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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Auswahlverfahren für die Förderung mit ELER-Mitteln

Letzte Aktualisierung: 17.01.2017

Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen.

Ein Auswahlverfahren erfolgt zu bestimmten Stichtagen auf der Grundlage von Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und Ranking der Anträge) unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel.

Alle vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets.

Förderanträge, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Antragsteller erhalten einen Ablehnungsbescheid. Diese Projekte können jedoch bis zum nächsten Auswahlverfahren nachgebessert werden und sich erneut bewerben.

Projekte, die zwar die Mindestpunktzahl erreicht haben, aber im Ranking mangels ausreichendem Budget nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten ebenfalls einen entsprechenden Ablehnungsbescheid. Auch diese Projekte können sich - ggf. nach erfolgter Nachbesserung - erneut bewerben.

Bei Punktgleichheit ergibt sich die Reihenfolge aus der Mehrzahl der höchstgewichteten Kriterien.

Bei weiterer Gleichrangigkeit entscheidet das Eingangsdatum des bewilligungsreifen Antrages.

Auswahlkriterien  (PDF, 379KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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