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Thema : Flüsse und Bäche

Die chemische Bewertung der Fließgewässer

Letzte Aktualisierung: 30.11.2018

Die Bewertung des chemischen Zustands der Wasserkörper erfolgt durch Einstufung in zwei Zustandsklassen "gut" und "nicht gut". Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft sind in der Richtlinie 2013/39/EU Umweltqualitätsnormen für Schwermetallverbindungen, Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien und andere Schadstoffe in Wasser und Biota festgelegt. Bewertet werden Überschreitungen des arithmetischen Mittelwertes und der zulässigen Höchstkonzentration der Schadstoffe, dabei werden organische Schadstoffe in der Gesamtwasserprobe und Schwermetallverbindungen im Filtrat untersucht. Die chemischen Bewertungen der Fließ­gewässer können jedoch aufgrund natürlicher und anderer Faktoren von Jahr zu Jahr schwanken; das gilt insbesondere für den Eintrag diffuser Stoffe, beispielsweise Pflanzenschutzmittel, Cadmium und Nitrat.

Für die Einstufung des guten ökologischen Zustands wird unterstützend bewertet, ob die physikalisch-chemischen Gegebenheiten der Wasserkörper die Funktionsfähigkeit des Ökosystems gewährleisten. Dazu werden die typspezifischen Orientierungswerte (gemäß Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) hinzugezogen und die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe (OGewV) geprüft.

Bericht zur chemischen Situation der Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein

Flüsse und Seen sind für viele Tiere und Pflanzen ein Lebensraum, der durch bestimmte chemische Stoffe negativ beeinflusst werden kann und die Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verhindert. Zu solchen Stoffen gehören Pflanzenschutzmittel, Biozide, Arzneimittel und weitere Chemikalien, die u.a. über die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, jeden Einzelnen von uns sowie von Gewerbe-/Industriebetrieben in die Umwelt und damit in die Gewässer gelangen. In vielen Gewässern werden zudem erhöhte Nährstoffkonzentrationen nachgewiesen. Zum Schutz unserer Gewässer hat die Europäische Union aus diesem Grund in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) klare Umweltziele vorgegeben. Ziel der WRRL ist es, in jedem Gewässer einen guten Zustand zu erreichen.

Die Abteilung Gewässer des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist seit Jahrzehnten u. a. mit dem chemischen Gewässermonitoring in Schleswig-Holstein betraut. Das Landeslabor in Neumünster analysiert die chemischen Inhaltsstoffe in den Wasserproben. Die Befunde zu den Proben werden nach den rechtlichen Vorgaben der bundesweit gültigen Oberflächengewässerverordnung vom LLUR bewertet. In wiederkehrenden Abständen, den sogenannten sechsjährigen Bewirtschaftungszeiträumen, ist Schleswig-Holstein verpflichtet, die Ergebnisse und Bewertungen an die Europäische Kommission zu berichten.

Ende 2017 begann das Monitoring für den kommenden Bewirtschaftungszeitraum der WRRL. Daher bietet es sich jetzt an, die chemische Situation der Flüsse und Seen in Schleswig-Holstein für die vergangenen Jahre (von 2011 bis 2016) in einem kompakten Bericht zusammenzustellen. Denn zahlreiche Fragen sind in diesem Zeitraum aufgekommen, darunter: Welche Stoffe bzw. Stoffgruppen spielen in den Gewässern Schleswig-Holsteins eine Rolle? Können durch die WRRL alle relevanten, im Gewässer vorkommenden Stoffe bewertet werden? Gibt es weitere Stoffe, die in Schleswig-Holstein häufig nachgewiesen werden, bei denen bisher jedoch die Bewertungsgrundlage fehlt? Welche Quellen gibt es für die Stoffe? Wo gibt es Handlungsbedarf, um durch Maßnahmen eine Verbesserung der Wasserqualität zu erreichen?

Mit dem Bericht zur chemischen Situation der Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein wird ein Überblick über das Ausmaß der Belastung unserer Flüsse und Seen mit Chemikalien gegeben.

Bericht zur chemischen Situation der Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein  (PDF, 27MB, Datei ist nicht barrierefrei)

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