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Thema : Bildung International

Angebote für Lehrkräfte


Ein Auslandsaufenthalt eröffnet neue Perspektiven auf die eigene Arbeit.

Letzte Aktualisierung: 25.03.2024

Ein Aufenthalt im Ausland, eine Fortbildung im internationalen Rahmen oder die Entwicklung von schulischen Partnerschaften mit anderen Ländern ist immer auch ein Beitrag, um eine neue Perspektive für die eigene Arbeit zu bekommen. Durch ein solches Engagement entstehen dann meistens auch Freundschaften und Möglichkeiten, die die eigene Arbeit in ein ganz anderes Licht rücken können. Grund genug sich auf den folgenden Seiten über Angebote und Chancen zu informieren.

Freigabeverfahren für das Auslandsschulwesen

Das Freigabeverfahren gilt für Bewerbungen um eine Freigabe als Auslandsschuldienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft sowie als Ortslehrkraft. Ausgenommen sind Lehrkräfte, die als Begleitpersonen von vermittelten Auslandsschuldienstlehrkräften im Ausland tätig werden.

Die Bewerbung für den Auslandsschuldienst erfolgt jeweils zu dem im jährlichen Runderlass des Ministerium zu Anträgen und Bewerbungen für das kommende Schuljahr (Planungserlass) genannten Termin.

Die Lehrkraft bewirbt sich schriftlich mittels Fragebogen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) auf dem Dienstweg im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (III 2429). Zweitbewerbungen sind nur auf eine Funktionsstelle, Drittbewerbungen grundsätzlich nicht möglich.

Der Bewerbung ist eine dienstliche Beurteilung beizufügen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Die dienstliche Beurteilung wird in diesem Verfahren nicht gesondert vom MBWFK veranlasst.

Das Ministerium entscheidet, ob eine Freigabe für den Auslandsschuldienst erteilt wird. Voraussetzungen sind:

  • eine überdurchschnittliche Befähigung,
  • die Bereitschaft zu einem überdurchschnittlichen pädagogischen und persönlichen Engagement.

Es besteht kein Anspruch auf Freigabe.

Für die Bewerbung gelten folgende Fristen/Grenzen:

  • Eine Freigabe ist frühestens drei Jahre nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und bei Tarifangestellten sechs Jahre nach der unbefristeten Einstellung möglich.
  • Eine erneute Freigabe ist frühestens drei Jahre nach Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst möglich.

Das Ministerium teilt der Bewerberin / dem Bewerber den Termin mit, ab dem sie/er für den Auslandsschuldienst freigegeben wird. Dies ist in der Regel der 1. August des übernächsten Jahres nach dem Bewerbungstermin im November.

Die Freigabe gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Befindet sich eine Bewerberin / ein Bewerber nach Ablauf der zwei Jahre in einem Auswahlverfahren, so verlängert sich die Freigabefrist bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens.

Die Freigabe für eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erlischt grundsätzlich, wenn

  • die Bewerberin / der Bewerber eine besondere Tätigkeit übernimmt (Funktionsstelle, hauptamtliche Tätigkeit beim IQSH etc.),
  • auf eigenen Antrag in ein anderes Bundesland versetzt wird,
  • dreimal ein Vermittlungsangebot im angestrebten Einsatzgebiet ohne triftigen Grund ablehnt.

Eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfolgt grundsätzlich nur, wenn die Lehrkraft zu Beginn des Auslandseinsatzes das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Eine erneute Freigabe erfolgt frühestens drei Jahre nach der Löschung.

Bewerbungen auf Stellen als Schulleiterin/Schulleiter, Leiterin/Leiter einer deutschen Abteilung, Prozessbegleiterin/Prozessbegleiter und Fachberaterin/Fachberater im Auslandsschuldienst, die im Nachrichtenblatt ausgeschrieben bzw. auf der Internetseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen bekannt gegeben werden, sind jederzeit möglich. Hierbei gelten folgende Fristen:

  • Eine Freigabe von Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhabern ist frühestens vier Jahre nach der Übertragung dieser Funktionsstelle auf Dauer möglich.
  • Eine Freigabe von Schulleiterinnen und Schulleitern ist frühestens fünf Jahre nach der Übertragung der Schulleitung auf Dauer möglich. 

Ansprechpersonen im MBWFK:

Bewerben nach Schleswig-Holstein

Bewerbungen aus dem Auslandsschuldienst in den schleswig-holsteinischen Schuldienst sind möglich, wenn das Bundesland, aus dem beurlaubt wurde, die Freigabe erklärt. Stellenausschreibungen finden Sie im Stellenmarkt Schule. Bei Bewerbungen auf Funktionsstellen ist in jedem Fall eine benotete Anlassbeurteilung erforderlich.

Pädagogischer Austauschdienst

Auf den Seiten des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz finden Sie Informationen zu Programmen für den Austausch im Schulbereich, die der PAD im Auftrag der Länder durchführt.

Hospitationen an Schulen

Im Rahmen eines Programms des PAD - Pädagogischen Austauschdienstes - haben Lehrkräfte die Möglichkeit, wahlweise an einer Schule in Frankreich oder Großbritannien zu hospitieren. Die Bewerbung für das Schuljahr 2024/25 ist ab sofort möglich.

Ziel des Programms ist es, Eindrücke für den eigenen Fremdsprachenunterricht zu sammeln und das Schulleben in einem anderen Land kennenzulernen. Als Gast beobachten und gestalten Sie den Unterricht an der Gastschule mit und bilden sich dadurch sprachlich, landeskundlich sowie methodisch-didaktisch fort. Zudem profitieren die aufnehmenden Schulen im Ausland von Expertinnen und Experten, die den Unterricht bereichern. Der PAD bietet deutschen Lehrkräften die Möglichkeit, im Schuljahr 2024/25 zwei bis drei Wochen an Schulen in Frankreich oder im Vereinigten Königreich zu hospitieren.

Hospitation im Vereinigten Königreich

Lehrkräfte mit guten Englischkenntnissen aus dem Grundschulbereich und der Sekundarstufe I und II können sich für ein-, zwei- oder dreiwöchige Hospitationen im Vereinigten Königreich bewerben. Die Frist für die Onlinebewerbung endet zum 1. Mai 2024.

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Hospitation in Frankreich

Lehrkräfte mit guten Französischkenntnissen, die an einer deutschen Schule unterrichten, haben die Möglichkeit, zwei bis drei Wochen an einer Schule in Frankreich zu hospitieren. Eine Bewerbung kann online bis zum 1. Mai 2024 eingereicht werden.

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Gastschule im Rahmen einer Hospitation

Schulen in Deutschland, die Interesse haben, eine Lehrkraft aus Frankreich zu einer zweiwöchigen Hospitation aufzunehmen, können sich bis 1. Mai 2024 als Gastschule bewerben.

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