Der Bundesfreiwilligendienst beträgt in der Regel zwölf Monate. Möglich sind aber auch andere Laufzeiten zwischen sechs und 24 Monaten.
Der Dienst ist grundsätzlich in Vollzeit zu absolvieren. Für Personen ab 27 Jahren besteht generell die Möglichkeit eines Teilzeitdienstes.
Neu ist, dass der Teilzeitdienst (ab 20 Stunden) auch Interessierten unter 27 Jahren aus wichtigen persönlichen Gründen möglich ist. Diese Gründe sind:
- familiäre erzieherische oder pflegerische Verpflichtung (Kind oder naher Angehöriger) oder
- physische oder psychische Beeinträchtigung oder andere schwerwiegende gesundheitliche Einschränkung.
Voraussetzung ist das Einverständnis des Trägers, der Einsatzstelle und des/der Bundesfreiwilligen.
Die Einsatzfelder umfassen neben Stellen im sozialen Bereich und im Umweltschutz auch die Bereiche Kultur, Bildung, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Sport und Integration.
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern, die zuständige Behörde für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes.