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Thema : Boden

Vollzugshilfen und Erlasse

Letzte Aktualisierung: 24.04.2015

Hier finden Sie Vollzugshilfen und Erlasse für die Themenbereiche Boden und Altlasten.

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Boden


Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (Auslegungshinweise zum Vollzug des § 6 BBodSchG / §§ 6-8 BBodSchV)

Die novellierte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) regelt seit dem 01.08.2023 das Auf- und Einbringen von Materialien, insbesondere Bodenmaterialien und Baggergut auf und in Böden sowie auch den Bereich unterhalb und außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Die §§ 6-8 ersetzen den § 12 der vorherigen Fassung der BBodSchV und dementsprechend wurde die LABO-Vollzugshilfe zum § 12 ebenfalls aktualisiert.

Die neue Vollzugshilfe zu §§ 6 – 8 BBodSchV – Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (Stand 10.08.2023) ist in drei Teile aufgeteilt, wobei im ersten Teil einführende Erläuterungen gegeben werden. Der zweite Teil umfasst das Ablaufschema zur Einzelfallentscheidung, anhand dessen geprüft werden kann, ob der Anwendungsfall der BBodSchV eröffnet ist und ob die Maßnahme zulässig ist. Im dritten Teil befinden sich textliche Ausführungen und Erläuterungen zu den wesentlichen Regelungen der §§ 6-8 BBodSchV.

Aufbauend auf den Grundsätzen des BBodSchG regeln die §§ 6-8 BBodSchV die materiellen Anforderungen für die Fälle:

  • Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht
  • Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht
  • Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht

Diese Anforderungen umfassen:

  • die Eingrenzung zulässiger Materialien,
  • den Maßstab zur Besorgnisschwelle, insbesondere hinsichtlich stofflicher Anforderungen,
  • Nützlichkeitsanforderungen,
  • Untersuchungspflichten,
  • die Begrenzung der Nährstoffzufuhr,
  • Anforderungen an die technische Ausführung von Materialaufbringungen,
  • Ausschlussflächen und
  • Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich sowohl bei Vorhaben im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch bei genehmigungsfreien Vorhaben die materiellen Anforderungen des Bodenschutzrechtes und hier besonders diejenigen der §§ 6-8 BBodSchV zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus besteht eine Anzeige- und Dokumentationspflicht für die Maßnahmenträger.

Für den Verwaltungsvollzug hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) die Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (Vollzugshilfe zu §§ 6-8 BBodSchV) herausgegeben. Die Vollzugshilfe wurde von der Umweltministerkonferenz (UMK) zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung wurde zugestimmt. Mit Erlass V425 – 11022/2023 vom 20.11.2023 ist die Vollzugshilfe in Schleswig-Holstein eingeführt.

Für den Verwaltungsvollzug ergeben sich vor dem o.g. Hintergrund zahlreiche rechtliche und fachliche Abgrenzungsfragen. Mit den Hinweisen zu

Erlass zur Verfüllung von Abgrabungen

Der Erlass "Anforderungen an den Abbau oberflächennaher Bodenschätze und die Verfüllung von Abgrabungen, Stand: 01.10.2003" dient der Sicherstellung des einheitlichen Vollzuges in Schleswig-Holstein. Es ist ein gemeinsamer Erlass der obersten Naturschutz-, Wasserwirtschafts-, Bodenschutz- und Abfallwirtschaftsbehörden des Landes und enthält die wesentlichen Anforderungen, die bei der Zulassung und der Überwachung von Vorhaben zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze und bei der Verfüllung von Abgrabungen in Schleswig-Holstein zu berücksichtigen sind.

Informationsblatt zur Verwendung von torfhaltigen Materialien aus Sicht des Bodenschutzes

Bei größeren Bauvorhaben können nennenswerte Mengen von humusreichen oder organischen Materialien anfallen. Die Verwendung solcher Materialien innerhalb von Baumaßnahmen oder ein Belassen am Ort ist aufgrund der schlechten Tragfähigkeit häufig erheblich eingeschränkt bzw. nicht möglich. Soll das Material verwendet werden, sind einige Punkte zu berücksichtigen. Das Merkblatt "Verwendung von humusreichen oder organischen Materialien aus Sicht des Bodenschutzes" (Stand: 01.08.2023) des Landesamtes für Umwelt (LfU), wurde zur Unterstützung des Vollzugs des Bodenschutzrechtes bei den unteren Bodenschutzbehörden zur Anwendung eingeführt. Darin sind Eckpunkte für die Verwendung humusreicher oder organischer Materialien genannt, bei deren Beachtung eine Verwertung möglich ist.

Im Merkblatt werden die Vorgaben, die aus Sicht des Bodenschutzes bei der Verwertung von humusreichem oder organischem Material einzuhalten sind, für verschiedene Fallkonstellationen beschrieben. Weiterhin werden aus Vorsorgegründen konkrete Schadstoffobergrenzen für Bodenmaterialien mit einem TOC-Gehalt von mehr als 9 % (sog. Vorsorgehilfswerte) genannt, die bei der Verwendung von humusreichen oder organischen Materialien in …

Boden

Altlasten - Vollzugshilfen und Erlasse


Altlasten-Leitfaden Schleswig-Holstein Erfassung

Um eine landesweit einheitliche Erfassung zu gewährleisten, entwickelte das heutige LfU eine standardisierte Vorgehensweise für die Erhebung und Erstbewertung von Altstandorten, die mit der Veröffentlichung des "Altlasten-Leitfadens Schleswig-Holstein Erfassung" 2003 erstmals verbindlich eingeführt wurde. Das Erstbewertungsverfahren für Altstandorte wurde in den Folgejahren aufgrund der Erfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt und erlaubt heute im Zeitverlauf eine differenzierte Branchenbewertung.

Da seit 2014 in Schleswig-Holstein auch Verdachtsflächen erhoben und erstbewertet werden, erfolgte 2019 eine Ergänzung der Branchenbewertung bis in die Gegenwart, die 2020 veröffentlicht wurde.

Es stehen drei Arbeitshilfen für die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie von Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen zur Verfügung.

Altlasten-Leitfaden (Ordner 1: Grundlagen der Erfassung (2003, vollständig überarbeitet 2014, in Teilen überarbeitet 2020)) (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Neben den rechtlichen Grundlagen werden die Methoden der Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen beschrieben. Im Anhang sind u.a. die Kataloge zur Erhebung und Branchenbewertung sowie weitere Bearbeitungshilfen und Formulare aufgeführt.

Altlasten-Leitfaden (Ordner 2: Branchenblätter (ab 2003 und Nachlieferungen bis 2020)) (PDF, 33,3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die branchenbezogenen Informationsblätter, die so genannten Branchenblätter, sind als Arbeitshilfe für die Klassifizierung von Altstandorten konzipiert und primär für diesen Arbeitsschritt zu nutzen. Sie geben wichtige Informationen zu einzelnen Branchen, aus denen im Zeitverlauf unterschiedliche Gefährdungspotentiale abzuleiten sind. Branchenblätter wurden nur für Branchen erstellt, die im Rahmen der systematischen Erhebung in Schleswig-Holstein sehr häufig ermittelt wurden, und bei denen die Vermutung bestand, dass sich das Gefährdungspotential stark verändert hat. Zu beachten ist, dass bei der Bewertung die in Schleswig-Holstein übliche Ausübung des Gewerbes zugrunde gelegt wurde. Der Ordner 2 wird nach Bedarf kontinuierlich ergänzt und aktualisiert.

Altlasten-Leitfaden (Ordner 3: Langfassung der differenzierten Branchenbewertung von Altstandorten (2012, vollständige Überarbeitung 2020)) (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung mit der Erstbewertung von Altstandorten, insbesondere der Klassifizierung mit Hilfe der Branchenklassenliste zeigte sich bereits Mitte der 2000er Jahre, dass nicht nur die Bewertung des Gefährdungspotentials der verschiedenen Branchen zu differenzieren ist, sondern auch der Zeitraum seit der Industrialisierung in Intervalle zu gliedern ist, um das tatsächliche Gefährdungspotential besser bewerten zu können. Aus diesem Grund wurde die 2003 eingeführte, überwiegend noch sehr starre Zuordnung zu einer einzigen Branchenklasse vollständig überarbeitet und umfassend ergänzt, so dass jetzt für alle Branchen eine Kurzdarstellung der Tätigkeit, die Benennung der altlastrelevanten Aspekte und eine von 1880 bis 1995 zeitlich differenzierte Branchenbewertung einschließlich einer Begründung vorliegt. 2020 wurde der Katalog um den Zeitraum von 1996-2019 ergänzt.

Erklärung der Abteilung 4 zur Barrierefreiheit (PDF, 393KB, Datei ist barrierefrei)

Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer

Gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz soll die Altlastenbearbeitung u. a. dazu dienen, dass Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen saniert werden. Dies betrifft neben dem Grundwasser auch die Oberflächengewässer. Schadstoffeinträge aus Altlasten in Oberflächengewässer sind aber häufig nicht eindeutig messbar, da i. d. R. eine erhebliche Verdünnung stattfindet.

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (heute Landesamt für Umwelt) hat eine Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer erarbeitet. Zur Abschätzung der Gefährdung des Schutzgutes "Oberflächengewässer" wird dabei neben dem Wasserkörper auch der belebte Sedimentbereich betrachtet.

Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.

Das Umweltministerium empfiehlt die Bewertungshilfe zur Anwendung in Schleswig-Holstein, insbesondere für die Gefährdungsabschätzungen altlastverdächtiger Flächen im Nahbereich von Oberflächengewässern.

Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei einer potenziellen Belastung …

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