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Thema : Flüsse und Bäche

Die Gewässerüberwachung - das Monitoring

Die Gewässerüberwachung gehört zu den Grundaufgaben der Wasserwirtschaft. Mit der Umsetzung der EG-WRRL und der damit verbundenen Forderung, die Flüsse und Bäche in einen guten ökologischen Zustand zu bringen, rücken Biologie und Wasserchemie ins Zentrum der Betrachtungen.


Letzte Aktualisierung: 21.04.2015

Biologisches Monitoring

Ziel des Monitorings ist es, belastbare Aussagen zu den Gewässern im Land zu erstellen, fachlich vertretbare Bewertungen durchzuführen und die Berichterstattung zu erfüllen sowie die Maßnahmenplanung zu unterstützen. Das Land hat ein detailliertes Monitoringprogramm aufgestellt, welches den Forderungen der WRRL und dem Entwurf der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer folgt.

Die Überblicksüberwachung zeigt langfristige Veränderungen auf, und sie ermöglicht Trendaussagen. Darüber hinaus dient sie der Ergänzung und Validierung der Bewertungsverfahren zur Beurteilung der Auswirkungen von signifikanten anthropogenen Auswirkungen auf die Fließgewässer. An den 16 Überwachungsstellen werden alle Qualitätskomponenten gemessen.

Die operative Überwachung wird durchgeführt, um den Zustand der Wasserkörper zu bestimmen, welche die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen und auch um die auf die Maßnahmen zurückzuführenden Veränderungen zu bewerten. Weiterhin sind alle Wasserkörpern operativ zu überwachen, in die prioritäre Stoffe eingeleitet oder flussgebietsspezifische Stoffe signifikant überschritten werden.

Es werden die biologischen Qualitätskomponenten untersucht, die für die jeweiligen Typen und Belastungen indikativ sind und empfindlich auf die durchgeführten Verbesserungs-maßnahmen reagieren. Die Überwachung erfolgt an repräsentativen Probestellen. Die erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörper und ein kleiner Teil der natürlichen Wasserkörper werden gruppiert und repräsentativ für die verschiedenen Gruppen untersucht.

Mit der Ermittlungsüberwachung kann auf spontan im Gewässer erkannte Belastungen reagiert werden; Beispiele sind Fischsterben, Verdacht auf unerlaubte Gewässerbenutzungen, sowie fortschreitende Gewässerverschmutzungen durch unbekannte Punktquellen oder diffusen Quellen. Die Ermittlungsüberwachung ermöglicht ferner die Erkennung von Auswirkungen von Unfällen und Havarien auf den betroffenen Wasserkörper; Beispiele sind Straßenverkehrsunfälle mit gefährlichem Ladegut in Gewässernähe, Schiffshavarien und Werksunfälle in Anlagen der chemischen Industrie mit Einleitungen in Gewässer.

Das FFH-Monitoring der Fisch- und Rundmäulerarten des Anhangs II der FFH-RL wird aus synergistischen Erwägungen im Rahmen des fischbiologischen Monitorings der WRRL durchgeführt werden (Erlass MLUR, 21.01.2005). Das Monitoring ist in und außerhalb von FFH-Gebieten durchzuführen. Für die einzelnen FFH-Gebiete wird der Erhaltungszustand der jeweils gemeldeten Arten bewertet. Die Bewertung des FFH-Lebensraumtyps 3260 "Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion" wird zum großen Teil anhand der Daten durch die vorliegenden WRRL Erfassungen durchgeführt.

Chemisches Monitoring

1. Fließgewässermessprogramm gemäß Wasserrahmen-Richtlinie

Das Landesamt für Umwelt (LfU) überwacht die allgemeinen physikalisch-chemischen und chemischen Qualitätskomponenten entsprechend den Vorgaben der Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL). Die WRRL sieht drei Überwachungsarten vor, die zu umfassenden und kohärenten Erkenntnissen über den ökologischen und chemischen Zustand der Wasserkörper führen sollen. Die Überblicksüberwachung soll die Bewertung des Gesamtzustandes der Oberflächenwasserkörper gewährleisten, die operative Überwachung ergänzt die Messungen an einigen Überblicksmessstellen, um ausreichend abgesicherte Daten in Hinblick auf Schwankungsbreiten und Entwicklungstrends zu erhalten. Darüber hinaus dient sie der Feststellung der Beschaffenheit derjenigen Wasserkörper, die den guten ökologischen Zustand nicht erreicht haben. Die Überwachung zu Ermittlungszwecken soll weitere Erkenntnisse zu den Ursachen und Möglichkeiten der Beseitigung von Beeinträchtigungen aufzeigen. Die Messnetze befinden sich zurzeit in der Aufbauphase. Das Messnetz für die Überblicksüberwachung ist in der Abbildung 1 dargestellt.

Im Jahr 1999 wurden an naturnahen, größeren Fließgewässerabschnitten zwei weitere Referenzmessstellen in die Gewässerbeobachtung aufgenommen: der Bach "Hahnheide" und der Zufluss "Schlotfeld". Die "Limbrooksbek" wird bereits seit 1998 mehrfach im Jahr chemisch untersucht. Die Referenzmessstellen werden zur Entwicklung von Leitbildern für Fließgewässer im Sinne von Vorstellungen über den potenziell natürlichen Zustand benötigt.

Neben den für Schleswig-Holstein bekannten Naturräumen Östliches Hügelland, Geest (Niedere und Hohe Geest) und Marsch werden zwei weitere Landschaften abgegrenzt: der Ostseeküstensaum und die Niederungen sowie Moorgebiete.

Daten können beim Landesamt für Umwelt angefordert werden.
Ansprechpartner: annette.kock@lfu.landsh.de und peter.moeller@llur.landsh.de

Flussgebietseinheiten mit Überblicksüberwachungsmessstellen
Flussgebietseinheiten mit Überblicksüberwachungsmessstellen

2. Untersuchungsprogramm zur Fischgewässerverordnung

Die Landesverordnung über die Qualität von Fisch- und Muschelgewässern (FMGVO) vom 17.12.1997 dient der Umsetzung der Richtlinien 78/659/EWG und 79/923/EWG. Im Rahmen der Fließgewässermessprogramme werden Untersuchungen an insgesamt 16 Gütemessstellen der Bille, der Schwentine, der Stör, der Trave und der Treene sowie des Bongsieler Kanals durchgeführt. Die Gewässerabschnitte werden seit 1998 überwiegend als Cyprinidengewässer (Fischarten wie Hechte, Barsche, Aale enthalten) ausgewiesen, nur die Bille wird als Salmonidengewässer (Fischarten wie Lachse, Forellen, Äschen, Renken enthalten) deklariert.

Daten können beim Landesamt für Umwelt angefordert werden.
Ansprechpartner: annette.kock@lfu.landsh.de und peter.moeller@llur.landsh.de

Fließgewässerlandschaften und Messstellen zum Programm zur Fischgewässerverordnung
Fließgewässerlandschaften und Messstellen zum Programm zur Fischgewässerverordnung

3. Programm zur Ermittlung von Stofffrachten

Zur Ermittlung von Stofffrachten in den Einzugsgebieten der Elbe, der Nordsee und der Ostsee werden Untersuchungsergebnisse von insgesamt 22 Gütemessstellen herangezogen. Benötigt werden diese Einträge zur Datenlieferung an die Oslo-Paris-Kommission (OSPARCOM), die Helsinki-Kommission (HELCOM) und die Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD / Eurostat).

Fließgewässerlandschaften und Frachtmessstellen
Fließgewässerlandschaften und Frachtmessstellen

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