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Thema : Energiewende und Klimaschutz

Energiewende im Wärmesektor

Letzte Aktualisierung: 22.12.2021

Der Wärmemarkt steht beim Ausbau der Erneuerbaren Energien bisher kaum im Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Dabei gibt es gute Gründe sich intensiver mit diesem Energiesegment zu befassen:

  • Für private Haushalte haben die Kosten der Wärmeversorgung in der Regel einen höheren Ausgabenanteil als Strom.
  • Der Wärmesektor ist mit einem Anteil von über 50 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs das größte Segment innerhalb der Energiebranche. Davon entfallen auf den Gebäudebereich rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs, hinzu kommt Wärme für industrielle Prozesse.
  • Die Umsetzung der europäischen, nationalen und schleswig-holsteinischen klimapolitischen Ziele wird bei konsequenter Umsetzung tief greifende Auswirkungen auch auf die bisherige Wärmeversorgung haben.

Übergeordnetes Klimaschutzziel auf Bundesebene ist gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz 2021 Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, muss schnellstmöglich ein Umstieg auf Erneuerbare Energien erfolgen. . Fossile Brennstoffe können im Wärmemarkt 2045 keine nennenswerte Rolle mehr spielen.

Für die Politik wie für die Akteure im Wärmesektor kommt es deshalb in den kommenden Dekaden darauf an, Weichen zu stellen, die den erforderlichen Umbau begünstigen sowie kontraproduktive Rahmenbedingungen und "stranded Investments" verhindern.

Eckpunkte einer solchen Strategie für den Wärmesektor sind:

  • Senkung des Wärmebedarfs bei Neubauten durch Anhebung der ordnungsrechtlichen Anforderungen,
  • ausreichende Förderinstrumente für eine deutlich verstärkte wärmetechnische Sanierung des Gebäudebestandes,
  • Optimierung der Wärmeinfrastruktur für den Gebäudebestand,
  • Ausbau der Wärme aus Erneuerbaren Energien,
  • Kommunale Wärmeplanung.

Die Landesregierung hat sich im 2017 in Kraft getretenen und 2021 novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) das Ziel gesetzt, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Wärmesektor von heute 14 % auf mindestens 22 % in 2025 zu erhöhen. Mit dem Energiewende- und Klimaschutzbericht 2021 strebt sie im Zielszenario für 2030 einen Anteil der Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch Wärme von mindestens 38 Prozent an.

Mit der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes 2021 wurde eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung des Gebäudebestandes eingeführt. Und: Kommunen werden künftig bis zu einer bestimmten Größe zur Erstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplans verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur Unterstützung der Wärmewende wird Kommunen und kommunalen Unternehmen seit 2014 über die Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) eine kostenlose Initialberatung angeboten. Außerdem werden regelmäßig Fachveranstaltungen durchgeführt sowie vielfältige Informationen auf der "EKI"-Webseite zur Verfügung gestellt.

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