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Thema : Energiewende und Klimaschutz

380/220 kV – Transportnetz / Höchstspannungsebene

Wichtige Stromnetzausbauvorhaben in Schleswig-Holstein im Übertragungsnetz

Letzte Aktualisierung: 29.04.2015

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Westküstentrasse

Verlauf:

Brunsbüttel - Grenze zu Dänemark

Energiewirtschaftliche Notwendigkeit:

Erhöhung der Übertragungskapazität in Schleswig-Holstein, sowie von Schleswig-Holstein nach Süden, Transport Windstrom, Erhöhung der Kuppelkapazität zu Dänemark

Rechtsgrundlage:

BBPIG; TEN-E VO 347/13

Länge der Trasse:

150 km

Derzeitiger Planungsstand:

einzelne Abschnitte im Planfeststellungsverfahren

Angestrebter Zeitpunkt der Inbetriebnahme:

2015 - 2017/2018 entsprechend der Realisierungsvereinbarung (Teilabschnitt Niebüll - Dänemark später)

Zuständigkeit Genehmigung:

AfPE

Weitere Informationen:

http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/onshore-projekte/westkuestenleitung.html

Mittelachse

Verlauf:

Dollern (Niedersachsen) - Flensburg - Kassö (Dänemark)

Energiewirtschaftliche Notwendigkeit:

Erhöhung der Übertragungskapazität von Dänemark und Schleswig-Holstein nach Niedersachsen und der Kuppelkapazität zu Dänemark, Transport Windstrom

Rechtsgrundlage:

EnLAG; TEN-E VO 347/13

Länge der Trasse:

185 Kilometer

Derzeitiger Planungsstand:

einzelne Abschnitte im Planfeststellungsverfahren, teilweise Erlass Planfeststellungsbeschluss

Angestrebter Zeitpunkt der Inbetriebnahme:

2015 - 2019

Zuständigkeit Genehmigung:

AfPE

Weitere Informationen:

TenneT: Mittelachse

Ostküstenleitung

Verlauf:

Göhl - Lübeck - Segeberg/Stormarn

Energiewirtschaftliche Notwendigkeit:

Transport Windstrom, Versorgungssicherheit, Sicherung der Übertragungskapazität des Baltic Cable

Rechtsgrundlage:

EnWG; Bestätigung des NEP Strom 2013

Länge der Trasse:

80 km

Derzeitiger Planungsstand:

Vorbereitung

Angestrebter Zeitpunkt der Inbetriebnahme:

2018 - 2021

Zuständigkeit Genehmigung:

AfPE

Weitere Informationen:

http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/onshore-projekte/ostkuestenleitung.html

NORD.LINK

Verlauf:

Wilster - Tonstad (Norwegen)

Energiewirtschaftliche Notwendigkeit:

Ausgleich fluktuierender Erzeugung, Versorgungssicherheit, Erhöhung der Übertragungskapazität, (indirekte) Speicherung

Rechtsgrundlage:

BBPIG; TEN-E VO 347-13

Länge der Trasse:

620 km

Derzeitiger Planungsstand:

laufendes Planfeststellungsverfahren

Angestrebter Zeitpunkt der Inbetriebnahme:

2018

Zuständigkeit Genehmigung:

AfPE

Weitere Informationen:

http://www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/internationale-verbindungen/nordlink.html


SUED.LINK

Verlauf:

Brunsbüttel - Großgartach; Wilster - Grafenrheinfeld

Energiewirtschaftliche Notwendigkeit:

Großräumiger Transport von Windstrom aus Norddeutschland zu den Verbrauchszentren in Süddeutschland

Rechtsgrundlage:

BBPIG; TEN-E VO 347/13

Länge der Trasse:

800 km

Derzeitiger Planungsstand:

Vorbereitung Antragstellung NABEG

Angestrebter Zeitpunkt der Inbetriebnahme:

2017 - 2022

Zuständigkeit Genehmigung:

BNetzA

Weitere Informationen:

http://suedlink.tennet.eu/home.html


Netzausbau Offshore

Der Netzausbau Offshore erfolgt auf Grundlage des Bundesfachplans Offshore für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). An der Grenze zwischen AWZ und Küstenmeer werden Grenzkorridore gebildet, durch die die Trassen der Netzanbindungssysteme geführt werden. Die Festlegung der zeitlichen Realisierungsreihenfolge der Einzelprojekte ist Aufgabe der Offshore-Netzentwicklungsplanung. Danach haben die Übertragungsnetzbetreiber jährlich zum 3. März einen Offshore-Netzentwicklungsplan vorzulegen. Erstmalig ist dies zum 3. März 2013 erfolgt. Dieser Plan soll mit einer zeitlichen Staffelung alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen, die in den nächsten zehn Jahren für einen schrittweisen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Ausbau sowie einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen erforderlich sind, enthalten. Eine nähere Darstellung der angestrebten Realisierungszeiträume und der Maßnahmen im Zubau-Offshorenetz soll nach der Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans Strom durch die Bundesnetzagentur erfolgen.


Die meisten Projekte sind im bundesweiten Netzentwicklungsplan Strom 2014 bzw. im Offshore Netzentwicklungsplan (O-NEP 2014) sowie im Bundesbedarfsplangesetz enthalten.

Die einzelnen Projekte werden im Bericht der Landesregierung „Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein – Ziele – Maßnahmen und Monitoring 2014“ genau beschrieben.

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