Die Fischerei in den Küsten- und Binnengewässern Schleswig-Holsteins bildet einen wichtigen wirtschaftlichen und soziokulturellen Bestandteil der schleswig-holsteinischen Gesellschaft.
Die Küsten- und Binnengewässer und die in ihnen lebenden Tiere und Pflanzen sind bedeutende Bestandteile des Naturhaushaltes. Schutz, Erhaltung und Entwicklung dieser Lebensräume mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt und eine gute Wasserqualität sind Voraussetzung für eine Nutzung der in ihnen lebenden Fischbestände.
Der Schutz dieser Fischbestände in ihrer natürlichen Artenvielfalt und ihrer nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit sowie die Erhaltung der schleswig-holsteinischen Fischerei sind Ziel der Regelungen der geltenden Gesetze und Verordnungen.
Fischereischeinpflicht und Fischereischeinprüfung
Für den Fischfang in Schleswig-Holstein benötigt man im Grundsatz immer einen Fischereischein. Ausnahmen bestehen nur in Teichwirtschaften und an privaten Kleingewässern sowie im Falle der sachkundigen Aufsichtsführung auch auf gewerblichen Angelkuttern und an gewerblichen Angelteichen. Fischereischeine aller deutschen Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt. Wer keinen Fischereischein besitzt, kann für zweimal 28 Tage im Jahr einen Urlauberfischereischein erhalten.
Der reguläre Zugang zum Fischereischein ist die Fischereischeinprüfung. Schleswig-Holstein erkennt neben den im Land abgelegten Prüfungen auch die Fischereischeinprüfungen aller deutschen Bundesländer und vergleichbare Prüfungen aus EU-Ländern an. Die Landesregierung hat zwei Verbände der Angelfischerei mit der Durchführung der Fischereischeinprüfungen hoheitlich beauftragt. Auf den Internetseiten der Verbände finden Sie weiterführende Angaben zur Orten und Terminen der Lehrgänge und Prüfungen.
Auch wenn der Besuch eines Lehrgangs vor dem Ablegen der Prüfung in Schleswig-Holstein rechtlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Oberste Fischereibehörde ausdrücklich, einen Vorbereitungslehrgang bei einem der Verbände oder auch bei einem privaten Onlineanbieter zu absolvieren (weitere Hinweise und Empfehlungen werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht erteilt). Bitte bedenken Sie, dass Sie bei der Ausübung des Fischfangs Wirbeltiere betäuben und töten werden und auch mit geschützten Arten und Biotopen in Kontakt kommen können. Mit einer fachkundigen Ausbildung bereiten Sie sich dafür optimal vor.
Die amtlichen Prüfungsfragen zur Fischereischeinprüfung sind im Jahr 2023 bundesweit überarbeitet und zwischen den Bundesländern harmonisiert worden (Stand: Dezember 2023). Schleswig-Holstein wendet die bundesweit harmonisierten Prüfungsfragen, ergänzt um einen landesspezifischen Teil, zukünftig an. Nachfolgend werden übergangsweise die alten sowie parallel die neuen Prüfungsfragen zum Download bereitgestellt. Diese Fragen unterliegen keinen lizenzrechtlichen Beschränkungen und dürfen frei verwandt werden.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Während einer Übergangsfrist werden bei den in Schleswig-Holstein durchgeführten Prüfungen noch die alten Prüfungsfragen verwandt. Ab Mitte 2025 finden dann alle Fischereischeinprüfungen verbindlich ausschließlich unter Anwendung der neuen Prüfungsfragen statt.
Neue amtliche Prüfungsfragen für die Fischereischeinprüfung (ab Mitte 2025)
Leichte Sprache: Neue amtliche Prüfungsfragen für die Fischereischeinprüfung (ab Mitte 2025)
Alte amtliche Prüfungsfragen für die Fischereischeinprüfung (bis Mitte 2025)