Navigation und Service

Thema : Elektronische Justiz

Automatisiertes Mahnverfahren

In Schleswig-Holstein wird seit dem 16.09.2002 das automatisierte Mahnverfahren (AMV) im Datenträgeraustausch in landesweiter Zuständigkeit des Amtsgerichts Schleswig als zusätzliche Alternative mit erheblichen Vorteilen zum papiergestützten Verfahren angeboten.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2015

Amtsgericht Schleswig

Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").

Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon