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Thema : EU-Direktzahlungen

Flächenkataster


Das Flächenkataster stellt geographische Informationen für die Beantragung von Flächen im Rahmen der EU-Direktzahlungen zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2023

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) informiert nachstehend über das Landwirtschaftliche Flächenkataster für Schleswig-Holstein (LFK-SH).

Landwirtschaftliches Flächenkataster

Im Rahmen EU-rechtlicher Vorgaben wurde zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen für die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg das Landwirtschaftliche Flächenkataster (LFK-SH) als Flächenreferenzsystem eingeführt. Der Datenbestand enthält alle landwirtschaftlich genutzten und im Rahmen der Agrarförderung beantragten Feldblöcke und Landschaftselemente mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Die Erfassung und Aktualisierung der Flächen erfolgt auf aktuellen digitalen Orthophotos (aufbereitete Luft- und Satellitenbilder), die jährlich bereitgestellt werden.

Bestandteile des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters:

  • Feldblock

Ein Feldblock ist eine zusammenhängende, landwirtschaftlich nutzbare Fläche, die von stabilen Außengrenzen (zum Beispiel Straßen, Bebauung, Wald, Knicks oder Gräben) umgeben ist. Ein Feldblock kann durch einen oder mehrere Landwirte bewirtschaftet werden. Er besitzt einen bundesweit einheitlichen 16-stelligen Flächenidentifikator (FLIK), der sich in Schleswig-Holstein folgendermaßen zusammensetzt:

  • Landschaftselement

Landschaftselemente im Sinne des EU-Rechts sind natürliche oder naturnahe Strukturelemente (zum Beispiel Knicks, Baumreihen, Gräben, Feuchtgebiete und Feldgehölze), die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Feldblock stehen. Sie werden als eigenständige Geometrie mit eigenem Flächenidentifikator, der maximal beihilfefähigen Flächengröße und dem Landschaftselementtyp erfasst.

  • Nicht-Beihilfefähige Flächen (nbF)

"Nicht beihilfefähige Flächen" (nbF) sind Abzugsflächen innerhalb eines Feldblocks, die keine landwirtschaftliche Nutzung aufweisen. Sie dienen der Berechnung der maximal beihilfefähigen Fläche eines Feldblocks. Zu den "nicht beihilfefähigen Flächen" zählen zum Beispiel Strommasten, Windräder, bauliche Anlagen oder dauerhafte Lagerplätze. Auch bestimmte Landschaftselemente (Feldgehölze und Feuchtgebiete) größer 2000 werden als "nicht beihilfefähige Flächen" erfasst.

Ansprechpersonen

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Standort Flintbek
Telefon 04347- 704-0

  • Stephan Wieck
    Durchwahl: 812

Außenstelle Nord
Telefon 0461-804-1

  • Susanne Timmermann
    Durchwahl: 226
  • Tanja Nißen-Engel
    Durchwahl: 248

Außenstelle Südost
Telefon 0451-885-0

  • Christian Saggau
    Durchwahl: 319
  • Carola Zandeck
    Durchwahl: 267

Außenstelle Südwest
Telefon 04821-66-0

  • Heiko Wrobel
    Durchwahl: 2253

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