Navigation und Service

Thema : Flüsse und Bäche

Maßnahmen zur Regeneration von Flüssen und Bächen

Letzte Aktualisierung: 21.04.2015

Für alle Wasserkörper sind grundlegende Maßnahmen vorgesehen, die der Erfüllung von rechtlichen Mindestanforderungen dienen, z.B. Vorgaben entsprechend dem Landesrecht und den EU-Richtlinien. Durch diese Maßnahmen können aber die Umweltziele der WRRL zumeist nicht erfüllt werden, so dass weitergehende Maßnahmen notwendig sind. Zu diesen zählen konzeptionelle Maßnahmen, die gegebenenfalls an allen Wasserkörpern belastungsunabhängig durchgeführt werden können. Als konzeptionelle Maßnahmen gelten z.B. Optimierung der Gewässerunterhaltung sowie der Betriebsweise von Kläranlagen, Maßnahmen zur Vermeidung von unfallbedingten Einträgen und verschiedene Beratungsmaßnahmen. Weiterhin werden ergänzende Maßnahmen umgesetzt, die sich an konkreten Belastungen bzgl. der Morphologie, Hydrologie sowie diffusen und punktuellen stofflichen Einträgen orientieren.

Die an den Gewässern geplanten ergänzenden Maßnahmen werden in Schleswig-Holstein im Konsensprinzip durch die ansässigen 34 WRRL Arbeitsgruppen. Auf Grundlage der ausgewiesenen Vorranggewässer und potenziellen Kosten der Maßnahmen wird eine Rangfolge der Maßnahmen aufgestellt, so dass hierüber eine zeitliche Priorisierung erfolgen kann. Die meisten dieser Maßnahmen finden an sand- und kiesgeprägten Bächen sowie teilmineralischen Niederungsbächen statt, die auch den Großteil des reduzierten Netzes umfassen. Obschon die Landschaften in Schleswig-Holstein gefällearm sind und seit 2004 verstärkt Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit umgesetzt wurden, ist diese punktuelle Maßnahme für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 zahlenmäßig nach wie vor sehr bedeutend. Ein weiterer Maßnahmenkomplex umfasst Habitat verbessernde Restaurationsmaßnahmen, bei denen zunehmend impulsgebende Maßnahmen zur Initiierung eigendynamischer Entwicklung eingesetzt werden.

Die Berechnung der Kosteneffizienz zur Aufstellung einer Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus den Maßnahmenkosten im Verhältnis zur Länge des Wasserkörpers und dem Prioritätsfaktor. Der Prioritätsfaktor basiert auf den drei Kategorien der Vorrangewässer und zwei weiteren Kategorien, die noch ein geringes bzw. ein mangelndes Entwicklungspotenzial differenzieren. Die Gesamtkosten für ergänzende Maßnahmen zur Strukturverbesserung an Oberflächengewässern betragen etwa 69 Millionen Euro für den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2010 bis 2015. Im Zeitraum 2004 bis 2009 wurden sogenannte vorgezogene Maßnahmen umgesetzt, die bereits den Zielen der WRRL dienten. Dabei wurden etwa 42 Millionen Euro für ergänzende Maßnahmen zur Zielerreichung eingesetzt, um die verfügbaren Ressourcen über einen längeren Zeitraum zu verteilen als er nach WRRL vorgesehen war.

Beispiel Durchgängigkeit

Zahlreiche Absturzbauwerke, die Wanderhindernisse für Fische darstellen, wurden im Zuge der Umsetzung der WRRL seit 2004 in Sohlgleiten umgebaut. Zur Qualitätssicherung wurden hierzu Leitlinien für Schleswig-Holstein erarbeitet (Brunke & Hirschhäuser 2005), die sowohl die Einzugsgebietsgröße und den Naturraum bzw. die Gewässertypen berücksichtigen. Die hydromorphologischen Empfehlungen umfassen die Bauweise, Gefälleprofile, Strömungsgeschwindigkeiten, Abflüsse und Wassertiefen. Zu den ersten biologischen Profiteuren dieser Maßnahmen zählen das Fluss- und Meerneunauge. So wurde beispielsweise in 2009 das Meerneunauge nach Herstellung der Durchgängigkeit in größerer Anzahl an Laichgebieten in der Rantzau (FGE Elbe) und des Schafflunder Mühlenstrom (FGE Eider) nachgewiesen.

Eine Beachtung folgender Grundsätze unterstützt die effiziente Maßnahmenplanung:

  • Hydromorphologische Verbesserungen sind vorab in der Maßnahmenplanung über die Erreichung iterativer morphologischer Teilziele zu definieren. Hydromorphologische Verbesserungen orientieren sich an den heutigen Prozessen des Sedimentregimes und Abflussverhaltens. Iterativ eingesetzte impulsgebende Maßnahmen revitalisieren kosteneffizient degradierte Laufformen. Entwicklungsziele, die in kleinen und mittelgroßen Fließgewässern des Tieflands nicht die Tiefenvarianz und Substratstruktur verbessern und Ufergehölz einbeziehen, dienen nicht der Erreichung des guten Zustands, sondern mildern nur degradierte Habitatbedingungen.
  • Hydromorphologische Verbesserungen überplanen eine geomorphologische Mindeststrecke, um morphodynamische Gleichgewichtszustände zwischen Erosion und Ablagerung anzustreben, um eine Nachhaltigkeit der Maßnahme zu erreichen. Hydromorphologische Verbesserungen beziehen sich auf eine ökologische Mindeststrecke, um Wirkungen auf der Skala der Populationen zu erreichen und nicht nur die lokalen Habitatbedingungen punktuell zu mildern.
  • Die ökologische Effektivität von Maßnahmen kann anhand kurz- bis mittelfristiger indirekter und langfristiger direkter Indikatoren abgeschätzt werden. Hydromorphologische Teilziele - als indirekte Indikatoren - sind als kurz- und mittelfristige Indikatoren zur Überprüfung der Entwicklungsziele gut geeignet.
  • Die Fischfauna ist als langfristiger Indikator zur Beurteilung der Effektivität von hydromorphologischen Maßnahmen geeignet. Das Makrozoobenthos ist geeignet, die Wirksamkeit kleinräumiger Maßnahmen anzuzeigen, insofern ein Wiederbesiedlungspotenzial besteht. Bei Erfolgskontrollen sind (1) natürliche Schwankungen, (2) statistische Anforderungen an die Auswertungen und (3) eine unklare Reaktionszeit der Arten und Populationen zu berücksichtigen sowie, dass (4) zurückliegende unbekannte Störungen und (5) Nachbarschaftseffekte die Regeneration beeinflussen.
  • Eine Regeneration des gesamten Gewässernetzes ist unrealistisch. Daher ist es fundamental, naturnahe Kernbereiche zu erhalten und ausgehend von diesen iterativ weitere Gewässerstrecken morphologisch zu verbessern oder aufzuwerten (Vorranggewässersystem). Aus pragmatischer Sicht können Gewässernetze aus funktionalen Teilbereichen zusammengesetzt sein, wobei die Ausdehnung, Anzahl, räumliche Anordnung und Vernetzung naturnaher Kernbereiche limitierend für die Erreichung des guten Zustands wirken. Ökologisch orientierte Maßnahmenplanungen bezogen auf das Einzugsgebiet sind eingeschränkt durch Landnutzungen, aber auch durch mangelndes Fachwissens über populationsbiologische Prozesse auf Landschaftsebene. Positive wie negative Nachbarschaftseffekte lassen sich derzeit nur vage prognostizieren.

Literatur:

  • Lietz, J.; Bruens, A. und A. Pätzold (2016): Auswirkungen strukturverbessernder Maßnahmen an Fließgewässern auf das Makrozoobenthos. Wasser und Abfall 3/2016; S. 12-17
  • Brunke, M., Lietz, J. (2011): Regenerationsmaßnahmen und der ökologische Zustand der Fließgewässer in Schleswig-Holstein. Limnologie aktuell 13, S. Stuttgart, S. 189-205
  • Brunke M (2008) Furte und Kolke in Fließgewässern: Morphologie, Habitatfunktion und Maßnahmenplanung. Jahresbericht 2007/2008 des Landesamts für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. 199-212p
  • Brunke, M., Hirschhäuser, T. (2005): Empfehlungen zum Bau von Sohlgleiten in Schleswig-Holstein. Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Flintbek. 47p

Maßnahmenplan FGE Eider  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Maßnahmenplan FGE Schlei-Trave  (PDF, 931KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Maßnahmenplan TEZG Elbe  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Empfehlungen zum Bau von Sohlgleiten  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon