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Thema : Eingriffsregelung

Eingriffsregelung und Straßenbau

Letzte Aktualisierung: 12.03.2021

Bei Straßenbauvorhaben wurde bereits im September 1987 ein „Verfahren zur Bewertung von Eingriff und Ausgleich im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanung für Straßenbauvorhaben“ (Gemeinsamer Erlass des Ministers für Wirtschaft und Verkehr und des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein vom 02.09.1987) eingeführt. Dieser Erlass wurde im August 2004 durch den Orientierungsrahmen zur Bestandserfassung, -bewertung und Ermittlung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen landschaftspflegerischer Begleitplanungen für Straßenbauvorhaben (Kompensationsermittlung Straßenbau) ersetzt. Der Orientierungsrahmen sowie die dazugehörigen Erläuterungen sind auf der www.lbv-sh.de abrufbar.

Ziel des Orientierungsrahmens ist es, einen nachvollziehbaren und vergleichbaren Kompensationsumfang bei gleichartigen Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen zu gewährleisten. Grundlagen für die Anwendung des Orientierungsrahmens sind eine differenzierte Bestandserhebung, Konfliktanalyse und funktionale Ableitung der Kompensationsmaßnahmen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Dabei sind die von der Straßenbauverwaltung eingeführten Richtlinien, Hinweise und Merkblätter, die insbesondere die Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Straßenbau zum Inhalt haben, anzuwenden.

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