Der Bund stellt auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes Mittel für die Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Sicherstellung der Netzwerkwerke Früher Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien zur Verfügung. Schleswig-Holstein erhält jährlich insgesamt etwa 1,5 Mio. Euro zur Weiterleitung an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe und für die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle.
Auf Antrag können die Kreise und kreisfreien Städte eine Förderung für Personal- und Sachkosten für die nachstehenden Förderbereiche erhalten:
- Netzwerke Früher Hilfen
- Einsatz von Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden
- Ehrenamtsstrukturen im Bereich Früher Hilfen
Grundlage für die Förderung sind eine Richtlinie und ein Landeskonzept mit Zielen und Aufgaben.
Weitere Informationen
Richtlinie für die Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen (PDF, 112KB, Datei ist barrierefrei)