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Thema : Futtermittel

Grundsätzliches

Letzte Aktualisierung: 31.03.2015

Die Futtermittelunternehmer sind in allererster Linie verantwortlich, dass die von ihnen produzierten und vertriebenen Futtermittel sicher sind. Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörden ist es dabei zu überwachen und zu überprüfen, ob die Futtermittelunternehmer die rechtlichen Vorgaben einhalten.

Futtermittel sollten so beschaffen sein, dass sie die Leistungsfähigkeit der Tiere erhalten und verbessern und die von Nutztieren gewonnenen Lebensmittel und sonstigen Produkte den an sie gestellten Anforderungen, auch im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit, entsprechen. Weiterhin darf durch Futtermittel der Naturhaushalt durch unerwünschte Stoffe in tierischen Ausscheidungen nicht beeinträchtigt werden.

Durch die Auslobung der Futtermittel dürfen Käufer nicht getäuscht werden.

Die Schutzziele werden erreicht durch die Überwachung rechtlicher Vorschriften hinsichtlich

  • unerwünschte Stoffe, verbotene Stoffe und Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln,
  • Zusatzstoffe, Vormischungen
  • die Bezeichnung und Kennzeichnung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen,
  • die Verbote zum Schutz vor Täuschung und
  • Werbung.

Die Futtermittelüberwachung ist sowohl zuständig für die Überwachung von Futtermitteln für lebensmittelliefernde Tiere als auch für Heimtierfutter.

Auch die Einhaltung der EU-Verordnungen zu gentechnisch veränderten Futtermitteln (GVO) wird von der amtlichen Futtermittelüberwachung kontrolliert.

In Schleswig-Holstein werden ca. 10 % der Mischfutter für Rinder, Schweine, Pferde und Geflügel bezogen auf die gesamte Mischfutterherstellung in Deutschland hergestellt. Schleswig-Holstein nimmt damit Rang 3 in der Mischfutterherstellung nach Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein.

Nationales Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit

Zur Überwachung der Einhaltung der futtermittelrechtlichen Regelungen und zur Gewährleistung einer einheitlichen Überwachungsaktivität wurde auf Beschluss der Amtschefs der Länder und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahre 2001 das nationale Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit erstmalig als ein nationales, ziel- und risikoorientiertes Kontrollprogramm ausgearbeitet.

Amtliche Kontrollen werden in der Regel ohne Vorankündigung durchgeführt.
Sie gliedern sich in zwei Bereiche:

  • Betriebsprüfungen mit den Schwerpunkten Dokumentenkontrollen, Prüfung des HACCP-gestützten Eigenkontrollsystems u.a. (siehe Link Kontrollprogramm),
  • risiko- bzw. verdachtsorientierte Warenuntersuchungen von Futtermittel zur Prüfung des Futtermittels selbst (inkl. Analyse), der Verpackung und/oder der Etikettierung.

Amtliche Futtermittelkontrollen finden an folgenden Punkten der Futtermittelkette statt:

  • bei Herstellern und Händlern (einschließlich Tierärzte und Importeure),
  • bei Lagerhaltern und Transporteuren,
  • an den Grenzeingangsstellen und
  • in landwirtschaftlichen Betrieben inklusive Tierhaltern

Proben werden genommen von: 

  • Einzelfuttermitteln,
  • Zusatzstoffen,
  • Vormischungen, und
  • Mischfuttermitteln (einschließlich Heimtierfuttermittel).

Die Kontrollen zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Futtermitteln werden entsprechend durchgeführt. Die GVO-Überwachung im Futtermittelbereich umfasst sowohl die Systemkontrolle, in dem Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit geprüft werden, als auch den analytischen Nachweis von GVO bzw. von nicht zugelassenen GVO. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen im Rahmen von Betriebskontrollen, bei denen auch Proben für die analytische Überprüfung genommen werden.

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