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Thema : Denkmalschutz

Denkmalpflege

Letzte Aktualisierung: 01.10.2022

Das Landesamt für Denkmalpflege prüft anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien den besonderen Wert eines Kulturdenkmals und legt die Maßstäbe, die Methodik für die Erfassung und Pflege sowie den Schutzumfang der Kulturdenkmale fest.

Daraus folgt die Aufnahme von Kulturdenkmalen in die Denkmalliste des Landes, die unter anderem hier auf der Homepage veröffentlicht wird.

Die Mitwirkung an denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Veränderungen von Kulturdenkmalen durch Beratung im Vorfeld der Genehmigungen der Unteren Denkmalschutzbehörden. Denkmalpflegerische Maßnahmen, deren Kosten nicht durch einen verbesserten Nutzwert zu rechtfertigen sind, können auch mit Zuschüssen des Landes gefördert werden.

Als Fachbehörde und Fachaufsichtsbehörde über die Unteren Denkmalschutzbehörden ist das Landesamt für Denkmalpflege mit Fachleuten in den Bereichen Inventarisation, Bauforschung, Bautechnik, Restaurierung, Dokumentation, Gartendenkmalpflege, profaner und kirchlicher Denkmalpflege und der städtebaulichen Denkmalpflege ausgestattet.

Als "Träger öffentlicher Belange" ist das Landesamt als obere Behörde bei allen öffentlichen Planungen und Maßnahmen rechtzeitig zu beteiligen. Seine Bedenken und Anregungen sind zu berücksichtigen.

Das Landesamt hat die Pflicht, die Öffentlichkeit über die Aufgaben und Ziele der Denkmalpflege und die Ergebnisse von Sanierungen und Grabungen zu informieren sowie Restaurierungen, Sanierungen und Grabungen zu dokumentieren.

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