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Thema : Flüsse und Bäche

Schonende Gewässerunterhaltung

Letzte Aktualisierung: 04.07.2018

Was ist "schonende Gewässerunterhaltung", welche Ziele verfolgt sie?

Mit Einführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wurde dem Schutz der Oberflächengewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere größere Bedeutung geschenkt. Neben den chemisch-physikalischen Qualitätsanforderungen berücksichtigt die EG-WRRL die gesamte ökologische Funktionsfähigkeit der Oberflächengewässer. Hierzu gehören z.B. die Gewässerstrukturen, die für das Vorkommen und Überleben aquatischer Lebensgemeinschaften entscheidend sind. Um den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer zu erreichen, ist es notwendig, diese Gewässerstrukturen wieder herzustellen bzw. intakte Strukturen zu schützen und zu erhalten. Dies kann zum einen durch gezielte Maßnahmen zur Strukturverbesserung erreicht werden. Dies sind z.B. die Wiedergewinnung von Gewässerauen als natürlicher Überschwemmungsbereich, die Beseitigung oder Umgehung von Wanderungshindernissen in und an Gewässern, das Anlegen von Bepflanzungen (Auwaldbildung) zur Beschattung der Gewässer und die Wiederherstellung eines natürlichen, mäandrierenden Gewässerverlaufs durch initiierende Maßnahmen zur Strömungsumlenkung oder durch das Zulassen einer eigendynamischen Entwicklung. Zum anderen kann auch die Gewässerunterhaltung, wenn sie gewässerökologische Ziele berücksichtigt, zur Zielerreichung beitragen. Mit der schonenden Gewässerunterhaltung werden naturverträgliche Gewässerunterhaltungsweisen anempfohlen, die gewährleisten, dass die mit der Gewässerunterhaltung beauftragen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (i. W. Wasser- und Bodenverbände) ihre gesetzlichen Aufgaben zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses sicherstellen und gleichzeitig die natürliche Entwicklung der Gewässer fördern sowie durch eine Verringerung der Unterhaltungsintensität auch ihre finanziellen Aufwendungen verringern können.

Welche Empfehlungen für eine schonende Gewässerunterhaltung gibt es?

  • Unterhaltungsaktivität der Gewässer sollte geprüft werden.
    Dies kann z.B. durch eine Einteilung der zu unterhaltenden Gewässer in drei Kategorien erfolgen:
    a) Gewässer, die aus Gründen des Wasserabflusses in regelmäßigen Abständen zu unterhalten sind, b) Gewässer, in denen die Unterhaltung ohne Beeinträchtigung des Wasserabflusses verringert werden kann und c) Gewässer, in denen auf eine Unterhaltung ganz verzichtet werden kann.
  • Die Gewässer sollten möglichst punktuell (abschnittsweise) unterhalten werden. Dies betrifft generell alle üblichen Unterhaltungsweisen wie Mahd/ Krauten, Gehölzpflege und Entnahme von Sediment.
    Die abschnittweise Unterhaltung kann noch intakte Gewässerstrukturen erhalten, da in den nicht unterhaltenen Gewässerabschnitten für seltene Pflanzen- und Tier Wiederbesiedlungspotenziale erhalten bleiben.
  • Totholz, Uferabbrüche Sand- und Kiesbänke, sofern sie kein erhebliches Hindernis für den Wasserabfluss darstellen, sollten im Gewässer belassen oder zugelassen werden. Dadurch können Gewässerstrukturen aufgewertet und Bereiche, die im Gewässer auf natürliche Weise entstanden sind, erhalten werden.
  • Mithilfe der Stromstrichmahd, bei der das Gewässer nicht mehr komplett sondern in einer Pendelbewegung innerhalb des Profils wechselseitig gekrautet wird, kann eine natürliche Pendelbewegung der Strömung erzielt werden, bei der langfristig Prall- und Gleithänge entstehen wie in einem natürlich mäandrierenden Gewässer. Die Methode wurde in Dänemark entwickelt und ist in Schleswig-Holstein in verschiedenen Gewässern mit ausreichender Breite bereits erfolgreich angewandt worden.

Prinzip der Stromstrichmahd
Prinzip der Stromstrichmahd

  • Generell setzt die schonende Gewässerunterhaltung keinen Verzicht auf die maschinelle Gewässerunterhaltung voraus. Vielmehr ist mittels genauer Arbeitsanweisungen zur Gewässerunterhaltung an die ausführenden Lohnunternehmen oder Regiebetriebe auch im Rahmen des Maschineneinsatzes (z.B. Vorgaben für die Größe des Mähkorbs, Abstand halten zur Sohle, wechselweise Böschungsmahd, Stromstrichmahd u.a.) eine Umsetzung möglich und wird zzt. an mehreren Standorten erprobt.

Weitere fachliche Hinweise zur schonenden Gewässerunterhaltung finden sich in den fachlichen Empfehlungen des LLUR – Stand 16.12.2008 und im Flyer des LLUR zur schonenden Gewässerunterhaltung aus 2010.

Flyer Schonende Gewässerunterhaltung  (PDF, 566KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Empfehlungen des LLUR zur schonenden Gewässerunterhaltung  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Projekte zur schonenden Gewässerunterhaltung

Pilotprojekte an fünf ausgewählten Gewässerstrecken in Schleswig-Holstein

Von 2009 bis 2013 wurden an fünf Gewässerstrecken (Treene, Mühlenbarbeker Au, Linau, Eider und Beste) die Auswirkungen einer schonenden Gewässermahd durch Stromstrichmahd oder halbseitiger Böschungsmahd und andere an die örtlichen Verhältnisse angepassten schonen Unterhaltungsformen über einen Zeitraum von fünf Jahren eingehender untersucht. Das LLUR hat die Untersuchungen beauftragt. Die Wasser- und Bodenverbände und die Lohnunternehmen, die diese Gewässerstrecken unterhalten, sind Kooperationspartner. Im ersten Jahr wurde Referenzuntersuchungen an Makrophyten (Wasserpflanzen), Makrozoobenthos (Wirbellosenfauna) und Struktur der Gewässer vorgenommen, die den Gewässerzustand bei herkömmlicher Unterhaltung beschreiben. Ab 2010 wurde die Gewässerunterhaltung auf schonende Unterhaltungsformen umgestellt. Die Untersuchungen wurden intensiv bis 2013 regelmäßig wiederholt, um die Wirkung einer schonenden Gewässerunterhaltung auf die Zusammensetzung und Vielfalt der Fließgewässervegetation und der Wirbellosenfauna näher zu erfassen. Mit den Untersuchungen konnte belegt werden, dass mit der schonenden Gewässerunterhaltung das ökologische Potenzial der Gewässer verbessert werden kann. Das Projekt wurde mit einem verringerten Untersuchungsumfang bis 2021 verlängert, um weitere positive Veränderungen dokumentieren zu können.

Detaillierte Angaben zum Projekt im Zeitraum 2011-2013 und 2014-2021, zu den Beteiligten und Untersuchungsergebnisse finden sich im anliegenden Berichten der mit den Untersuchungen beauftragten Biologen und Ingenieurbüros:

Untersuchungen zur Wirkung einer schonenden Gewässerunterhaltung auf die Zusammensetzung und Vielfalt der Fließgewässervegetation und der Wirbellosenfauna  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Schonende Gewässerunterhaltung im Bereich der Oberen Treene  (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zwischenbericht - Ergebnisse 2014  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zwischenbericht - Ergebnisse 2015  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Ergebnisse des Projekts wurden auch in der Fachzeitschrift Wasser und Abfall [3/2016] unter dem Titel "Biologische Erfolgskontrolle Gewässerunterhaltung" veröffentlicht:

Biologische Erfolgskontrolle Gewässerunterhaltung  (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Beratung zur Einführung einer schonenden Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein (2011 bis 2016)

Die Optimierung der Gewässerunterhaltung wurde im Hinblick auf die ökologischen Anforderungen als konzeptionelle Maßnahme für alle Fließgewässer-Wasserkörper in den Schleswig-Holsteinischen Flussgebietseinheiten Schlei/Trave und Eider sowie für das Schleswig-Holsteinische Teilgebiet der Flussgebietseinheit Elbe in das Maßnahmenprogramm gem. Artikel 11 EG-WRRL aufgenommen. Um die Wasser- und Bodenverbände bei der Anpassung der Gewässerunterhaltung zu unterstützen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein ein Beratungsprojekt beauftragt.

Ziele sind,

  • allen Wasser- und Bodenverbänden Informationen über Möglichkeiten, ob und wie sie ihre Gewässerabschnitte auf eine schonende Gewässerunterhaltung umstellen können, zu geben,
  • die Verbände bei der Umstellung der Unterhaltung durch Schulungen der vor Ort tätigen Verbandsvorsteher und -mitarbeiter, Lohnunternehmen sowie Wasser- und Naturschutzbehörden praktisch zu unterstützen und
  • Modellstrecken in möglichst allen 33 Bearbeitungsgebieten einzurichten.

Das Projekt lief zunächst von 2011 bis 2013 und wurde bis 2016 verlängert. Eine weitere Verlängerung bis 2021 ist erfolgt. Dabei wird als neue Aufgabe die Unterstützung der Verbände bei Umsetzung der Zielvereinbarung "Schonende Gewässerunterhaltung" hinzukommen. Die Schulungen hingegen werden sich künftig nur noch an die Verbandsvorsteher und -mitarbeiter sowie an die Behördenvertreter der Wasser- und Naturschutzbehörden richten, da für das Personal und die Geräteführer der Lohnunternehmen seit 2015 die Möglichkeit, besteht einen Fachkundenachweis für die schonende Gewässerunterhaltung über das Wasser Forum Nord e.V. zu erwerben.

Detailliertere Informationen zum Projekt finden sich in den anliegenden Dokumenten:

Beratung zur Einführung einer schonenden Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein  (PDF, 681KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Planung und Durchführung einer Beratung zur Einführung einer schonenden Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein - 2011 bis 2013 - Endbericht 2013  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Planung und Durchführung einer Beratung zur Einführung einer schonenden Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein – 2014 bis 2016 – Endbericht 2016  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Musterleistungsverzeichnis für die schonende Gewässerunterhaltung

Arbeiten zur Gewässerunterhaltung werden von den Wasser- und Bodenverbänden sowie kommunalen Unterhaltungsträgern regelmäßig ausgeschrieben. Dabei sind die vergaberechtlichen Bestimmungen der Vergabeordnung des Bundes und des Landes als umfangreiche Grundlagen ebenso zu berücksichtigen wie gewässerökologische Aspekte oder die Sicherstellung des Abflusses. Um den Wasser- und Bodenverbänden die Ausschreibungen künftig zu erleichtern und weitgehend rechtssichere Ausschreibungsunterlagen erstellen zu können, wurde im Jahr 2013 ein Musterleistungsverzeichnis für die schonende Gewässerunterhaltung (Muster-LV) abgefasst und den Wasser- und Bodenverbänden sowie kommunalen Unterhaltungsträgern zur Verfügung gestellt. Das Muster-LV wurde extern im Auftrag des LLUR erstellt und fachlich von der AG Fließgewässerregeneration begleitet.

Das Musterleistungsverzeichnis (Muster-LV) gliedert sich in drei Teile. Teil 1 enthält eine kurze, allgemeinverständliche Beschreibung der Herangehensweise zur Auswahl der Maßnahmen zur schonenden Gewässerunterhaltung. Er informiert über die die Rechte aber auch Pflichten des Auftraggebers und strukturiert dessen Arbeitsschritte bei Erstellung von Ausschreibungen zur schonenden Gewässerunterhaltung.

Teil 2 enthält Unterlagen und Formblätter für die Erstellung eines Muster-LV auf der Grundlage des Vergabehandbuches (VHB) des Bundes, das in der jeweils geltenden Fassung kostenfrei auf den Internetseiten des Bundes bezogen werden kann sowie Musterleistungsverzeichnistexte. Diese sind in einem Excel-Arbeitsblatt zusammengefasst, mit dessen Hilfe jede Positionen eines Leistungsverzeichnisses individuell für die jeweils erforderlichen Unterhaltungsarbeiten am Gewässer zusammengestellt und für die Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden können. Die Durchführung einer schonenden Sohl- und Böschungsmahd sowie der Sohl- und Grundräumung wird durch Grafiken anschaulich erläutert.

Teil 3 enthält das Anwendungsbeispiel "Schlotfelder Graben", mit dem gezeigt werden soll, wie eine Ausschreibung nach dem Muster-LV aufgebaut sein kann, denn es ist immer zu beachten, dass die Umsetzung der schonen Gewässerunterhaltungsweisen individuell mit Hilfe des Muster-LV der jeweilige Gewässersituation angepasst zu erfolgen hat.

Musterleistungsverzeichnis  (zip, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Vorstellung des Muster-LV und Anwendung in der Praxis  (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Wir hoffen, mit dem Musterleistungsverzeichnis allen Unterhaltungsträgern ein Werkzeug an die Hand gegeben zu haben, mit dem sie zukünftig über die Ausschreibung bereits dafür sorgen können, dass die Unterhaltungsarbeiten für das Gewässer so schonend wie möglich ausgeführt werden können.

Dies kann am besten dadurch erreicht werden, dass das Muster-LV mit den Ergebnissen aus Unterhaltungskonzepten oder -plänen kombiniert wird. Im Nachgang dazu sind zwei Beispiele aufgeführt:

Beispiel Olendieksau  (zip, 11MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Beispiel am Oberlauf der Trave  (zip, 13MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Fachkundenachweis "Schonende Gewässerunterhaltung"

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) des Landes Schleswig-Holstein bietet in Kooperation mit dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein und dem Landesverband der Lohnunternehmer Schleswig-Holstein über den Verein Wasser-Forum Nord e.V. den Mitarbeitern und Geräteführern von Lohnunternehmen die Möglichkeit an, einen Fachkundenachweis "Schonende Gewässerunterhaltung" zu erwerben. Dazu wurden in 2015 die Schulungen aus dem Beratungsprojekt speziell für die in der Gewässerunterhaltung tätigen Geräteführer weiterentwickelt. An zwei Tagen werden den Geräteführern artenschutzrechtliche Anforderungen, das Erkennen von geschützten Tieren und Pflanzen vermittelt und das richtige Verhalten angesprochen, wenn geschützte Arten bei Gewässerunterhaltungsarbeiten gefunden werden. Voraussetzung für die Aushändigung der Fachkundenachweise ist das erfolgreiche Bestehen einer abschließenden Prüfung. Es ist geplant nach Abstimmung mit anderen für das Vergaberecht zuständigen Ressorts des Landes nach einer Umstellungszeit von voraussichtlich vier Jahren, einen Fachkundenachweis für die schonende Gewässerunterhaltung bei Ausschreibungen einzuführen und dadurch die Qualität der Gewässerunterhaltung im Sinne des Artenschutzes und der Ziele der EG-WRRL zu verbessern.

Weitere Informationen zur Anmeldung, Kosten und Inhalte der Schulungen finden Sie auf den Internetseiten des Wasser Forum Nord e.V. und dem Informationsschreiben des MELUR v. 16.04.2016 entnommen werden:

Informationsschreiben des MELUR zum Fachkundenachweis  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Es besteht auch die Möglichkeit, einen gleichwertigen Fachkundenachweis für die naturnahe Gewässerunterhaltung und -ausbau bei der Berufsqualifikation Lübeck (BQL) zu erwerben. Weitere Informationen finden auf den Internetseiten der BQL

Fortführung und Evaluierung der Zielvereinbarung "Schonende Gewässerunterhaltung"

Aufgrund politischer Forderungen, die Zuschüsse zur Gewässerunterhaltung nach dem Grundsatz "öffentliches Geld für öffentliche Leistung" an ökologische Mindeststandards zu knüpfen, haben die 33 Bearbeitungsgebietsverbände und ihren ca. 450 Mitgliedsverbänden und -kommunen in Schleswig-Holstein und das Land Umweltministerium 2014 die Zielvereinbarung "Schonende Gewässerunterhaltung" geschlossen. Darin hatten sich die Verbände gegenüber dem Land verpflichtet, erstmals Unterhaltungskonzepte für ihre Verbandsgewässer (Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 20 ha) aufzustellen und diese mit den unteren Wasserbehörden und den unteren Naturschutzbehörden abzustimmen. Damit konnten die Unterhaltungszuschüsse für die Verbände bis 2017 an Auflagen zur naturnahen Gewässerunterhaltung geknüpft und gesichert werden. Nach Aufstellung der Konzepte haben die Verbände in einer Umsetzungsphase von 2015 bis 2017 die praktische Umsetzung der schonenden Gewässerunterhaltung erprobt. Die Unterhaltungskonzepte beinhalten im Wesentlichen eine Dreiteilung des zu unterhaltenden Gewässernetzes in

1. Abschnitte, die in der Regel nicht oder in zeitlich größeren Abständen (beobachtend) unterhalten werden müssen,
z.B. durch

  • Gehölzpflegearbeiten in unregelmäßigen zeitlichen Abständen entlang der Gewässer (wie zum Beispiel Rückschnitt oder auf den Stock setzen),
  • Hindernisbeseitigung in unregelmäßigen zeitlichen Abständen (wie zum Beispiel punktuelle Beseitigungen von Auflandungen oder die Entnahme von Treibgut an Bauwerken),
  • Ufer- und Böschungsmahd sowie Kraut- oder Sohlenmahd, die nicht mehr jährlich ausgeführt werden müssen.

2. Abschnitte, die schonend unterhalten werden können,
z.B. durch

  • den Einsatz geeigneter Geräte wie zum Beispiel Mähkorb (möglichst nicht größer als drei Meter in schmalen Gewässern und fünf Metern in breiten Gewässern) oder Mähboot,
  • Abschnittsweise nicht auf der ganzen Gewässerlänge jährliche Gehölzpflegearbeiten,
  • Wechselseitige Ufer- und Böschungsmahd in schmalen Gewässern,
  • Aussparen des Böschungsfußes bei der Mahd,
  • Abstandhalten von 10 bis 20 cm oberhalb der Sohle bei der Kraut- oder Sohlenmahd,
  • Abschnittsweise Kraut- oder Sohlenmahd als pendelnde Stromstrichmahd in breiten Gewässern,
  • Rücksetzung lebender Krebse, Muscheln, Fische und Neunaugen bei abschnittsweiser jährlicher Räumung.

und

3. Abschnitte, die intensiv unterhalten werden müssen.

Anteil der offenen Verbandsgewässer mit beobachtender und schonender Unterhaltung
Anteil der offenen Verbandsgewässer mit beobachtender und schonender Unterhaltung

Im Konzept ist mindestens für die Gewässerabschnitte innerhalb von geschützten Bereichen (das sind: Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, gesetzliche geschützte Biotope mit Wasserbezug und Gewässerabschnitte, in denen geschützte Arten nachgewiesen sind) die Angabe einer Stationierung und Art und Umfang der Unterhaltungsform zu beschreiben, damit die Wasser- und Naturschutzverwaltungen die Unterhaltungspraxis bewerten konnten. Einige Verbände haben zudem detaillierte Karten und Aufstellungen mit Angaben zur Unterhaltungsintensität in ihrem Unterhaltungsgebiet erstellt und mit beiden Behörden abgestimmt. Sie nutzen diese in Verbindung mit dem Muster-Leistungsverzeichnisses bei den Ausschreibungen der Gewässerunterhaltungsarbeiten. Die Zielvereinbarung konnte nach Abschluss der gut zweijährigen Erprobungsphase gemeinsam durch das MELUND und den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände evaluiert und bis 2022 verlängert werden. Dabei haben sich Verbände verpflichtet, die Unterhaltungskonzepte in ein digitales Unterhaltungsverzeichnis zu überführen und die Informationen über Intensität und Umfang der Gewässerunterhaltung weiter zu verdichten, so dass Transparenz und Zugang zu Informationen über die Gewässerunterhaltungsarbeiten insgesamt verbessert werden.

Insgesamt wurden 412 Unterhaltungskonzepte aufgestellt. Rund 20.000 Kilometer offene Gewässer wurden in die Unterhaltungsklassen "bedarfsorientiert", "schonend" und "intensiv" eingeteilt. In Schleswig-Holstein werden 31 Prozent aller offenen Gewässer gar nicht oder nur noch bedarfsorientiert, 13 Prozent schonend und nur noch 56 Prozent aus wasserwirtschaftlichen Gründen intensiver unterhalten. In den geschützten Bereichen werden nur noch 24 Prozent intensiv unterhalten. Die Verbände haben gezeigt, dass sie die erkannt haben, wie wichtig es ist, die Artenvielfalt in den Gewässern zu erhalten und zu fördern und entsprechend Schritte für eine extensivere Gewässerunterhaltung umzusetzen. Nachfolgend sind die Ergebnisse für Schleswig-Holstein je Verbandsgebiet dargestellt.

Weitere Ergebnisse zur Evaluation sind im Endbericht zur Evaluation der Zielvereinbarung "Schonende Gewässerunterhaltung" zusammengefasst.

Weitere Unterlagen zur Zielvereinbarung:

Muster-Zielvereinbarung  (PDF, 31KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Muster-Unterhaltungskonzept  (zip, 423KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Endbericht zur Evaluation der Zielvereinbarung  (PDF, 10MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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