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Thema : DiversityVielfalt der Verwaltung

Charta der Vielfalt

Im Zentrum der "Charta der Vielfalt" stehen Respekt und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen und Organisationen.

Letzte Aktualisierung: 20.04.2022

Logo: Neun bunte Punkte im Quadrat angeordnet, daneben steht der Schriftzug Charta der Vielfalt. Darunter steht eine Art Stemepelaufdruck mit dem Wort" unterzeichnet".

Die Unterzeichner verpflichten sich, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität Wertschätzung erfahren.

Sechs Aktionsfelder

Die Charta enthält sechs Aktionsfelder und überlässt die Entscheidung darüber, welche Aktivitäten entwickelt werden, welche Prioritäten gesetzt werden und womit begonnen wird, den Unterzeichnern.

Die Unterzeichner der Charta verpflichten sich:

  • eine Unternehmenskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist;
  • die eigenen Personalprozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese sowohl den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch dem eigenen Leistungsanspruch gerecht werden;
  • die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb des Unternehmens anzuerkennen und die darin liegenden Potentiale wertzuschätzen;
  • die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs zu machen;
  • über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft zu geben;
  • ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity zu informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einzubeziehen.

Die "Charta der Vielfalt" wurde im Dezember 2006 gemeinsam von der Daimler AG, der Deutschen Bank, der Deutschen BP und der Deutschen Telekom initiiert. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die Schirmherrschaft übernommen.

Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2012 durch das Land und der Umsetzung der in dieser enthaltenen Selbstverpflichtung ist das Land Schleswig-Holstein einen weiteren Schritt in Richtung einer weltoffenen Integrations- und Vielfaltspolitik gegangen.

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