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Thema : Eingriffsregelung

Umweltverträglichkeitsprüfung

Letzte Aktualisierung: 12.03.2021

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein unselbstständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, also einzelnen Projekten bestimmten Umfanges, dienen. Dabei werden im Vorfeld der Entscheidung die möglichen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umwelt und ihre hiervon betroffenen Schutzgüter einzeln und in ihren Wechselwirkungen erfasst, beschrieben und bewertet. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein.
Die UVP entfaltet jedoch keine eigene materielle Rechtswirkung. Diese erfolgt erst auf der Basis des jeweiligen Zulassungsrechtes. Im Rahmen der Entscheidung besteht aber ein Berücksichtigungs- und Abwägungsgebot der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Bedeutung bzw. Wirkung der Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt sich durch die einzelnen, rechtlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte, die neben einem so genannten Scopingtermin auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorsehen. In dem Scopingtermin wird der Untersuchungsrahmen der betroffenen Schutzgüter festgelegt.

Rechtliche Grundlage der Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Grundlage für eine Prüfung auf Umweltverträglichkeit bildet neben den Antragsunterlagen für ein Vorhaben die durch den Antragsteller angefertigte Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) bzw. die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).

Die Erfassung der ökologischen Ausgangsdaten für die einzelnen Umweltbereiche bzw. Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren jeweilige Wechselwirkungen) erfolgt dabei auf Basis der Ergebnisse spezieller Fachgutachten und allgemein zugänglicher Informationen und Daten, die auch von der Behörde zur Verfügung gestellt werden können.

Für Pläne (etwa Bebauungspläne) und Programme existieren seit 2004 zudem weitere, an die UVP angelehnte Prüfungsverfahren, die Umweltprüfung (UP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP). Hier werden die Umweltauswirkungen von Planungswerken ermittelt und bewertet, um diese dann in die Planungsentscheidung einfließen zu lassen.

Hier finden Sie die Gesetzestexte:

UVPG

LUVPG

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