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Thema : EU-Direktzahlungen

Sammelantrag


Erläuterungen und Hinweise zum Sammelantrag für landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Schleswig-Holstein und für Betriebe mit Flächen, die in Schleswig-Holstein gelegen sind.

Letzte Aktualisierung: 29.02.2024

Im Rahmen der Sammelantragstellung für die EU-Direktzahlungen, für die Zahlungen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, dem ökologischen Landbau, der Natura 2000-Prämie und der Ausgleichszulage in Schleswig-Holstein steht Ihnen das Online-Verfahren mit dem Programm Profil Inet zur Verfügung.

Das Programm Profil Inet für den Sammelantrag erreichen Sie unter elsa.schleswig-holstein.de.

Weitere Informationen

Auf der Seite des BMEL erhalten Sie weitere Informationen Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).

Hinweise zur Anmeldung im Programm

Für den Zugang zum Programm müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Eine vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung  (LLnL) zugewiesene Betriebsnummer für die Antragstellung:
  • Wenn die PIN (das ZID-Passwort) nicht mehr gültig oder nicht bekannt ist, wenden Sie sich an die Landwirtschaftliche Kontroll- und Dienstleistungs-GmbH (LKD) in Kiel:
    • Montag - Donnerstag: 7:30 - 16:15 Uhr
    • Freitag: 7:30 - 13:00 Uhr
    • Telefon: 0431 33987 33
    • VVVO@LKV-SH.de

Weitere Hinweise zur Antragstellung

Die elektronische Einreichung des Sammelantrages war bis zum 15. Mai 2023, 24:00 Uhr möglich. Beachten Sie die Quittung für Ihre Unterlagen, die nach dem erfolgreichen Einreichen erzeugt und in Profil Inet unter "Historie" gespeichert wird.

Bei Fragen zum Sammelantrag und der Bedienung des Programms wenden Sie sich an das für Ihren Betrieb zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).

In der neuen EU- Förderperiode ab 2023 können Agroforstsysteme auf Ackerland, in Dauerkulturen oder auf Dauergrünland im Rahmen der Direktzahlungen beantragt werden. Formular Agroforst-Nutzungskonzept.

Die Betriebsinhabernummer

Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, ein einheitliches System zur Identifizierung der Antragsteller zu verwenden. Daher wird in Deutschland an jeden Antragsteller eine bundesweit einheitlich geregelte Nummer vergeben – die sogenannte Betriebsinhabernummer (BNR-ZD).

Voraussetzung für die Zuweisung einer BNR-ZD ist die Betriebsinhabereigenschaft im Sinne des Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 1307/2013.

Die BNR-ZD wird von der räumlich zuständigen Außenstelle des LLnL vergeben, die sich aus dem Ort, an dem der Antragsteller zur Einkommenssteuer veranlagt wird, ergibt.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: http://www.zi-daten.de/vws-adress.html

Antrag auf Zuteilung einer Betriebsinhabernummer (BNR-ZD)

Hinweise zur profil-sh App

Kurzanleitung

Um die Verwendung der App zu erleichtern, haben wir eine Kurzanleitung mit den wichtigsten Hinweisen für Sie zusammengestellt.

Datenschutzerklärung für die Benutzung der App „profil–sh“ im Rahmen des Kontrollverfahrens ELER/EGFL

Erklärung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) als Zahlstelle EGFL/ELER Schleswig-Holstein (SH) zur Erfüllung der Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gemäß Artikel 13 DSGVO.

Mit diesen Datenschutzhinweisen informiert die Zahlstelle über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Benutzung der App profil-sh im Rahmen des Kontrollverfahrens zur Überprüfung des Agrarantrags.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)
als Zahlstelle EGFL/ ELER SH
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

datenschutz@mllev.landsh.de

Telefon: 0431 988 0

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die behördliche Beauftragte für den Datenschutz des MLLEV ist erreichbar unter:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)
Die behördliche Datenschutzbeauftragte
Fleethörn 29–31
24103 Kiel

datenschutz@mllev.landsh.de

Telefon: 0431 988 7084

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Nutzung der App erfordert die Erhebung und Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten. Hierbei handelt es sich um folgende Daten:

  • BNR-ZD der Nuterzin bzw. des Nutzers (im Rahmen der Antragsstellung)
  • Standortdaten und Kompassrichtung des Geräts zur Ermittlung der geografischen Position des Nutzers im Feld (zur Zuordnung der hochgeladenen Fotos)
  • weitere Metadaten in der Form, in der die jeweilige Smartphone-Kamera sie liefert (EXIF-Datei); u. a. Angaben zu Datum, Uhrzeit, Brennweite, Höhe, Neigung, Dateityp, Gerätemodell, Aufnahmezeit und GPS-Tagging
  • Fotos, die Nutzer zu Prüfaufträgen hochladen

Für die ordnungsgemäße Ausführung der App benötigt diese Zugriff auf die folgenden Funktionen des Mobilgeräts des Nutzers:

  • Mobile Daten/WLAN: Zum Hochladen der Fotos auf die durch DATAPORT bereitgestellten Server des Landes Schleswig-Holsteins
  • Geolokalisierung/Standortdaten (inklusive Kompass): Zur Ermittlung der geografischen Position des Nutzers im Feld
  • Kamera: Zum Aufnehmen von Fotos von den landwirtschaftlichen Flächen
  • Dateisystem/Fotospeicher/Galerie: Zum Zugriff auf die vom Nutzer aufgenommenen Fotos, die für den Upload ausgewählt werden

4. Zweck der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden für die Erfüllung des Zwecks der App erhoben und verarbeitet. Mit Hilfe der App können Nachweise im Rahmen der Kontrolle von ELER/EGFL Maßnahmen erstellt und an die zuständige Behörde übermittelt werden. Dabei werden die Standortdaten und Fotos verwendet, um sicherzustellen, dass die tatsächlichen Bedingungen auf den Feldern mit den Angaben im Antrag übereinstimmen, insbesondere um:

  • die Übereinstimmung der hochgeladenen Nachweise mit den Angaben Ihres Antrags zu vergleichen bzw. zu überprüfen und
  • die Qualität unserer App zu verbessern und technischen Support leisten zu können.

5. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Artikel 10 und 11 VO (EU) 2022/1173 und §§ 32, 36 und 41 GAPInVeKoSV verarbeitet.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Zwecks der App erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

7. Speicherung/ Löschung der Daten

Die hochgeladenen Flächendaten werden auf dem Mobilgerät des Nutzers sowie auf den durch DATAPORT bereitgestellten Servern des Landes Schleswig-Holstein gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt entsprechend Artikel 67 der Verordnung (EU) 2021/2116 für 10 Jahre. Für den Fall der erforderlichen Bearbeitung von Widerspruchsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten verlängert sich diese Speicherdauer entsprechend. Die Löschung der Daten auf den durch DATAPORT bereitgestellten Servern des Landes Schleswig-Holstein erfolgt in Übereinstimmung mit den Regelungen der Verordnung (EU) 2016/679, wenn sie zum Zweck der Antragsbearbeitung nicht mehr erforderlich sind und die Speicherdauer gemäß Artikel 67 der Verordnung (EU) 2021/2116 erreicht bzw. überschritten ist.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so hat die von der Verarbeitung betroffene Person das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO in Verbindung mit § 9 des Landesdatenschutzgesetzes).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der von der Verarbeitung betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die von der Verarbeitung betroffene Person die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO in Verbindung mit § 11 des Landesdatenschutzgesetzes).
  • Wenn die von der Verarbeitung betroffene Person in die Datenverarbeitung eingewilligt hat oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht ihr gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

9. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77 DSGVO).

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz erreichen Sie unter:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Marit Hansen – Landesbeauftragte für Datenschutz

Holstenstraße 98

24103 Kiel

Telefon: 0431 988 1200

mail@datenschutzzentrum.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de entnehmen.

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