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Thema : Energiewende und Klimaschutz

Leitfaden "Stromsperren verhindern"

Letzte Aktualisierung: 02.02.2017

Unter der Schirmherrschaft von Staatssekretärin Dr. Ingrid Nestle haben Vertreterinnen und Vertreter der Verbände der Energieversorgungsunternehmen, der Verbraucherzentrale, Schuldnerberatungsstellen sowie paritätischen Wohlfahrtsverbände im Rahmen eines Runden Tisches über das Thema Stromsperren diskutiert und beraten, wie diese zukünftig reduziert oder verhindert werden können.

Antrag der Regierungsfraktionen

Hintergrund der Diskussion war der Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie des SSW beim Schleswig-Holsteinischen Landtag, die sich dafür ausgesprochen haben, dieses Thema mit den Partnern aus den genannten Bereichen zu erörtern und zu prüfen, ob verbesserte Beratungsangebote oder Vorauszahlungssysteme Abhilfe schaffen können.

9.000 Haushalte in Schleswig-Holstein betroffen

Das Ministerium hatte im Herbst 2015 eine Abfrage bei den schleswig-holsteinischen Energieversorgungsunternehmen durchgeführt, um Klarheit darüber zu erhalten, in welchem Umfang schleswig-holsteinische Haushalte von Stromsperren betroffen sind.

Das Ergebnis der Umfrage hatte ergeben, dass in den Jahren 2012 bis 2014 durchschnittlich in rund 9.000 schleswig-holsteinischen Haushalten Stromabschaltungen vorgenommen wurden.

Ansätze für Unterstützung

Aus der Diskussion wurde deutlich, dass das Thema „Stromsperren“ sehr vielschichtig ist. Es gibt eine Reihe von Ansatzpunkten zu Unterstützungs- und Hilfsangeboten. Diese haben die teilnehmenden Partner des Runden Tisches in einem Leitfaden zusammengetragen.

Der Leitfaden zeigt für alle betroffenen Bereiche und handelnden Personen auf, wo verbesserte und zielgerichtete Beratungsangebote vorhanden sind sowie zukünftig noch frühzeitiger Signale und Hilfsangebot an die betroffenen Personen gegeben werden können.

Studie des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 28.11.2016 eine Studie zum Thema „Analyse der Unterbrechungen der Stromversorgung nach 19 Abs. 2 StromGVV“ veröffentlicht.

Die Pressemitteilung und Ergebnisse der Studie finden Sie hier.

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