeine Grundsätze und Anforderungen an das Lebensmittel- und Futtermittelrecht festgelegt, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung der Risikoanalyse, die Anwendung des Vorsorgeprinzips und die Sicherung der Transparenz.

Der Rahmen für die Organisation und Durchführung der amtlichen Kontrolle des Futtermittelsektors in der Europäischen Union ist durch die Verordnung (EU) 2017/625 vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und anderer amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel („OCR – Kontrollverordnung“) gegeben.

Im Februar 2005 wurde die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (Futtermittelhygieneverordnung) veröffentlicht.
Die Futtermittelhygieneverordnung richtet sich sowohl an die Futtermittelunterunternehmen als auch an die Überwachungsbehörden.
Sie enthält spezielle Bestimmungen für die Erzeugung, Herstellung, Lagerung und das Inverkehrbringen von Futtermitteln. Als Futtermittelunternehmer sind durch die Futtermittelhygieneverordnung neben den Mischfutterherstellern nunmehr auch alle landwirtschaftlichen Betriebe erfasst, die Futtermittel für den eigenen Verbrauch herstellen.

Die Futtermittelunternehmen tragen die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften zur Futtermittelsicherheit.

Die Futtermittelhygieneverordnung führt die so genannten HACCP-Grundsätze, d.h. Analysen der Risiken und kritischen Kontrollpunkte, in fast allen Sektoren der Futtermittelbranche ein, ausgenommen ist bisher nur die Primärproduktion. Dazu gehört beispielsweise die Gefahrenanalyse potenzieller Futtermittelrisiken, Ermittlung der kritischen Kontrollpunkte, Festlegung von Grenzwerten, Abhilfe bei Zwischenfällen und die Dokumentation.

Erstmals sind auch die Grundregeln zur Herstellung von Futtermitteln auf landwirtschaftlichen Betrieben und das Füttern von landwirtschaftlichen Nutztieren rechtlich geregelt.

Europarechtlich ist das Verfütterungsverbot in der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und den Folgeverordnungen geregelt. Die Verordnung verbietet das Verfüttern von aus Säugetieren gewonnenen Proteinen an Wiederkäuer und dehnt dieses Verbot auf einige Erzeugnisse tierischen Ursprungs, insbesondere verarbeitetes tierisches Protein, aus.

Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung gilt seit 19. Oktober 2004. Zweck dieser Verordnung ist die Einführung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Zulassung des Inverkehrbringens und der Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen. Unter anderem regelt die Verordnung das Verbot der antibiotischen Leistungsförderer zum 01.01.2006.

EU-einheitliche Vorgaben für die amtliche Probenahme und Analyse von Futtermitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 festgelegt.

Regelungen zur Kennzeichnung und dem Inverkehrbringen von Futtermitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 EU-einheitlich geregelt.

Regelungen zu Höchstgehalten an Pestizidrückständen finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

Die Zulassung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel sind in den unmittelbar geltenden EU-Verordnungen (VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003) geregelt, die grenzüberschreitende Verbringung von genetisch veränderten Organismen (GVO) wird mit der VO (EG) Nr. 1946/2003 geregelt.

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